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Symbolbild Uhr zu Umsatzsteuer
© AdobeStock

Steuerhinterziehung wider Willen

Kämmerer könnten bald mit einem Bein im Knast stehen!

von Thomas Lachera
Gastautor, Steuerberater
25. Oktober 2022
Kommunen werden im kommenden Jahr umsatzsteuerpflichtig. Das gilt selbst auf dem Bauhof oder für die Feuerwehr. Städte und Gemeinden, die diese neuen Regeln nicht pünktlich umsetzen, begehen Steuerhinterziehung, warnt unser Steueranwalt Thomas Lachera. Er erläutert, was zu tun ist.

Kommunen waren bisher nur in wenigen Fällen umsatzsteuerpflichtig. Dies hat sich durch die Neuregelung in § 2b Umsatzsteuergesetz grundlegend geändert. Ab 1. Januar 2023 sind nun alle öffentlichen Einrichtungen zur Anwendung der neuen Regelungen verpflichtet. Im Vergleich zum alten Recht hat sich das Verhältnis von Regel und Ausnahme umgekehrt. Die Tätigkeiten einer juristischen Person des öffentlichen Rechts werden als unternehmerisch behandelt.

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