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Häuser sollen energieeffizienter werden. Die neuen Regelungen!
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Energieeffizienz

Gebäudesanierung: Was sich jetzt bei der Förderung ändert

Die Bundesförderung für engergieeffiziente Gebäude (BEG) wird neu geregelt. Die neuen Bedingungen für Anträge gelten teilweise bereits ab diesem Donnerstag, 28. Juli. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck verspricht, dass die Anträge einfacher gestellt werden können, da die Zuständigkeiten nun klarer geregelt seien. Wofür es künftig Zuschüsse in welcher Höhe gibt, wo drastisch gekürzt wird - und wie der Austausch der Gasheizungen beschleunigt werden soll.

Schwerpunkt bei der künftigen Förderung soll die energetische Sanierung von Gebäuden sein. "Ziel ist, dass möglichst viele Menschen vom Förderprogramm profitieren, damit sie Energiefresser wie alte Fenster, Türen und Gasheizungen austauschen, Häuser und Wohnungen sanieren und so Energiekosten einsparen", sagte Wirtschaftsminister Robert Habeck. Ab diesem Donnerstag, 28. Juli, schon greifen bei der Staatlichen Förderbank KfW die neuen Förderbedingungen für Komplettsanierungen von Gebäuden.

Das neu geschnürte Förderpaket enthält auch unliebsame Überraschungen:  Denn für vieles gibt es weniger Geld, dazu gehört auch der Einbau neuer Fenster oder von Wärmepumpen. Manches wird gar nicht mehr gefördert. Die Veränderungen treten in gestufter Reihenfolge in Kraft. Für  Einzelmaßnahmen bei der Sanierung, wie der Austausch von Fenstern, gelten die neuen Bedingungen erst ab dem 15. August. Diese Maßnahmen sollen dann beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden.

Gebäudesanierung-Förderung und Neubauförderung

Die Neubauförderung hingegen will das Bauministerium unter Klara Geywitz in Abstimmung mit dem Wirtschafts- und Klimaschutzministerium unter Habeck erst für das nächste Jahr, also erst 2023, neu gestalten. "Bis zur Neukonzipierung der Neubauförderung läuft das Programm EH 40 Nachhaltigkeit bis Jahresende weiter", heißt es in der Mitteilung aus dem Klimaschutzministerium. Für dieses Jahr seien "lediglich Folgeanpassungen" geplant.  Bis zur Neukonzipierung der Neubauförderung läuft also das Programm EH 40 Nachhaltigkeit bis Jahresende weiter.

Fördersätze verringern sich

Was ändert sich bei den Förderhöhen für die Gebäudesanierung?  Zwar gibt es insgesamt mehr Fördermittel für die Sanierung von Gebäuden - insgesamt 12 bis 13 Milliarden -, für den einzelnen Antragsteller verringert sich jedoch die Fördersumme. 2021 wurden lediglich rund 8 Milliarden Euro für die Sanierung ausgegeben, ein Jahr zuvor waren es etwa 5 Milliarden Euro. Im ersten Halbjahr 2022 wurden Sanierungen von Gebäuden auf Energieeffizienz mit rund 9,6 Milliarden Euro bezuschusst.  Die Fördersätze werden reduziert, bei Komplettsanierungen wird angesichts des sich verändernden Zinsumfeldes auf zinsgünstige Kredite und Tilgungszuschüsse umgestellt, so das Ministerium. „In Zukunft bekommt der oder die Einzelne etwas weniger an Förderung als vorher, aber dafür können viele Menschen von den Förderprogrammen profitieren", begründet Habeck die umstrittene Kurskorrektur mit dem Verweis auf die Zeit der hohen Energiekosten und die Haushaltslage. Weiter führt er an: "Die allermeisten Menschen leben in älteren Häusern. Jetzt zu sanieren, Fenster auszutauschen, die Gasheizung rauszuwerfen – das hilft, um Kosten zu sparen und geht mit Klimaschutz Hand in Hand: Der Effekt für Energieeinsparung und Klimaschutz liegt bei der energetischen Gebäudesanierung rund um das 4,5-fache höher als im Neubau."

