Neuwied ist eine Kommune in Rheinland-Pfalz.
© adobeStock
Urteil
Grundsteuer - So entscheidet Gericht zwei Klagen gegen Kommune
Eine Stadt in Rheinland-Pfalz hat den Hebesatz für die Grundsteuer B von 420 von Hundert auf 610 von Hundert angehoben - dagegen klagten zwei Immobilienbesitzer. Das entschied das Verwaltungsgericht Koblenz!
Zwei Immobilienbesitzer haben die Stadt Neuwied verklagt, nachdem sie den Hebesatz erhöht hat und die Betroffenen mehr als bisher an Grundsteuer zahlen mussten. Einem der beiden Kläger gehört ein Grundstück, das mit einem Einfamilienhaus bebaut ist. Nach dem einst vom Finanzamt bestimmten Grundsteuermessbetrags von damals 537,65 DM (entspricht 274 ,90 Euro) und einem Hebesatz von 420 von Hundert für die Grundsteuer B musste der Immobilienbesitzer pro Jahr 1254,58 Euro Steuern zahlen.