Schornsteinfeger auf Dach - Wärmeplanung
Für die Wärmeplanung werden Daten gebraucht, Schornsteinfeger können welche liefern.
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Gesetz

Wärmeplanung: Bund verweigert Kommunen Förderung

Ein Kommunalverband hat für Kommunen vor zehn Jahren (!) eine Wärmeplanung erstellt. Der Bund will nun den Förderantrag für die aktuelle Wärmeplanung nicht genehmigen.
Aktualisiert am 25. Januar 2024

Bis spätestens Mitte 2028 sollen alle rund 11.000 Kommunen in eine Wärmeplanung vorlegen. Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohner müssen bereits bis 30. Juni 2026 liefern. So sieht es das vom Bundestag beschlossene Wärmeplanungsgesetz vor. Der Bund will die Städte und Gemeinden bei dieser Aufgabe unterstützen und hat 500 Millionen Euro in Aussicht gestellt. Damit werden die Kommunen also finanziell bei der mitunter sehr teuren Erstellung von Wärmeplänen unterstützt. Einige Kommunen erleben nun aber eine böse Überraschung. So haben Kommunen im Saarland den in Aussicht gestellten Zuschuss für die Wärmeplanung beantragt, aber eine Abfuhr erhalten. Denn der Regionalverband hatte bereits 2014 ein Klimaschutzteilkonzept zur Wärmenutzung bezuschusst bekommen.

Wärmeplanung: Zuschuss abgelehnt

Der Klimaschutzmanager des Regionalverbandes Saarbrücken, Stephan Zander, sagte KOMMUNAL: „Der Regionalverband war Vorreiter mit seinem Wärmekonzept. Unsere zehn Städte und Gemeinden werden nun dafür bestraft, dass der Verband federführend und vorausschauend geplant hat.“ Weil der Verband sein damaliges Integriertes Klimaschutzkonzept vor zehn Jahren bereits gefördert bekam, sind antragstellende Kommunen jetzt offenbar nicht mehr förderfähig. Sie wollen aber ihre Wärmeplanung nach den heutigen Kriterien anpassen.

Der Regionalverband nimmt für zehn Städte und Gemeinden im Wesentlichen die Aufgaben eines Landkreises wahr. Zum Regionalverband gehören die fünf Städte Saarbrücken, Völklingen, Püttlingen, Sulzbach und Friedrichsthal sowie die fünf Gemeinden Heusweiler, Riegelsberg, Quierschied, Kleinblittersdorf und Großrosseln.

Stephan Zander

Der Regionalverband war Vorreiter mit seinem Wärmekonzept. Unsere zehn Städte und Gemeinden werden nun dafür bestraft, dass der Verband federführend und vorausschauend geplant hat.“

Stephan Zander, Klimaschutzbeauftragter des Regionalverbandes Saarbrücken

Werden jetzt alle Kommunen in Deutschland, die bereits über Wärmepläne verfügen, von der Förderung ausgenommen? Egal, ob ihr Konzept noch den aktuellen Anforderungen entspricht oder nicht? KOMMUNAL hat dazu eine Anfrage an das Bundeswirtschaftsministerium gestellt. Es verwies an das Bauministerium. Eine Sprecherin des Bundesbauministeriums sagte: "Wir prüfen nun, ob und welche Fördermöglichkeiten für jene Kommunen möglich sind, die bereits Wärmepläne haben, die aber umfangreich angepasst werden müssen - falls sie nicht mehr den heutigen Kriterien entsprechen."

Bundesbauministerium: Länder entscheiden über Förderbedingungen

Jetzt teilte die Sprecherin des Bauministeriums KOMMUNAL mit: "Der Bund hat den Ländern eine finanzielle Unterstützung bei der erstmaligen Erstellung von Wärmeplänen in Höhe von 500 Millionen Euro für die Jahre 2004 bis 2028 zugesagt." Die Unterstützung gewähre der Bund über die Änderung der Umsatzsteuerverteilung. Damit stünde das Geld den jeweiligen Landeshaushalten direkt zur Verfügung. "Die Länder geben die Unterstützung an die Kommunen weiter und sind aufgefordert, dem Bund über den Mitteleinsatz zu berichten." Die Sprecherin betonte: "Der Bund nimmt keinen Einfluss auf die Förderbedingungen der Länder."

Das klingt so, als überließe der Bund den Ländern die Förderbedingungen. Kommunen mit "alten" Wärmeplänen könnte aber passieren, dass das Land doch auf eine Förderbedingung verweist. Denn der Bund hat den Ländern bisher offiziell nur eine finanzielle Unterstützung bei der "erstmaligen Erstellung von Wärmeplänen" zugesagt.

Wärmeplanung: Das ist der Zeitplan

Bis spätestens Mitte 2028 sollen alle rund 11.000 Kommunen Deutschlands eine Wärmeplanung haben: In Großstädten (Gemeindegebiete mit mehr als 100.000 Einwohnern) sollen sie bis zum 30. Juni 2026 vorliegen, in Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern ist Zeit bis zum 30. Juni 2028. Kleinere Gemeinden (unter 10.000 Einwohner) können ein vereinfachtes Wärmeplanungsverfahren vornehmen. Darüber entscheiden die Länder. Für die Wärmepläne werden laut Gesetzgeber vorhandene Daten genutzt. Sie liegen öffentlichen Stellen sowie Behörden, den Energieversorgern und Schornsteinfegern vor oder sind in öffentlich zugänglichen Registern oder Datenbanken enthalten und können von den planungsverantwortlichen Stellen erhoben beziehungsweise abgerufen werden.

Das kostet eine Wärmeplanung

Die Kosten für die Wärmeplanung hängen unter anderem davon ab, welche Daten beziehungsweise Konzepte bereits vorhanden sind und ob und in welchem Umfang externe Dienstleister beauftragt werden. Je mehr Vorarbeit es bereits gibt, desto günstiger kann die Wärmeplanung sein. Für Gemeindegebiete bis rund 10.000 Einwohner schätzt das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) die Kosten auf etwa 50.000 Euro. Kommunen sind also auf eine Förderung angewiesen.

Die Stadt Saarbrücken hat nach einem Bericht des SR bereits mit dem Land Kontakt aufgenommen und drängt darauf, dass die Kosten der kommunalen Wärmeplanung vom Land übernommen werden. Zudem soll sich Saarbrückens Bürgermeisterin Barbara Meyer mit einem Brief an Wirtschaftsminister Robert Habeck gewandt haben.

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Fotocredits: Klimaschutzmanager Stephan Zander: Stephan Hett/Regionalverband"