Kritik an neuen Förderregeln zur Gebäudesanierung

Einen Tag vor Inkrafttreten der neuen Förderregeln hagelte es an Kritik. Das Ministerium setze „bei dem seit Jahresanfang herrschenden Förder-Fiasko noch einen obendrauf“, kritisierte der Präsident des GdW-Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft, Axel Gedaschko, scharf.  Von heute auf morgen werde die erst 2021 eingeführte Zuschussförderung für umfassende Sanierungen komplett eingestellt: „Das ist die größtmögliche Katastrophe für das Engagement der sozial orientierten Wohnungsunternehmen für den Klimaschutz.“ Die Folge sei, dass Klimaschutzinvestitionen unterbleiben müssten oder nur über höhere Mieten finanziert werden könnten. Der Vorsitzende der Gewerkschaft IG BAU, Robert Feiger, sagte der Funke-Mediengruppe: „In dieser kritischen Phase dem Energiespar-Engagement einen Dämpfer zu geben, wirkt wie eine energiepolitische Blutgrätsche.“ Der Eigentümerverband "Haus & Grund" erklärte, angesichts steigender Handwerkerpreise und Materialkosten sei es fraglich, ob mit niedrigeren Fördermitteln tatsächlich mehr Leute sanieren können.

Anträge: Die wichtigsten Änderungen:

  • Die Antragstellung wird übersichtlicher. Wer eine Komplettsanierung umsetzen und dafür Förderung beantragen möchte, wendet sich an die staatliche Förderbank KfW. Wer Fenster, Türen oder Heizkessel austauschen möchte, wendet sich an das BAFA; nur noch das BAFA ist künftig für die sogenannten Einzelmaßnahmen zuständig.
  • Die Kreditförderung für Einzelmaßnahmen in der Sanierung bei der KfW entfällt. Es habe wenig Nachfrage gegeben, heißt es. Weiterhin sollen Privatpersonen, Kommunen, Unternehmen und gemeinnützige Einrichtungen von der Gebäudeförderung profitieren können.  Auch die Grundsystematik der BEG bleibt bestehen, gefördert werden weiterhin: Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Einzelmaßnahmen der Sanierung.

Fördersätze werden drastisch gesenkt

  • Für Komplettsanierungen gilt nun ein maximaler Fördersatz von 45 Prozent. Vorher waren es 50 Prozent.
  • Die Fördersätze werden um 5-10 Prozent gesenkt. Ein Beispiel: Früher lag der Fördersatz bei maximal 50 Prozent. Jetzt liegt der maximale Fördersatz beim Einbau einer Wärmepumpe bei 40 Prozent (Höchstgrenze von 60.000 Euro je Wohnung), dies entspricht einer Fördersumme von bis zu 24.000 Euro. Früher bekam man bis zu 30.000 Euro, nach der Reform bis zu 24.000 Euro für die Wärmepumpe. Beispiel Fensteraustausch: Früher lag der Fördersatz bei bis zu 25 Prozent, nach der Reform bei rund 20 Prozent. Früher konnte man rund 15.000 Euro beim Fensteraustausch bekommen, nach Reform sind es 12.000 Euro. Mehr Infos  zu weiteren Vorhaben und den Fördersätzen.

Heizungstausch-Bonus für Gaskessel

  • Ein Heizungs-Tausch-Bonus für Gaskessel wird eingeführt und es werden jegliche Förderungen von gasverbrauchenden Anlagen gestrichen. Neue gesetzliche Vorgaben (vor allem 65 Prozent erneuerbare Energien-Vorgabe für neue Heizungen in Neubau und Bestand, die ab 2024 greifen) sollen dafür sorgen, dass Eigentümer selbst mehr Investitionen in Gebäudeeffizienz tätigen müssen.

Zeitplan der BEG-Reform

Für Anträge, die bis einschließlich 27. Juli 2022 (24 Uhr) bei KfW eingegangen sind, gilt Vertrauensschutz. Bis dahin gelten die alten Förderkonditionen. 

Fristen für Antragsteller

Die Änderungen für die Förderung von Einzelmaßnahmen bei der Sanierung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA (unter anderem Heizungen, Gebäudehülle) greifen mit einer Übergangsfrist ab 15. August 2022. Ab dann werden die Fördersätze für die Einzelmaßnahmen verringert, gasverbrauchende Anlagen werden nicht mehr gefördert und es wird der  Heizungs-Tausch- Bonus eingeführt. Anträge auf Einzelsanierung beim BAFA können bis zum 14. August 2022, 24 Uhr, zu den alten Bedingungen gestellt werden; ab dem 15. August 2022 greifen auch hier die neuen Förderbedingungen.

Weitere Informationen und Details zu den Fördersätzen.