Haus Grundsteuer berechnen
In Deutschland wird die Grundsteuer auf Immobilien neu berechnet.
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Proteste

Grundsteuer: Petition zur Reform gestartet

Gegen die neue Grundsteuer ist eine Petition im Internet angelaufen. Die Initiatoren warnen vor massiven Erhöhungen und wollen auf politischem Weg Änderungen erreichen. Gegen die Grundsteuerreform wird indes auch auf juristischem Weg mit Klagen vorgegangen.
Aktualisiert am 10. Januar 2023

"Mit der Reform der Grundsteuer werden Eigenheim-, sowie Wohnungsbesitzer ab dem Jahr 2025 deutlich stärker belastet. Die Bundesländer können aber über die Steuermesszahl und die Kommunen über den Hebesatz immer noch die Grundsteuerlasten von Eigenheim- und Wohnungsbesitzern anpassen". So argumentiert der Verband Deutscher Grundstücknutzer (VDGN) gegen die geplante Neuberechnung der Grundsteuer. "Es ist also noch Zeit, die Grundsteuererhöhungen abzufedern. Die Landesregierungen und Landtage der betroffenen Bundesländer müssen jetzt handeln und ihrer Verantwortung für eine sozial gerechte und aufkommensneutrale sowie transparente Grundsteuerreform nachkommen", heißt es in einer Erklärung des Verbandes. Theoretisch könnten die Städte und Gemeinden ihren Hebesatz so weit senken, dass es Anstiege des Grundsteuermessbetrags abgefedert würden.

Grundsteuerreform - das sind die Fakten: 

1. Bisher wurden in den ostdeutschen Bundesländern bei der Berechnung der Grundsteuer die Werte aus dem Jahr 1935 herangezogen. Im Westen bildeten dagegen die Werte von 1964 die Basis. Die für die Grundsteuer bislang genutzten Einheitswerte beruhen in den neuen Bundesländern auf eine Festsetzung vom den 1. Januar 1935 und in den alten Bundeländern auf dem 1. Januar 1964.

2. Die Grundsteuer muss nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts neu berechnet werden. Die obersten Verfassungsrichter urteilten, die bisherige Berechnungsgrundlage sei nicht gerecht. Denn die Wertentwicklung der Immobiilien sei seither unterschiedlich verlaufen. Obwohl immer noch für alle Eigentümer in den alten Ländern die Bemessungsgrundlage gelte, hätten sich seitdem die Werte von Immobilien unterschiedlich entwickelt. Die Interessensverbände rechnen damit, dass sich mit der Grundsteuerreform vor allem die Grundsteuer in Ostdeutschland erhöht. Hier finden Sie die Begründung des Urteils. Die neue Grundsteuer gilt ab 1. Januar 2025.

 3. Die Grundsteuer ist für die Kommunen eine wichtige Einnahmequelle. Der Steuerhebesatz unterscheidet sich von Kommune zu Kommune innerhalb der Bundesländer erheblich. Viele Kommunen haben in der Pandemie-Zeit die Grundsteuer erhöht. Denn es fehlten wesentliche Einnahmen. Manche Kommunen verlangen gar keine Grundsteuer.

4. Der Grundsteuermessbetrag wird mit dem jeweiligen Hebesatz der Stadt oder Gemeinde multipliziert. Daraus ergibt sich die zu zahlende Grundsteuer. Diese wird als Grundsteuerbescheid durch die Stadt oder Gemeinde in der Regel an den Eigentümer des Grundstücks bekannt gegeben. Der Hebesatz soll durch die Städte und Gemeinden so angepasst werden, dass die Grundsteuerreform für die jeweilige Stadt oder Gemeinde möglichst aufkommensneutral ist. Für die einzelnen Steuerpflichtigen kann sich die Höhe der Grundsteuer jedoch ändern.

5. Die Grundsteuer wird deutschlandweit nicht einheitlich berechnet. Neun Bundesländer haben sich im Zuge der Grundsteuerreform für das sogenannte Bundesmodell entschieden, zwei Bundesländer wenden das Bundesmodell mit Abweichungen an und fünf Bundesländer haben eigene Grundsteuergesetze erlassen.

Grundsteuer - Diese Länder setzen das Bundesmodell um:

  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen

Das Saarland und Sachsen nutzen ebenfalls die Bundesregelung zum Grundsteuermodell, weichen jedoch bei der Höhe der Steuermesszahlen ab.

