Der Hausarrest für Katzen in Walldorf ist wieder aufgehoben - vorerst!
Der Hausarrest für Katzen in Walldorf ist wieder aufgehoben - vorerst!
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Lockdown für Miezen

Landkreis hebt Hausarrest für Katzen vorzeitig auf - Rechtsstreit geht aber weiter

Artenschutz versus Tierschutz - im Rhein-Neckar Kreis durften Katzen monatelang das Haus der Besitzer nicht verlassen - es gab auch Strafen. Die Diskussion darüber lief deutschlandweit. Nun hat der Landkreis den Lockdown für Katzen vorzeitig beendet. Aber der Rechtsstreit geht weiter. Was in den vergangenen Wochen passiert ist und wie es weitergeht.

Der Hausarrest für Katzen in Walldorf hatte deutschlandweit Schlagzeilen gemacht. Hintergrund war eine Allgemeinverfügung des Landkreises, der sich die Stadt Walldorf beugen musste. Sehr zum Leidwesen ihres Bürgermeisters Matthias Renschler. Er erklärte stets, der Hausarrest für Katzen in seinem Ort sei völlig realitätsfremd. Man habe aber als Stadt keinen Einfluss auf die Allgemeinverfügung des Kreises. Als Begründung nannte der Landkreis den Schutz der vom Aussterben bedrohten Haubenlerche. Mit der Verfügung will der Landkreis verhindern, dass die Katzen die dort lebenden und brütenden Haubenlerchen jagen und erlegen. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld von 500 Euro rechnen. Und das hat der Landkreis auch durchgesetzt, wenn auch nur in einem Fall. Gegen einen Halter war ein Zwangsgeld von 500 Euro verhängt worden. Dessen Tier war dem Amt zufolge nahe am Brutgebiet der Vögel im Süden der Stadt jagend beobachtet worden. 

Hausarrest für Katzen produzierte viel Bürokratie 

Gegner des Katzen-Lockdowns - das seit Anfang April galt - sprachen von einem Lagerkoller für Katzen. In den sozialen Medien fragten Nutzer, ob Marder und Füchse jetzt auch im Bau bleiben müssten. Die Emotionen kochten hoch. "Blutende Beine durch die Freigeister" wurden gepostet. Gleichzeitig versuchten zahlreiche Katzenbesitzer, die in der Allgemeinverfügung festgehaltenen Ausnahmetatbestände für sich zu reklamieren. Einfachste Variante war, die Katze an der Leine zu führen (maximal zwei Meter Länge), was sich aber Aussagen zufolge die meisten Katzen nicht gefallen liessen. Und so versuchten Besitzer, die zweite Ausnahmegenehmigung, die die Allgemeinverfügung zuließ, zu nutzen. Nämlich ein GPS-Tracking für die Katzen. Ziel: Die Besitzer können so nachweisen, dass sich ihre Tiere nie in dem Gebiet aufhalten, in dem die Haubenlerchen von März bis September nisten und ihre Jungvögel großziehen. 

Vor vier Wochen hatte eine erste Besitzerin eine solche Ausnahmegenehmigung bekommen. Regine Tredwell aus Walldorf wurde mit ihrem Tier von der Allgemeinverfügung befreit. Ihre Katze ist 13 Jahre alt und genau das ist auch der Grund für die Ausnahmegenehmigung. Das Tier halte sich immer im gleichen Gebiet auf, weit genug entfernt von den seltenen Vögeln. Das musste zuvor ein Biologe bestätigen. Der Freigang der Katze wird per GPS Tracker überwacht. Für die Besitzerin bedeutet das einiges an Aufwand. Die Daten des Trackers müssen wöchentlich an die Naturschutzbehörde übermittelt werden. Sollte sich ihr Tier doch in dem Sperrgebiet aufhalten, bekommt die Dame einen Alarm auf ihr Handy und muss ihre Katze sofort einfangen und das auch den Behörden mitteilen. Der Tracker hat sie 60 Euro gekostet, monatlich kommen Kosten von 5 Euro dazu, berichtete sie Ende Juli dem SWR. Leider sei das Gerät aber so groß wie ein Smartphone, was die Katze wiederum ziemlich störe. Sie könne sich deshalb nicht mehr richtig putzen und komme mit dem zusätzlichen Gewicht am Hals nicht zurecht.

Kurz nach Regine Tredwells Antrag genehmigte der Landkreis auch noch eine zweite Ausnahmegenehmigung, weitere sollen laut SWR noch zur Bearbeitung bei der Behörde liegen. Doch die haben sich nun erledigt - vorerst! 

Bußgeld wurde ebenfalls verhängt 

Wieder deutschlandweit aufgeflammt war die Diskussion im Juli, als die Behörde ein erstes Bußgeld gegen einen Katzenbesitzer verhängt hatte. Gegen einen Halter hatte sie ein Zwangsgeld von 500 Euro verhängt. Dessen Tier war dem Amt zufolge nahe am Brutgebiet der Vögel im Süden der Stadt beobachtet worden. Angeblich hat die Katze Vögel gejagt. Mehrere Katzenbesitzer haben inzwischen den örtlichen Tierschutzverein in ihrer Klage gegen die Allgemeinverfügung unterstützt, ein Urteil steht aber noch aus. 

Hausarrest für Katzen wurde aufgehoben - aber nur für dieses Jahr 

Denn ab heute, Montag, 15. August, ist die Regelung für den Hausarrest für Katzen in Walldorf wieder aufgehoben. Offizielle Begründung: Die Jungtiere der vom Aussterben bedrohten Haubenlerchen seien so weit entwickelt, dass kein Risiko mehr für sie bestehe. Eigentlich sollte die Regel bis Ende August gelten. 

Die Klagen gehen die Regelung laufen aber weiter, denn erledigt ist das Thema damit nicht. Der Landkreis hatte die Allgemeinverfügung bis zum Jahr 2025 erlassen - jeweils von März bis August. Das heißt im Klartext: Ab März kommenden Jahres tritt die Verfügung wieder in Kraft, so sie bis dahin nicht von einem Gericht kassiert wurde. Und die Chancen dafür sind weiter unklar. Der Landkreis hatte die Verordnung vorher genau rechtlich geprüft. Als Grundlage nannten sie die Bundesartenschutzverordnung (§7 Absatz 2 Nr 14 c BNatSchuG). Wörtlich heißt es: "Als besonders und streng geschützte Art unterliegt die Haubenlerche den artenschutz- rechtlichen Verboten des § 44 Abs. 1 Nrn. 1 – 3 BNatSchG. Nach der Nr. 1 der genannten Vorschrift ist es verboten, wildlebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungs- formen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören."

Zum 1. April kommenden Jahres tritt die Regelung somit wieder in Kraft. 

HIER finden Sie die Allgemeinverfügung des Landkreises als PDF zum Herunterladen im Original-Wortlaut: