Alles, was Sie zum Thema Wassernutzung wissen müssen - wer was regelt und ob wirklich ein Poolverbot droht
Alles, was Sie zum Thema Wassernutzung wissen müssen - wer was regelt und ob wirklich ein Poolverbot droht
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Recht Aktuell

Erste Kommunen schränken Wassernutzung ein

Deutschland hat grundsätzlich genug Wasser. Durch den fehlenden Regen sinken in manchen Teilen des Landes aber die Grundwasserpegel. Erste Kommunen steuern gegen. Vor allem in Sachsen-Anhalt und Niedersachsen gibt es schon Verborte bei der Wassernutzung. Wie die rechtliche Situation ist, wer betroffen ist, wie Kommunen reagieren, alles was Sie zum Thema Trinkwasser wissen müssen - ein Überblick!

Der Altmarkkreis Salzwedel schränkt die Wassernutzung seit dieser Woche deutlich ein. Eine Allgemeinverfügung besagt, dass tagsüber aus Flüssen, Bächen, Gräben und Teichen kein Wasser mehr entnommen werden darf. Das Verbot gilt auch für Brunnen im Garten und auf Sportplätzen. Ganz ähnlich sieht es in Stendal, ebenfalls in Sachsen-Anhalt aus. Dort bereitet man aktuell eine Allgemeinverfügung zur Wassernutzung vor, stimmt sich noch mit den Nachbarkreisen Jerichower Land und Börde ab. In Kraft treten soll die Verfügung noch im Juni. 

Ein Szenario, das nebenan im Salzlandkreis schon seit Monaten bekannt ist. Schon im Winter hatte man dort eine entsprechende Anordnung erlassen und seither nicht wieder ausser Kraft gesetzt. Die Lage um die Grundwasserpegel bleibe angespannt, begründet Landrat Markus Bauer die Situation. Die Niederschläge der letzten Monate bewegten sich unter den langjährigen Mittelwerten. 

Niedersachsen hat ebenfalls schon Verbote zur Wassernutzung erlassen 

Der Landkreis Nienburg sieht sich ebenfalls stark betroffen. Dort gilt seit dieser Woche eine Einschränkung von Wasserentnahmen aus Brunnen und aus der öffentlichen Wasserversorgung. Konkret dürfen Grünflächen ab einer Temperatur von 24 Grad zwischen 11 und 19 Uhr nicht mehr beregnet werden. Das gilt für Grünflächen wie Parkanlagen, Gärten und Sportanlagen, aber auf für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen. Ähnliches plant der Landkreis Lüneburg. Der Grund für die zeitliche Einschränkung von 11 bis 19 Uhr ist dabei bewusst gewählt. Wird in dieser Zeit bei hohen Temperaturen Wasser etwa für das Rasensprengen verwendet, verdunstet durch die Sonne besonders viel Wasser, bevor es wieder ins Erdreich eindringen kann. 

Ganz neu sind Verbote zur Wassernutzung aber auch in Niedersachsen nicht. Der Landkreis Harburg etwa hat seit 30 Jahren eine Bestimmung, wonach die Bewässerung landwirtschaftlicher Flächen und Sportplätze eingeschränkt ist. Grundsätzlich dürfen dort schon seit den 1990er Jahren bei starker Sonne und Temperaturen von über 25 Grad in der Zeit von 12 bis 17 Uhr Flächen nicht beregnet werden. Andere Landkreise rufen dazu auf, die Regentonnen wieder zu benutzen und Wasser zu sammeln. 

Die Wassermengen etwa durch einen Rasensprenger sind dabei nicht gering - pro Stunde können bis zu 800 Liter Wasser durch einen Rasensprenger geleitet werden. Das ist etwa so viel, wie ein Mensch in einer Woche verbraucht. 

Politik und erste Bürgermeister reagieren mit Forderungen nach einem Pool-Verbot

Mehrere Landkreise, etwa die Grafschaft Bentheim in Niedersachsen, appellieren derweil an ihre Bürger, die Pool nicht mehr zu befüllen. Immerhin passen in einen größeren Pool locker 30.000 Liter Wasser. Christian Tretow, Bürgermeister in Untereisenheim in Baden-Württemberg bereitet daher bereits eine Verfügung vor, die Wassernutzung in diesem Sommer einzuschränken. Im Falle einer Wasserknappheit werde diese aktiviert, so der Bürgermeister. Der Bild-Zeitung sagte er wörtlich: "Das Befüllen des Pools privater Gärten wäre dann untersagt". Das Ordnungsamt werde die Regeln überwachen. Die Gemeinde leidet seit Jahren im Sommer unter Wassermangel, kann nur mit zusätzlichem Wasser aus dem Bodensee ihren Bedarf decken. „Auf Dauer ist das keine tragfähige Lösung“, so Tretow. Ein Bau-Verbot für Pools wurde von der Gemeinde diskutiert und verworfen. „Das ist nicht verhältnismäßig.“

