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See Schleswig-Holstein Badestelle
An Badestellen in Schleswig-Holstein gelten nun verbindliche Regeln.
© AdobeStock

Nach Urteil

Neue Regeln an Badestellen- mehr Rechtssicherheit?

von Gudrun Mallwitz
Redakteurin | KOMMUNAL
18. Juni 2021
In Schleswig-Holstein gelten jetzt verbindliche Regelungen für die Sicherheit an Badeseen: Seit 11. Juni müssen die Betreiber von Badestellen laut der neuen Landesverordnung überall im Land ganz konkrete Vorgaben umsetzen. KOMMUNAL zeigt auf, was das für die Gemeinden bedeutet. Hintergrund der neuen landesweit einheitlichen Regelung ist ein Gerichtsurteil aus Hessen gegen einen Bürgermeister nach einem tragischen Badeunglück, über das wir ausführlich berichtet haben. Doch herrscht damit Rechtssicherheit?

Unter den Bürgermeistern herrscht bundesweit Unsicherheit, seit ein Amtskollege in Nordhessen wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen verurteilt wurde. Drei Kinder - Geschwister im Alter von fünf, acht und neun Jahren - waren 2016 in Neukirchen in einem Dorfteich ertrunken.  Das zuständige Amtsgericht kam zu dem Schluss, dass der Rathauschef  an dem tragischen Unglück mitschuldig war. Er sei als Bürgermeister seinen Pflichten nicht nachgekommen, weil das Gewässer nicht ausreichend gesichert worden war. Bürgermeister quer durch Deutschland forderten daraufhin konkrete rechtliche Vorgaben. Viele sperrten die Badeseen vorsorglich. Vor allem ehrenamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sorgen sich wegen eines kaum kalkulierbaren Haftungsrisikos und einer möglichen strafrechtlichen Verurteilung.

Badestellen-Verordnung in Schleswig-Holstein

Mit der "Landesverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit im Badewesen" hat das Innenministerium in Schleswig-Holstein jetzt für alle eingerichteten und betriebenen Badestellen im Land einheitliche Vorgaben entwickelt. Sie gelten seit 11. Juni. Die Regeln wurde auch mit den kommunalen Landesverbänden, der DLRG und der DRK-Wasserwacht abgestimmt. Es sei sehr wichtig gewesen, dass die Verordnung gemeinsam mit denjenigen erarbeiten wurde, die auch vor Ort für die Badesicherheit zuständig sind, betonte die Innenministerin von Schleswig-Holstein, Sabine Sütterlin-Waack. "Durch die Verordnung werden jetzt Standards gesetzt, die für das ganze Land als Orientierung dienten", so die Ministerin. Nach einer Einzelfallprüfung vor Ort gebe es künftig klare Maßstäbe, wie die Badesicherheit gewährleistet werden müsse.

Das sind die neuen Regeln an den Badestellen in Schleswig-Holstein:

  • An Badestellen, an denen viel los ist (reger Betrieb) ist künftig eine Badeaufsicht vorgeschrieben. Eingesetzt werden müssen mindestens zwei ausgebildete Aufsichtspersonen.
  • Außerdem müssen die Verantwortlichen weitere Sicherheitsvorkehrungen treffen: Dazu gehören Rettungsbojen, Flaggen, ein Beatmungsgerät oder ein Erste-Hilfe-Koffer.
  • An betriebenen Badestellen mit Badeaufsicht müssen die Grenzen der zu beaufsichtigten Badestellen sowie besondere Gefahrenquellen markiert werden.

Doch sorgt die Landesverordnung wirklich für Rechtssicherheit bei den Kommunen?

"Klar ist, dass nicht an allen Badegewässern stets eine Aufsicht gewährleistet werden kann. So sind in den Kommunen hierfür weder finanzielle Mittel noch ausreichend qualifiziertes Personal vorhanden. Und auch nicht an jedem Badegewässer muss bei geringem Badebetrieb zu jeder Tages- und Nachtzeit eine Aufsicht anwesend sein", stellt die Innenministerin fest. Und was nicht überrascht: "Völlige Rechtssicherheit kann und wird es nicht geben. Dazu sind die Badestellen in unserem Land und die jeweiligen Gefahrenquellen zu vielseitig."  Für die kommunalen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern soll es mit der Verordnung aber leichter werden, zu beurteilen, welche Sicherungsmaßnahmen jeweils erforderlich sind.

Hier finden Sie die Verordnung im Gesetz-und Verordnungsblatt Schleswig-Holstein auf den Seiten 653/654.

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