SUV parken
Parken große Fahrzeuge - SUV - in Deutschlands Kommunen künftig teurer?
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Kommunen

SUV: Wird das Parken in Deutschland teurer?

In Paris stimmte jetzt eine knappe Mehrheit der Einwohner und Einwohnerinnen bei einem Bürgerentscheid dafür, dass Parken mit großen Sportgeländewagen (SUV) teurer wird. Auch in Deutschland wollen Kommunen die Halter solcher Fahrzeuge stärker zur Kasse bitten.

Die französische Hauptstadt Paris will die Parkgebühren für große Wagen - SUV - verdreifachen. Dort müssen ab 1. September pro Stunde 18 Euro Parkgebühren gezahlt werden. Den Sondertarif für SUV sollen aber ausschließlich Besucher bezahlen, Anwohner sowie Handwerker und Pflegedienste parken zu den "normalen Gebühren". Etwa 1,3 Millionen Pariser waren aufgerufen, bei einem Bürgerentscheid über höhere Parkgebühren für SUV zu entscheiden. Rund 54,5 Prozent stimmten für die Erhöhung der Parkgebühren, etwa 45,5 Prozent dagegen. Allerdings: Nur knapp sechs Prozent der Bürger gaben ihre Stimme dazu ab. Die neue Regelung soll für Autos gelten, die mehr als 1,6 Tonnen wiegen, und für Elektroautos ab einem Gewicht von zwei Tonnen.  Die Bürgermeisterin von Paris, Anne Hidalgo, will damit die schweren, großen SUVs aus der Stadt drängen, aus Umweltgründen und wegen der Sicherheit, wie sie sagte.

SUV-Parkgebühren - was deutsche Kommunen planen

Ist das Modell auch für Kommunen in Deutschland denkbar und umsetzbar? Hannovers Oberbürgermeister Belit Onay lässt bereits prüfen, ob künftig auch die niedersächsische Landeshauptstadt höhere Parkgebühren für SUVs verlangen kann. "Die aktuelle Debatte in Paris zeigt, dass man in den Städten, auch in Hannover, über die Beanspruchung des öffentlichen Raums diskutieren muss", sagte Onay auf Anfrage zu KOMMUNAL. "Fahrzeuge, die immer größer werden, insbesondere SUV, beanspruchen sehr viel öffentlichen Raum, der sehr wertvoll ist." Die Anspruchshaltung, kostenfrei oder zu einem geringen Preis in Städten parken zu können, sei nicht zukunftsfähig. "Wir werden uns auch in Hannover die Frage stellen müssen, wie wir mit Fahrzeugen umgehen, die mehr   Raum einnehmen. Wer viel Platz beansprucht, muss auch einen fairen Preis dafür entrichten. Und das muss in der Gebührenordnung dargestellt werden."

Wie die Umsetzung im Detail aussehen könne, werde sich zeigen. Onay verwies auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu der Initiative in Freiburg. Damit habe das Gericht klare Grenzen aufgezeigt, hinsichtlich der Preisabstände mit Blick auf die Größenordnung. 

Der Kommunalpolitiker hätte sich gewünscht, "dass der Bund nochmal den Mut entwickelt hätte, gerade mit Blick auf eine mögliche soziale Staffelung, den Kommunen Handlungssicherheit zu geben und den Rechtsrahmen zu schaffen". Die Landeshauptstadt Hannover habe daher eine Verkehrsplanungsgesellschaft damit beauftragt, zu prüfen, wie eine rechtssichere Gestaltung der Gebührenstaffelung aussehen könne. "Die Einschätzung werden wir hoffentlich im Sommer oder Spätsommer dem Rat zur weiteren politischen Diskussion vorlegen können", so der Oberbürgermeister. Zuerst hatte der Tagesspiegel über die Pläne in Hannover berichtet.

Tübingen: Oberbürgermeister Palmer wollte drastische Erhöhung

In Tübingen hatte Oberbürgermeister Boris Palmer bereits 2021 geplant, die Anwohner-Parkgebühren für SUVs drastisch zu erhöhen. Er stieß damit aber auf Widerstand. So legte die Verwaltung einen angepassten Vorschlag vor, der nur noch an das Leergewicht eines Wagens anknüpft. Die Größe des Fahrzeugs ist nahezu immer an das Gewicht gekoppelt, hieß es in dem Kompromiss-Beschlussvorschlag. Mehr Gewicht bedeute auch mehr Platzbedarf auf der Straße. Breite und lange Fahrzeuge reduzieren die Gesamtzahl der möglichen Stellplätze und die Parkenden sollten daher eine höhere Gebührenlast tragen. Da E-Fahrzeuge wegen der Batterie schwerer sind als Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor, werde für die Fahrzeuge ein zusätzliches Leergewicht von 200 Kilogramm freigestellt. "Aus Sicht der Verwaltung ist eine solche Differenzierung sachgerecht, weil der Trend zu immer größeren Fahrzeuge in den beengten Verhältnissen gewachsener Städte erhebliche Probleme bereitet."  In Tübingen zahlen Anwohner inzwischen 120 Euro im Jahr für ihren Anwohnerparkausweis. Für Autos mit Verbrennungsmotor, die mehr als 1.800 Kilogramm wiegen, und für Elektroautos mit einem Gewicht von mehr als 2000 Kilogramm werden 180 Euro fällig. Mehr Infos!

Bundesverwaltungsgericht kippt Gebührensatzung

Das Bundesverwaltungsgericht hatte in einem Urteil eine Gebührensatzung für Anwohnerparken in der Stadt Freiburg wegen eines Rechtsfehlers für ungültig erklärt. Hameln hatte seine neue Gebührenstaffelung daraufhin zurückgezogen. Auch Gerd Landsberg, Ehrengeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, verwies jetzt in einem Interview auf die schwierige rechtliche Umsetzung. "In Freiburg sollte die Anwohnerparkgebühr nach der Länge des Fahrzeugs gestaffelt sein, das Gericht hat die Satzung gekippt." Die Regelung verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz. Das Pariser SUV-Parkgebühren-Modell sieht er für Deutschland als nicht geeignet an.

In Berlin ist derzeit nicht geplant, die Parkgebühren für SUVs zu erhöhen, teilte die zuständige Senatsverwaltung am Montag, 5. Februar, auf Anfrage mit.

Nürnberg: Höhere Gebühren für SUV?

Der Sprecher der Stadt Nürnberg, Andreas Franke, sagte auf Anfrage von KOMMUNAL: "Eine Erhöhung der Parkgebühren speziell für SUV ist in Nürnberg aktuell kein Thema. Die Frage ist grundsätzlich, ob eine spezielle Gebühr für SUV praktikabel ist und wie groß der Verwaltungsaufwand wäre, dies zu ahnden." Die maximale Höhe der Parkgebühren pro Stunde sei durch Landesgesetz geregelt. Der Bund hat den Ländern auf Drängen der kommunalen Spitzenverbände bereits freigestellt, dass die Kommunen die Parkgebühren selbst festlegen können. Doch die Kommunen in Bayern warten immer noch auf eine Regelung durch das Land, so der Stadtsprecher. Im Interesse der kommunalen Verkehrsüberwachung sei es auch, dass Parkverstöße deutlich höher geahndet werden, sagte Franke.