
Stadtrat und Gemeinderat: Wann darf die Öffentlichkeit von einer Sitzung ausgeschlossen werden, wann nicht?
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Gemeinderat und Stadtrat
Recht: Öffentliche oder nicht öffentliche Sitzung
Wann darf die Öffentlichkeit von einer Stadtrats- oder Gemeinderatssitzung ausgeschlossen werden, wann nicht? Was ist mit der Verschwiegenheitspflicht? Die Öffentlichkeit von Sitzungen der Gemeindevertretung ist ein Kernelement kommunaler Demokratie. Die Ausnahme – nicht öffentliche Sitzungen – und die Einhaltung der Verschwiegenheitspflicht stellt die kommunale Praxis regelmäßig vor Probleme. Der Beitrag von Rechtsanwalt Tobias Schröter zeigt überblicksartig die kommunalrechtlichen Grundsätze auf.
Der Grundsatz der Öffentlichkeit wirkt zunächst bei der Festsetzung der Tagesordnung, wenn es um die Frage geht, ob ein Tagesordnungspunkt für den öffentlichen oder den nicht öffentlichen Teil einer Sitzung eingeordnet werden soll. Dem Demokratieprinzip folgend sind die Sitzungen der kommunalen Gremien grundsätzlich öffentlich; damit auch die dazugehörigen Tagesordnungspunkte. Nur ausnahmsweise ist die Öffentlichkeit auszuschließen, wenn überwiegende Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen Einzelner es erfordern.