Auf einem Markt gibt es vieles zu entdecken - doch wer richtet ihn aus?
© Adobe Stock
Bundesverwaltungsgericht
Neues Urteil: Durfte Stadt den Markt privatisieren?
Mit einem aktuellen Urteil vom 24. April 2024 hat das Bundesverwaltungsgericht ein altes Urteil – richtigerweise – korrigiert. 2009 hatte die Entscheidung zum Offenbacher Weihnachtsmarkt für Unsicherheit bei Kommunen und manches Erstaunen bei dem Kommunalrecht zugewandten Praktikern gesorgt.
Hintergrund des damaligen Verfahrens vor dem Bundesverwaltungsgericht war ein Marktbeschicker mit einem Grillstand, der sich gegen die Privatisierung des Weihnachtsmarktes wandte. Bereits 1997 hatte die Stadt Offenbach die Ausrichtung und Veranstaltung des Weihnachtsmarktes, die sie zuvor viele Jahrzehnte lang selbst vorgenommen hatte, durch Vertrag an einen Privaten übertragen. Weil der damalige Kläger mehrfach nicht zum Weihnachtsmarkt zugelassen worden war, ging er dagegen vor den Verwaltungsgerichten vor.