Die Kommunale Wärmeplanung ist ein richtiger Schritt aber nicht durchdacht. Christian Erhardt zeigt vier zentrale Probleme auf, warum das Heizungsgesetz nicht funktionieren wird.
Die Kommunale Wärmeplanung ist ein richtiger Schritt aber nicht durchdacht. Christian Erhardt zeigt vier zentrale Probleme auf, warum das Heizungsgesetz nicht funktionieren wird.
© imago

Das Heizungstheater

Kommunale Wärmeplanung: Die vier unbequemen Wahrheiten

Der Kulturkampf um die Wärmewende scheint vorerst entschieden. Zu Lasten der Städte und Gemeinden. Gelassenheit ist jetzt gefragt, meint Christian Erhardt, denn „das hektisch gezimmerte Heizungsgesetz wird eine kurze Halbwertzeit haben“, meint er und zeigt vier unbequeme Wahrheiten auf.

Warum nicht gleich so“ bei der kommunalen Wärmeplanung haben viele gesagt, als die Regierung das Heizungsgesetz doch noch einmal vom Kopf auf die Füße stellte. Immerhin weist der Kompromiss nun in die richtige Richtung, aber er lässt auch zentrale Fragen offen. Vor allem die Sinnfrage. Der Sachverständige der TU Ilmenau etwa hat im Bundestag vorgerechnet, dass der Einsatz von Wärmepumpen beim heutigen Strommix nur eine CO2 Ersparnis von sieben Prozent gegenüber Gas-Brennwertheizungen bringen würde. Ziemlich dürftig.

Wichtiger aus kommunaler Sicht aber: Der entkernte Gesetzesentwurf erklärt den Bürgern weiterhin nicht, wie lange sie ihre alten Heizungen noch laufen lassen dürfen und was danach kommen kann. Die Antwort scheut der Bund und überlässt den schwarzen Peter den Städten und Gemeinden. Und zwar in Form der Kommunalen Wärmeplanung: Grob vereinfacht gesagt: erst wenn die Städte und Gemeinden – Mitte des Jahres 2028 – überall eine kommunale Wärmeplanung erstellt haben, soll es zum Verbot der Gasheizung kommen. Dem Bürger wird damit suggeriert: „Du kannst deine Gasheizung noch lange laufen lassen oder sie jetzt noch erneuern“. Nur stimmt das nicht. Jedes seriöse Stadtwerk wird seinen Bürgern auch erklären müssen, dass die Gasanschlüsse früher oder später abgeschaltet werden müssen. Ganz einfach aus betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten. Wenn immer mehr Menschen im Laufe der nächsten Jahre auf Wärmepumpen oder auf Fernwärme umsteigen, kann es sich kein Stadtwerk mehr leisten, die teuren Leitungen weiter laufen zu lassen, wenn die Zahl der Nutzer sinkt. Formelkompromisse mit längeren Übergangszeiten streuen den Menschen somit nur Sand in die Augen. Fakt ist: Mit dem Gesetz läutet der Bund das Totenglöckchen für die Gasleitungen ein.

Kommunale Wärmeplanung: Die Realität der Netze macht der Idee den Garaus 

Apropos Netze: Die Stromnetze sind für den flächendeckenden Einsatz von Wärmepumpen überhaupt nicht geeignet. Die Zahl der Leitungen müsste in vielen Städten mindestens verdoppelt werden, praktisch eine zweite Leitung neben die jeweils bestehende gelegt werden. Was beim Thema E-Mobilität immer als Schreckgespenst an die Wand gemalt wird, hier aber gar nicht zutrifft, ist bei der Wärmepumpe leider absolut richtig. Denn es gibt einen fundamentalen Unterschied zwischen der Wärmepumpe und der E-Mobilität. Sinkt die Temperatur in einer Stadt etwa wegen Regen um 3 Grad, springen in der gesamten Stadt alle Wärmepumpen gleichzeitig an. Das hält das stärkste Stromnetz nicht aus. Das E-Auto laden hingegen nicht alle zur gleichen Zeit, über Nebentarife können Stadtwerke steuern, wann Autos zum Beispiel nachts geladen werden.

