Die Kommunale Wärmeplanung wird wohl bald zur Pflicht - wir haben alle Fragen und Antworten, was das bedeutet und welche Auswirkungen auf Verbraucher und Kommunen sie hat
Die Kommunale Wärmeplanung wird wohl bald zur Pflicht - wir haben alle Fragen und Antworten, was das bedeutet und welche Auswirkungen auf Verbraucher und Kommunen sie hat
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Fragen und Antworten

Worum es bei der kommunalen Wärmeplanung geht

Was steht eigentlich im Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung? Wo gibt es entsprechende Gesetze überhaupt schon und was plant die Bundesregierung. Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten gesammelt und erklären Sie Ihnen möglichst einfach.

Einige Bundesländer haben bereits ein Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung verabschiedet. Am bekanntesten und längsten gibt es das Gesetz in Baden-Württemberg. Nun plant die Bundesregierung ein eigenes Gesetz. Es soll sowohl die Bundesländern, vor allem aber die Städte und Gemeinden in die Pflicht nehmen. Konkret geht es um Pläne, wie die Heizinfrastruktur in ganz Deutschland klimaneutral umgebaut werden soll. 

Hintergrund ist die Tatsache, dass etwa ein Drittel der gesamten Energie, die wir in Deutschland verbrauchen, in Wohnungen und Häusern benötigt wird. Vor allem für die Heizungen aber auch für Warmwasser. Die Bundesregierung will in diesen beiden Bereichen Einsparmöglichkeiten nutzen und auf andere Energieträger als bisher umsteigen. Denn die meisten Heizungen in den Häusern und Wohnungen werden mit Gas betrieben. Der Anteil erneuerbarer Energien bei Heizungen in den privaten Wohnungen der Deutschen liegt im Moment nur bei knapp 20 Prozent. 

Was die Bundesregierung von den Kommunen in Sachen kommunale Wärmeplanung verlangt  

Die Bundesregierung fordert  alle Städte und Gemeinden vereinfacht gesagt auf, Pläne für die künftige Energieversorgung aufzustellen. Konkret sollen sie ihren Bürgern mitteilen, ob sie planen, ein Wohnhaus oder vor allem die Mietsgebäude an ein Fern- oder Nahwärmenetz anzuschließen. Diese Formen werden von der Bundesregierung besonders beworben. Das Kalkül: Wenn die Kommunen möglichst viele Fern- oder Nahwärmenetze planen, können diese zentral mit erneuerbaren Energien versorgt werden. 

Unter Fernwärme versteht man die Belieferung von Gebäuden mit Wärme von einem zentralen Kraft- oder Heizwerk. Die dort erzeugte Wärme kommt durch ein Rohrsystem in die Haushalte. Fernwärme-Kunden brauchen daher zu Hause keine eigene Heizanlage. Solche Netze gibt es schon in vielen Städten. Bisher aber kommen als Brennstoffe vor allem Erdgas und Steinkohle zum Einsatz. Das will die Bundesregierung ebenfalls ändern. 

Massive Kritik an Fernwärmenetzen 

Fernwärme ist somit grundsätzlich schon umstritten. So weisen die Verbraucherzentralen darauf hin, dass eben ein Fernwärmenetz nicht automatisch umweltfreundlicher ist als eine Heizung im eigenen Haus. Deutschlandweit liegt im Moment der Anteil der Erneuerbaren Energien an der Fernwärme sogar nur bei 17 Prozent und somit niedriger als bei anderen Heizsystemen. Auf der Homepage des Verbandes heißt es zudem wörtlich, dass "jedes Fernwärmenetz ein lokales Monopol" ist, der Wechsel zu einem anderen Versorger ist nicht möglich. Wörtlich heißt es weiter: "Mit der Entscheidung für Fernwärme binden Sie sich also langfristig an einen Anbieter".  Das ist auch logisch, denn der Aufbau einer doppelten Infrastruktur durch ein weiteres Unternehmen wäre unwirtschaftlich. Daher ist jedes Fernwärmeunternehmen ein lokaler Monopolist. Eine weitere Besonderheit ist, dass Kommunen für manche Grundstücke einen Anschluss- und Benutzungszwang vorsehen. Als Eigentümer sind Sie dann gezwungen, Ihr Haus mit Fernwärme zu versorgen.

Die Bundesregierung hingegen wirbt für den Gesetzesentwurf zur kommunalen Wärmeplanung. Zentrales Versprechen ist, dass die Bürger auf diese Weise Orientierung bekommen, ob ihr Haus oder ihre Wohnung absehbar an ein Netz angeschlossen wird. Wichtig vor allem für Wohnungseigentümer, die in den nächsten Jahren absehbar ihre Heizungsanlage umrüsten oder erneuern müssen. Gibt es eine kommunale Wärmeplanung in der Stadt, wissen Sie, ob Sie zum Kauf einer neuen Heizungsanlage (mutmasslich einer Wärmepumpe) eine Alternative haben. Kommunen selbst können auf diese Weise ihre eigene Strategie für eine klimaneutrale Wärmeversorgung entwickeln.

