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Steuerschätzung
Haushaltssperre oder Nachtragshaushalt?
Die den Haushaltsplänen zugrundeliegende Steuerschätzung aus dem Vorjahr gravierende Abweichungen zeigt zu den aktuellen Schätzungen. Allein der Anteil an der Lohnsteuer fiel von 14,4 Prozent im Oktober 2022 auf nunmehr 6,1 Prozent im Mai 2023. Grund hierfür sind vor allem die Entlastungen des Bundes, die sich in verschiedenen Gesetzen widerspiegeln. Das reißt erhebliche Löcher in die kommunalen Haushalte, so dass Kämmerer bundesweit vor der Frage stehen: Haushaltssperre oder Nachtragshaushalt? Rechtsanwalt Tobias Schröter sagt dazu auch: Die Kommunen finanzieren die Entlastungsprogramme des Bundes mit.
Der Haushalt ist die „Lebensgrundlage“ einer Kommune. Er bildet Einnahmen und Ausgaben, wichtige Investitionen, pflichtige und freiwillige Aufgaben in nackten Zahlen ab. Der Haushalt ist die Grundlage der Arbeit der Kommunalverwaltung. Einnahmeseitig liegen den Haushalten, die bestenfalls zu Beginn eines Jahres beschlossen sein sollten, Steuerschätzungen zugrunde. Was bedeutet es für die kommunalen Haushalte aber, wenn sich diese Steuerschätzungen im Verlaufe des Haushaltsjahres gravierend negativ verändern?