In Baden-Württemberg wurde ein eigenes Landesgesetz im November 2020 durch den Landtag verabschiedet, wonach die Grundsteuer für das Grundvermögen nach einem modifizierten Bodenwertmodell ermittelt wird.

In Hamburg wurde ein eigenes Landesgesetz im August 2021 durch die Bürgerschaft verabschiedet. Danach wendet Hamburg ein äquivalenzbasiertes Modell mit Wohnlagenberücksichtigung (Wohnlagenmodell) an.

Der Landtag hat in Niedersachsen das Grundsteuergesetz verabschiedet und sich darin für ein Flächen-Lage-Modell entschieden. Es basiert auf dem bayerischen Modell, erweitert um eine Lage-Komponente.

Das Bayerische Grundsteuergesetz setzt ein wertunabhängiges Flächenmodell um. Entscheidend sind nur die Flächen von Grund und Boden sowie Gebäude und die Gebäudenutzung. Der Wert des Grundstücks und damit auch der Bodenrichtwert spielt dabei keine Rolle. Für die Grundsteuer B werden die Flächen mit wertunabhängigen Äquivalenzzahlen angesetzt. Bei dem wertunabhängigen Flächenmodell spielen Grundstücks- und Gebäudewerte keine Rolle. Die Kommunen werden ihre Hebesätze in 2024 festlegen und danach die Grundsteuerbescheide versenden, heißt es. Erst aus dem Grundsteuerbescheid ist ersichtlich, wie hoch die Grundsteuer ab 2025 ist.

Hessen hat ein eigenes Reformmodell, das Flächen-Faktor-Modell, entwickelt. Wie die Landesmodelle von Bayern, Hamburg und Niedersachsen knüpft das hessische Modell an die Flächen des Grund und Bodens sowie die Wohn- und Nutzfläche an und fußt ebenfalls auf dem Äquivalenzprinzip. Ergänzend kommt die Lage als Kriterium hinzu.

Zum Überblick des Bundesfinanzministeriums und zu weiteren Informationen zu den jeweiligen Grundsteuer-Modellen.

Kostensteigerungen prognostiziert

"Mit der Reform der Grundsteuer werden Eigenheimbesitzer vor allem in Ostdeutschland deutlich stärker belastet. Vor allem in Ostdeutschland führt die Reform durch das Bundesmodell zu deutlichen Kostensteigerungen für Hauseigentümer", kritisierte VDGN-Präsident Jochen Brückmann. Die Petitionen für die Bundesländer, die das Bundesmodell anwenden, können auf der Plattform openpetition.de aufgerufen werden.

Grundsteuererklärungen abgeben

Von der Grundsteuerreform sind rund 36 Millionen wirtschaftliche Einheiten  - bebaute und unbebaute Grundstücke sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft-  in Deutschland betroffen. Bis zum 31. Januar 2023 müssen die Eigentümer ihre Grundsteuererklärung abgegeben haben. Die Frist wurde um drei Monate verlängert. Ursprünglicher Stichtag war der 31.Oktober 2022.

Bund der Steuerzahler klagt

Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg hält das Grundsteuermodell in dem Bundesland für verfassungswidrig. Zusammen mit weiteren Verbänden erhebt er jetzt Klage beim Finanzgericht. Kritik gibt es auch am sogenannten Bundesmodell. Gerade werden dazu Musterklagen geprüft. Immobilienbesitzer haben bis Ende Januar 2023 Zeit, um ihre Grundsteuererklärung abzugeben. Die Frist hätte eigentlich schon zum 31. Oktober geendet, doch bis dahin waren nicht genügend Grundsteuererklärungen eingegangen.

Gemeinsam mit betroffenen Eigentümern wird eine Verbände-Allianz mehrere Musterklagen gegen die neue Landesgrundsteuer in Baden-Württemberg führen – neben dem Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg haben sich die Verbände Haus & Grund Württemberg, Haus & Grund Baden und der Verband Wohneigentum Baden-Württemberg dazu entschlossen. Dies kündigten die Interessensverbände jetzt an.  "Die erste Klage gegen einen Grundsteuerwertbescheid ist bereits bei Gericht eingereicht", teilten sie mit.

Die Petitionen sind für die einzelnen Bundesländer gestartet worden. In Thüringen haben bislang rund 2200 Menschen unterschrieben, in Brandenburg rund 440.