Welche Kommunen zur kommunalen Wärmeplanung verpflichtet werden 

So ganz klar ist das im Referentenentwurf der Bundesregierung noch nicht. An verschiedenen Stellen des Entwurfs wird von "Gebieten" gesprochen. Damit ist nicht klar, ob jeweils ganze Gemeinden oder nur Teile eines Gemeindegebiets gemeint sind. Weitgehend einig ist man sich laut Entwurf hingegen, welche Städte in welcher Geschwindigkeit solche kommunalen Wärmepläne vorlegen müssen. 

Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen eine kommunale Wärmeplanung schon bis Ende des Jahres 2026 aufgestellt haben. Das betrifft in Deutschland insgesamt 80 Städte. Allerdings sind viele von ihnen ohnehin schon jetzt durch Landesgesetze verpflichtet, entsprechende kommunale Wärmeplanungen aufzustellen. Neben Baden-Württemberg sind das alle Großstädte in Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Hessen. In NRW war die Einführung geplant, in Bayern werden Kommunen unterstützt, wenn sie freiwillig solche Pläne aufstellen. Ein erstes Förderprogramm gibt es seit kurzem auch in Brandenburg. 

Kleinere Städte mit mindestens 10.000 Einwohnern haben etwas länger Zeit. Der Gesetzesentwurf sieht da im Moment das Jahr 2028 vor. Das sind übrigens in Deutschland rund 1500 Kommunen, die in dieser Größenordnung Einwohner haben. Alle Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern könnten von der Pflicht zur kommunalen Wärmeplanung noch länger verschont bleiben, bisher gibt es im Gesetzesentwurf für diese Orte keine genauen Regelungen. 

Angst vor Datenerhebung durch kommunale Wärmeplanung 

Um solche Pläne aufzustellen, brauchen Kommunen massiv Daten. Da geht es um die Energieverbräuche von Gebäuden, die Art der jetzigen Heizungsanlagen, die Zeit, die die Anlagen bereits in Betrieb sind und auch um die Leistung der Anlagen. Darüber hinaus müssen Daten zur Lage des Gebäudes, zum Baujahr und zum möglichen Denkmalschutz erhoben werden. Auch der Energieverbrauch der vergangenen Jahre wird benötigt, um eine zielgerichtete kommunale Wärmeplanung erstellen zu können. Der Gesetzesentwurf wird wohl die Betreiber der Energieversorgungs- und Wärmenetze, sowie die Unternehmen und Kunden, aber auch die Schornsteinfeger beauftragen, diese Daten zu erheben und freizugeben. 

Dabei verspricht der Gesetzgeber, dass die Daten nur anonymisiert veröffentlicht werden. Im Gesetzesentwurf heißt es, "Vertraulichkeit und Sicherheit der Daten" seien "zu beachten". Und - etwas verklausuliert ist auch die Rede davon, dass niemand verpflichtet ist, seine Daten mitzuteilen. Wörtlich: "„Für die Bürgerinnen und Bürger entsteht durch dieses Gesetz kein Erfüllungsaufwand.“ Das heißt: Hausbesitzer oder Mieter müssen demnach weder Daten sammeln noch sie an die Kommunen übermitteln.

Was Fernwärme den Endverbraucher kostet 

Die Fernwärmepreise fallen je nach Anbieter sehr unterschiedlich aus. Betreibt ein Anbieter mehrere Fernwärmenetze, so hat häufig sogar jedes Netzgebiet einen anderen Preis. Das kann sogar innerhalb derselben Stadt zu unterschiedlichen Preisen führen. Genau wie bei anderen Netzen auch setzt sich der Preis aus dem Arbeitspreis und einem Grundpreis zusammen. Über den Arbeitspreis wird der tatsächliche Wärmeverbrauch abgerechnet. Der Grundpreis ist ein Fixpreis pro Jahr und beinhaltet die anteiligen Kosten an Kraftwerk und Netzen. Durchschnittlich macht der Grundpreis einen Anteil an den Gesamtkosten von etwa 25 Prozent aus, der Arbeitspreis ungefähr 75 Prozent. Laut Verbraucherzentrale liegt der durchschnittlicher Preis für Fernwärme bei etwa 16 Cent pro Kilowattstunde. Von diesem Durchschnittspreis gebe es allerdings deutliche Abweichungen nach oben und unten. Ganz kostenfrei ist übrigens auch der Wechsel auf Fernwärme für Kunden bisher nicht. Laut Verbraucherzentrale fallen im Schnitt für den Wechsel auf Fernwärme zwischen 8000,- und 15.000 Euro bei einem kleineren Gebäude an. Dazu kommen noch Kosten für Fachleute, die die Verteilung der Wärme in dem Gebäude passend einstellen. Mehrere Stadtwerke und einzelne Kommunen fördern den Anschluss an das Fernwärmenetz mit Zuschüssen von etwa 500 bis 3.000 Euro, je nach Wärmebedarf des angeschlossenen Gebäudes.