Bleibt die neuerdings propagierte Lösung des Fernwärmenetzes. Klingt gut, die Kommunen sollen mal planen. Nur werden die Bürgermeister massive Proteste von ihren Bürgern ernten, sobald die Pläne für Fernwärmenetze in kleineren Kommunen stehen. Denn ein Meter Anschluss vom Haus an das Fernwärmenetz kostet zwischen 3000 und 5000 Euro – 100 Meter vom Haus bis zum Anschluss sind dabei keine Seltenheit. Nach deutschem Recht müssen diese Kosten die Hauseigentümer zahlen. Ergebnis: Ein Fernwärmenetz ist überhaupt nur dann finanziell sinnvoll, wenn es an große Mehrfamilienhäuser angeschlossen wird. Experten sprechen dabei gerne von mindestens acht bis zehn Wohneinheiten in einem Haus. Was es in kleineren Orten mit seinen Einfamilienhäusern eher selten gibt. Und mindestens kleinere Kommunen werden genau nachrechnen, wie hoch die Investitionen in Fernwärmenetze sind, und dann auf neue Kindergärten verzichten oder im Gegenzug das örtliche Schwimmbad schließen müssen. Die Bürger derweil werden der Kommunalpolitik massiv einheizen, wenn Rentner für den Umbau keinen Kredit bekommen und die Erben das Haus der Eltern wegen Unsanierbarkeit billig an einen Bauträger verkaufen müssen.

Kommunale Wärmeplanung: Wer wird die Zeche zahlen? 

Bleibt die Idee, dass der Bund für einen Großteil der Kosten aufkommt. Zur Not mit Hilfe von Milliarden an Steuergeldern, um Stahlkocher mit Wasserstoff grün zu machen. Wenn das Geld ausgeht, wird halt der CO2 Preis weiter angehoben. Und wenn das auch nicht reicht, gibt es noch die Wahl zwischen Schulden, Sondervermögen, ökologischem Sondervermögen und Sonderumlagevermögen. Sarkasmus Aus!

Denn in der Realität hat der Staat solche Investitionen auch in der Vergangenheit schon gescheut. So wäre es schon heute möglich, dass den Gasnetzen bis zu 20 Prozent Wasserstoff beigemischt wird. Auch ältere Gasheizungen würden das problemlos verkraften. Kurz nach Ausbruch des Angriffskriegs auf die Ukraine hätte das eine enorme Entlastung von der Gasknappheit bedeutet. Passiert ist es aber nicht – denn die Wahrheit ist, dass Wasserstoff zumindest im Moment noch viel zu teuer ist als dass es sich lohnt. Warum? Weil der Bund auch hier verpennt hat, in der Welt genügend Wasserstoff einzukaufen. Und die Leitungen zum Transport aus diesen Ländern fehlen auch. Und so sah der Bund wohl nur noch einen Ausweg aus dem Chaos beim Heizgesetz: Die Kommunen sollen es richten! Ein billiger Kompromiss – auf Kosten der Kommunen!

Die Regeln zur Kommunalen Wärmeplanung könnten sich noch einmal ändern...

Für die Städte und Gemeinden heißt es nun: Ruhe bewahren! Die hektisch gezimmerten Gesetze werden eine überschaubare Halbwertzeit haben. Die vergangenen Monate haben gezeigt, zu welch gigantischen Wendungen die Gesetzgebungsmaschinerie fähig ist. Vom Ziel der Subventionierung der Gasbrennwerttechnik bis zu deren beabsichtigtem Verbot vergingen im Wirtschaftsministerium keine 16 Monate. Die nächste Bundestagswahl ist in 25 Monaten. Zeit für so manche Zeitenwende…