Heute sollte eigentlich die Frist für die Grundsteuer enden - doch die Abgabenquote liegt erst bei 20 Prozent
Heute sollte eigentlich die Frist für die Grundsteuer enden - doch die Abgabenquote liegt erst bei 20 Prozent
© 123rf

Diskussion um Hebesätze beginnt

300.000 Bescheide zur Grundsteuer verschickt - wo es teurer wird

Mit der Neuberechnung der Grundsteuer kommen auf Eigentümer deutliche Veränderungen zu. Die Finanzämter haben inzwischen rund 300.000 Bescheide verschickt. Jetzt sind die Kommunen am Zug. Denn sie verschicken - je nach lokalem Hebesatz - die finalen Bescheide für die Eigentümer. In Einzelfällen wird es günstiger, in anderen Fällen verdreifachen sich die Kosten für Eigentümer - erste Rechenbeispiele liegen nun vor. In den Rathäusern beginnt damit die Diskussion um die künftigen Hebesätze

Die Grundsteuer war ein jahrelanger Zankapfel. Nun haben alle Bundesländer sich entschieden, nach welchem Modell sie künftig rechnen möchten. Seit dem Sommer läuft die Aufforderung an die Eigentümer, die Grundsteuererklärung auszufüllen. Eigentlich wäre die Frist heute, am 31. Oktober, ausgelaufen, doch der Bund hat die Abgabefrist inzwischen auf Ende Januar kommenden Jahres verlängert. Alles andere wäre auch kaum umsetzbar gewesen, denn bis heute liegt die Abgabenquote nur bei rund 20 Prozent. 

Während also ein Großteil der Eigentümer noch gar keine Grundsteuererklärung abgegeben hat, flattern bereits die ersten Bescheide über die künftige Grundsteuer in den Haushalten ein. Und die zeigen erhebliche Veränderungen.

Grundsteuer kann sich teils verdreifachen - es gibt aber auch "Gewinner" - Kommunen in der Pflicht

Nach Berechnungen der Finanzämter sind bisher rund 300.000 Bescheide zur Grundsteuer verschickt worden. Laut einer Umfrage von Capital unter den Landesfinanzämtern hat Nordrhein-Westfalen bisher die meisten Bescheide zur Grundsteuer verschickt  - rund 11 Prozent der bisher eingegangenen Steuererklärungen sind hier abgearbeitet. Auf Platz zwei folgt laut dem Bericht Bayern mit einer Erledigungsquote von rund 10 Prozent.

Bisher noch keine Bescheide verschickt wurden in Hamburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern. Gerade in den letztgenannten ostdeutschen Bundesländern jedoch dürften die Berechnungen von besonders großem Interesse sein. Denn hier werden bisher Werte aus dem Jahr 1935 herangezogen. In den westdeutschen Bundesländern basieren sie "immerhin" auf Zahlen aus dem Jahr 1964. Das bedeutet nach ersten Berechnungen, dass es in den "neuen Bundesländern" speziell rund um Berlin erheblich teurer werden könnte. Wenn denn die jeweiligen Kommunen nicht ihre Hebesätze reduzieren.

Das Versprechen zur Grundsteuer: Unterm Strich soll es nicht teurer werden - doch das haben die Kommunen in der Hand

Der Märkische Zeitungsverlag etwa hat nun anhand erster Bescheide für seine Region eine Rechnung aufgemacht. Es geht um ein typisches Haus in Altena im Sauerland. Gebaut Mitte der 50er Jahre, etwas über 500 Quadratmeter Grundstück, wegen einer kleinen Einliegerwohnung formal ein Zweifamilienhaus. Die Zeitung hat die genaue Berechnung des Finanzamtes nach bisheriger Grundsteuer und künftiger Grundsteuer aufgelistet. Das Ergebnis: Bisher zahlte der Eigentümer des Gebäudes bei einem Grundsteuerhebesatz von 910 Prozent eine Summe von 727 Euro. Nach neuer Berechnung wird es hier sogar günstiger. Ändert die Kommune den Hebesatz für die Grundsteuer nicht, werden künftig "nur noch" 501 Euro fällig. 

Ganz anders in Hohen Neuendorf in Brandenburg. Finale Bescheide liegen hier noch nicht vor, der Verband der Hausbesitzer hat aber auch für diese Kommune nahe Berlin schon eine Rechnung aufgemacht. Der Hebesatz in der Stadt liegt bei 350 Prozent. Für ein vom Verband berechnetes Musterhaus wurden somit bisher rund 210 Euro fällig. Künftig wären es bei gleichem Hebesatz 385 Euro. Alternativ müsste der Hebesatz auf 190 Prozent sinken, sollte das Versprechen, dass es unterm Strich für Hausbesitzer nicht teurer wird, eingelöst werden. Jedoch ist im örtlichen Gemeinderat bereits ein entsprechender Antrag auf Selbstverpflichtung, den Hebesatz so anzupassen, dass die Stadtkasse unterm Strich nicht mehr Geld einnimmt als bisher, abgelehnt worden. Vor allem die Verwaltung hatte sich mit Blick auf den Haushalt der Stadt massiv dagegen ausgesprochen. Die Mehrheit im Stadtrat folgte der Ansicht. 

