Ein Bürgermeister klagt gegen die Zuweisung von Flüchtlingen - im Bild: Das Kloster Herbst in der klagenden Gemeinde Dietramszell
Ein Bürgermeister klagt gegen die Zuweisung von Flüchtlingen - im Bild: Das Kloster Herbst in der klagenden Gemeinde Dietramszell
© Gemeinde Dietramszell

Recht Aktuell

Gemeinde in Bayern klagt gegen Zuweisung von Flüchtlingen

Die Gemeinde Dietramszell in Oberbayern soll Flüchtlinge aufnehmen. Dazu war die Gemeinde auch bereit, benannte vor Monaten aus ihrer Sicht geeignete Standorte. Insgesamt 120 Plätze bot die Gemeinde an. Das reichte dem Landkreis offenbar nicht, dieser will der Gemeinde entsprechend der Anzahl der ankommenden Flüchtlinge anteilsmässig Flüchtlinge zuweisen. Dagegen klagt die Gemeinde nun. Und sie ist nicht die einzige Gemeinde.

Es geht um die Zwangszuweisung von Asylsuchenden. Bürgermeister Josef Hauser will eine solche Zuweisung nicht hinnehmen, hält sie für rechtswidrig, wie er der Zeitung "Merkur" erklärte: "Wir erfüllen die Aufgaben, die uns per Gesetz zugewiesen wurden. Nach unserer Auffassung gibt es aber keine Rechtsgrundlage dafür, dass uns der Landkreis zwangsweise Flüchtlinge zur Aufnahme schickt.“ Deshalb hat die Kommune nun eine Feststellungsklage beim zuständigen Verwaltungsgericht in München eingereicht.

Josef Hauser - Ein Bürgermeister klagt gegen die Zuweisung von Flüchtlingen
Josef Hauser - Ein Bürgermeister klagt gegen die Zuweisung von Flüchtlingen

Gemeinderat hatte sich rechtlichen Beistand geholt 

Zuvor hatte der Gemeinderat beschlossen, die Klage einzureichen. Das geschah auf Anraten von Anwälten. Denn die Gemeinde hatte schon im August in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen, Geld für einen Anwalt in der Sache in die Hand zu nehmen. Der kam nun wohl zu dem Schluss, dass eine Klage sinnvoll und erfolgversprechend ist. Ziel der Klage ist, so Bürgermeister Hauser wörtlich, dass "der Landkreis es unterlässt, uns ohne einen vollzugsfähigen Beschluss Asylsuchende ins Gemeindegebiet zu verbringen". Die Gemeinde sieht ihren Teil der Aufgaben als erledigt an, man sei der gesetzlich festgelegten Mitwirkungspflicht umfassend nachgekommen. Konkret: Die Gemeinde hatte dem Landkreis vier Liegenschaften zur Unterbringung von Flüchtlingen benannt. Konkret handelte es sich nach Aussage des Bürgermeisters um ein stillgelegtes Hallenbad und einen früheren Kindergarten. Außerdem um eine alte Schule und ein Wohnhaus im Untermühltal. "Andere gemeindliche Gebäude gibt es nicht", so Bürgermeister Hauser. Immerhin habe man sich zusätzlich auch um ein in Privateigentum befindliches Tagungsgebäude bemüht, das aus Sicht der Gemeinde theoretisch zur Flüchtlingsunterkunft umfunktioniert werden könnte. "Wir haben bis zum heutigen Tag zu keiner dieser Liegenschaften eine Nachricht vom Landratsamt bekommen", stellt der Bürgermeister im Gespräch mit dem Merkur nun fest. 

Wir lassen uns nicht immer unter Druck setzen"

Josef Hauser, Bürgermeister von Dietramszell

Recht Aktuell: Wer welche Aufgaben in Sachen Flüchtlinge hat 

Grundsätzlich ist für die Unterbringung der Flüchtlinge in der Tat der Landkreis verantwortlich. Die Gemeinde argumentiert daher, die Kommunen seien nicht verpflichtet, Asylsuchende aufzunehmen. Das gehe aus dem bayerischen Flüchtlingsaufnahmegesetz nicht hervor. Der Landkreis könne daher erst dann einen Bus mit Flüchtlingen schicken, wenn der Gemeinde ein vollzugsfähiger Bescheid zugegangen sei. „In dem muss die Anzahl der Personen und ganz unten eine Rechtsbehelfsbelehrung stehen. Und dagegen kann man dann Rechtsmittel einlegen“, so der Rathauschef. Ein Verteilungsschlüssel oder die Tabelle mit der Zahl der aufzunehmenden Personen reiche dafür nicht aus. 

Gemeinde will ein Zeichen setzen

Die Grundbotschaft der Gemeinde ist eindeutig: "Wir lassen uns nicht immer unter Druck setzen", so Bürgermeister Hauser. 

Genau dieser Druck könnte aber in Kürze vom Landkreis drohen - denn der hatte angekündigt, dass es im Januar zu Zwangszuweisungen kommt, wenn die Gemeinde nicht einlenkt. In diesem Fall will die Gemeinde einen Antrag auf einstweilige Verfügung stellen. Denn nur dann sei die Eilbedürftigkeit gegeben, so Hauser. In der Tat: In der Hauptangelegenheit, wer nun auf welchem Wege für die Unterbringung verantwortlich ist, beziehungsweise welche Rechte der Landkreis gegenüber den Gemeinden hat, dürfte eine Entscheidung sich hinziehen. Bis über die Feststellungsklage final entschieden wird, könnten theoretisch mehrere Jahre vergehen. 

Indes ist Dietramszell nicht mehr die einzige Gemeinde, die gegen den Landkreis klagt. Auch die Gemeinde Greiling hat inzwischen gegen die Zuweisung von Flüchtlingen Klage eingereicht. Beide Gemeinden liegen im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen. Der Landkreis hat somit gleich zwei Klagen von zwei Gemeinden in der gleichen Sache vorliegen. In Dietramszell leben gut 5000 Menschen, in Greiling nur rund 1400. Wie viele Flüchtlinge der Landkreis in den beiden Orten per Zwangszuweisung genau unterbringen will, ist bisher offen.