Heizungsanlage
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Wärmewende

Wärmepläne sollen verpflichtend werden

In einigen Ländern wie etwa Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein müssen die Kommunen bereits eine Wärmeplanung vorlegen. Künftig soll das für alle gelten. Ein neuer Gesetzesentwurf sieht vor, dass Städten und Gemeinden, die keinen Wärmeplan aufstellen, sogar Bußgelder bis zu 100.000 Euro drohen.

Auf die Kommunen kommt offenbar eine weitere, nicht gerade unkomplizierte Aufgabe verpflichtend zu. Wie aus einem Gesetzesentwurf aus den Ministerien von Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) und Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hervorgeht, sollen in Großstädten (mit mehr als 100.000 Einwohnern) künftig Wärmepläne Pflicht werden und spätestens bis 31. Dezember 2026 erstellt sein. In Kommunen  mit mehr als 10.000 Einwohnern ist dafür etwas länger Zeit -  bis zum 31. Dezember 2028. In kleineren Städten und Gemeinden können die Länder darauf verzichten, dies zu fordern.

Wärmepläne flächendeckend als Pflicht bundesweit

Der Bund will die Länder über das neue geplante Gesetz dazu verpflichten, sicherzustellen, dass die Wärmeplanung gemacht wird. Sie können diese Aufgabe an die Kommunen übertragen.  "Den Städten und Gemeinden kommt für die erfolgreiche Umsetzung und Gestaltung dieses Prozesses eine entscheidende Rolle zu", heißt es im Referentenentwurf zum Gesetz, der KOMMUNAL vorliegt. ."..die relevanten Weichenstellungen werden nicht nur auf Bundes- und Landesebene, sondern vor Ort getroffen." Die langfristigen und strategischen Entscheidungen darüber, wie die Wärmeversorgung organisiert wird und welche Infrastrukturen dazu notwendig sind, müssten mit den  Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen dort diskutiert, verabschiedet und anschließend umgesetzt werden.  

Länder und Kommunen sollen für jedes Gebäude die Heizungsart und den Energieverbrauch erfassen. Dies wäre allerdings ein gigantischer Aufwand.

Kommunen sollen unterstützt werden

"Aus einer planerischen Perspektive betrachtet konnten viele Kommunen dieser Rolle bislang nicht oder nicht ausreichend gerecht werden", heißt es weiter. In der Begründung für den Gesetzesentwurf steht: "Eine Befassung mit der Umstellung auf eine dezentrale und leitungsgebundene Wärmeversorgung und den dafür bereits jetzt notwendigen Maßnahmen findet in vielen Kommunen bislang nicht oder nicht in ausreichendem Maß statt."

Die Gründe dafür seien vielfältig. "Wesentliche Ursachen sind in der Regel jedoch, dass es an personellen und finanziellen Kapazitäten in den Kommunalverwaltungen fehlt und geeignete Verfahren sowie Methoden fehlen oder nicht bekannt sind." Die Schlussfolgerung: "Ohne geeignete Verfahren und eine dauerhafte Stärkung ihrer personellen Planungskapazitäten werden die Kommunen das langfristige Projekt der Transformation der Wärmeversorgung vor Ort nicht in der notwendigen Geschwindigkeit koordinieren und vorantreiben können."

Bundesbauministerium: Menschen wollen Planungssicherheit

Eine Sprecherin des Bundesbauministeriums sagte, mit dem Instrument der Wärmeplanung planen die Kommunen und dadurch wüssten die Menschen vor Ort, welche Wärmeversorgungs-Optionen es für sie gebe. Der Wunsch in der Bevölkerung nach mehr Planungssicherheit sei groß und steige mit Blick auf die Anforderungen, die mit dem Gebäudeenergiegesetz geschaffen werden. Sie versicherte:  "Uns ist es von Beginn an wichtig, dass wir die Kommunale Familie hier 1.1 mitnehmen."  Der Entwurf werde derzeit zwischen den Ressorts abgestimmt und dann soll er zügig in den Anhörungen diskutiert werden.

Internetseite zu Wärmeplänen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz soll die erstellten Wärmepläne über eine einheitliche Internetseite durch Verlinkung zugänglich machen, sieht der Entwurf vor. Die Länder sind verpflichtet, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hierzu die Links zu den jeweiligen Internetseiten, auf denen Wärmepläne veröffentlicht sind, mitzuteilen

Wärmenetze - die klimapolitischen Ziele

Mit dem Gesetz soll  das Ziel verankert werden, bis zum Jahr 2030 die Hälfte der leitungsgebundenen Wärme klimaneutral zu erzeugen. Zudem wird eine rechtlich verbindliche Verpflichtung für die Betreiber von bestehenden Wärmenetzen vorgesehen, die Wärmenetze bis dahin mindestens zur Hälfte mit Wärme, die aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme hergestellt wurde, zu speisen. 

Der Referentenentwurf als PDF