Eine ähnliche Diskussion könnte Dresden noch bevorstehen. Für den dortigen Ortsteil Gorbitz hat der Verband der Hausbesitzer ebenfalls eine Modellrechnung aufgemacht. Soll die Grundsteuer aufkommensneutral bleiben müsste der Hebesatz hier von 635 auf 490 Prozent sinken. Ansonsten droht im Musterhaus die Steuerschuld von 350 auf rund 620 Euro zu steigen. 

Positiver sieht es derweil auch in München aus, wie die Beratungsgesellschaft Ernst& Young berechnet hat. "Für zwei gleich große Wohnungen in München in Bestlage und in einfacher Wohnlage wird künftig Grundsteuer in derselben Höhe fällig", so ihr Berater Peter Jung im Magazin Focus. Teurer wird es unterm Strich aus seiner Sicht für Eigentümer von Grundstücken und Wohnungen in folgenden Bundesländern: 



- Thüringen

- Sachsen-Anhalt

- Sachsen 

- Mecklenburg-Vorpommern

- Brandenburg 

- Berlin (hier jedoch nur im ehemaligen Ost-Berlin)

Nach dem Grundsteuerbescheid müssen Eigentümer schnell handeln 

Sobald das Finanzamt den Bescheid für die neue Grundsteuer verschickt hat, müssen sich Eigentümer übrigens beeilen, wenn Sie den Eindruck haben, die Berechnung sei falsch. Sie dürfen nicht warten, bis die Kommune den sogenannten "dritten" Brief verschickt hat. Zwar steht erst darin die konkrete Summe. Doch die ersten beiden Briefe sind die Grundlage für diese Summe. Im ersten Brief (gilt für die Bundesländer, die das Bundesmodell umgesetzt haben) bekommen sie einen Grundsteuerwertbescheid mit dem Grundsteuerwert. Im zweiten Brief, ebenfalls vom Finanzamt, steht der Grundsteuermessbescheid mit dem entsprechenden Grundsteuermessbetrag. Wenn Sie Einwände haben, müssen Sie gegen diesen innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen. Die Kommune nimmt diese Werte später nur als Grundlage für Ihre Berechnung. Für einen grundsätzlichen Widerspruch ist es dann zu spät, wie Steuerberater erklären. Erst im dritten Brief (die beiden ersten Briefe werden von vielen Finanzämtern jedoch in einem Kuvert zusammen verschickt) bekommen Eigentümer dann den tatsächlichen Grundsteuerbescheid von der Kommune. Darin steht dann der Betrag, den sie ab dem Jahr 2025 zahlen müssen.

Es gibt auch Kommunen, in denen Eigentümer gar keine Grundsteuer zahlen müssen

Das alles muss übrigens die Bewohner von insgesamt 16 Städten und Gemeinden in Deutschland gar nicht kümmern. Denn es bleibt ohnehin der Gemeinde überlassen, ob sie einen Hebesteuersatz festlegt oder eben nicht. 16 Kommunen haben sich entschieden, darauf zu verzichten. Es handelt sich um sieben Gemeinden in Rheinland-Pfalz, die meisten davon im Rhein-Hunsrück-Kreis (Bergenhausen, Riegenroth, Rayerschied und Wahlbach) sowie im Landkreis Vulkaneifel (Reuth). Auch in Schleswig-Holstein verzichten insgesamt acht Kommunen auf die Grundsteuer. Es handelt sich um die Gemeinden Friedrichsgabekoog, Hedwigenkoog, Hillgroven, Norderfriedrichskoog, Oesterwurth, Strübbel, Südermarsch und Wesselburener Deichhausen. Gleiches gilt für eine Gemeinde in Baden-Württemberg, nämlich für Büsingen am Hochrhein. Übrigens können sich das diese Kommunen deshalb leisten, weil sie auch so einen sehr gut gefüllten Stadtsäckel haben. die meisten von ihnen verdanken ihre gute finanzielle Situation übrigens Einnahmen aus Windkraftanlagen. 

Und noch eine spannende Zahl: Zwar ist die Grundsteuer in den vergangenen Jahren leicht angestiegen, im Deutschlandweiten Durchschnitt der Gemeinden liegt die Grundsteuer aber bei 175 Euro.