Auch aus der Bundespolitik kommen bereits Forderungen nach einer stärkeren Einschränkung der Wassernutzungsrechte. Helmut Kleebank, wasserpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Bundestag etwa sagt: Wenn von den Wasserversorgern das Signal kommt, dass Beschränkungen nötig sind, muss die Politik entscheiden, ob das im privaten oder industriellen Bereich passieren soll. Es kann also regional unterschiedlich sein.“

Einschränkung der Wassernutzung auch außerhalb Deutschlands 

Auch in Italien und Frankreich hat es in den vergangenen Jahren immer wieder Einschränkungen für Bürger bei der Nutzung von Wasser gegeben. Bei der Hitzewelle im vergangenen Jahr in Italien haben die Städte Verona und Pisa die Nutzung von Trinkwasser stark eingeschränkt. In Verona durfte Wasser zwischen 6 und 21 Uhr nur zur Nahrungsaufnahme, zur Körperhygiene und zur Reinigung im Haushalt verwendet werden. Das Befüllen von Schwimmbädern etwa war verboten. In Städten wie Mailand wurde großen Brunnen das Wasser abgedreht. Italien ist allerdings auch bekannt für seine schlechte Wasserinfrastruktur. Jedes Jahr gehen nach Schätzungen der nationalen Statistikbehörde 42 Prozent des Trinkwassers aus den Verteilungsnetzen verloren, was zu einem großen Teil mit alten und schlecht gewarteten Leitungen im Zusammenhang steht.

Kritiker der Einschränkung der Wassernutzung sagen daher auch in Deutschland, Priorität müsse zunächst haben, intelligente und zukunftsfeste Wassernetze zu schaffen. "Damit lassen sich solche Szenarien wie ein Pool-Verbot komplett vermeiden", sagt etwa der wasserpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Muhanad Al-Halak. 

Das Bundesumweltministerium beruhigt, eine deutschlandweite Trinkwasser-Rationierung drohe nicht. Eine generelle Rationierung von Wasser sollte nicht die Lösung sein, heißt es aus dem Ministerium. Man werde aber Regeln brauchen, nach denen vor Ort bei akuten Knappheitssituationen entschieden werden kann, welche Nutzungen eingeschränkt werden.

Wer die größten Wassernutzer in Deutschland sind 

Nimmt man die Wassernutzung aus Flüssen, Seen und Grundwasser zusammen, dann ist der Energiesektor der mitunter größte Nutzer von Wasser. Von den 24 Mrd. Kubikmetern verbraucht dieser Sektor mehr als die Hälfte. Es folgen Bergbau und Gewerbe mit einem Anteil von einem Viertel. Die Öffentliche Wasserversorgung hingegen, also auch alle Haushalte in Deutschland, verbrauchen weniger als 30 Prozent des gesamten Wassers. Und die Landwirtschaft liegt mit 0,3 Mrd Kubikmetern und somit gut einem Prozent weit abgeschlagen zurück.

Wassernutzung

So sieht das deutsche Recht zur Wassernutzung aus 

In der Tat ist das in Deutschland bisher nicht klar geregelt. Unklar ist etwa, wer Vorrang hat, wenn das Wasser knapp wird. Nicht alle Bundesländer gewähren der Trinkwasserversorgung absoluten Vorrang, kritisieren etwa Vertreter der deutschen Wasserwirtschaft. Im Falle einer Wasserkrise stehe somit nicht fest, wer eigentlich sparen müsse. Die Industrie bei der Produktion, die Landwirtschaft, die Umwelt oder doch die Bürger?

Das ändert sich auch nicht durch die inzwischen von der Bundesregierung vorgestellte Nationale Wasserstrategie. Eine einheitliche, bundesweite Vorrangregelung für den Fall, dass Wasser mal knapp wird, findet sich dort nicht. Es sollen aber Wasserversorgungskonzepte entwickelt werden, die dann ab dem Jahr 2030 umzusetzen sind. 

Trotz der Unklarheit ist auffällig, dass es bisher nur sehr wenige gerichtliche Auseinandersetzungen um das Thema Wasser gibt. Zwar hat sich die Zahl der Gerichtsverfahren vor den Verwaltungsgerichten in den vergangenen Jahren etwa verdoppelt, jedoch auf niedrigem Niveau. So hatten etwa in NRW im Jahr 2013 zwei Unternehmen der Zement- und Kalkindustrie gerichtlich die vom Land festgesetzten Kosten für die Entnahme von Wasser angegriffen. In anderen Prozessen ging es um Wassermengen, die laut behördlicher Erlaubnis aus dem Boden gepumpt werden dürfen. Die Gesamtzahl der Verfahren ist dennoch übersichtlich: In Bayern etwa waren es in den letzten 10 Jahren 33 Verfahren, immerhin doppelt so viele, wie in den 10 Jahren davor. Auch in BAden-Württemberg verdoppelte sich die Zahl der Verfahren - in den letzten 10 Jahren waren es 13, nach 6 Verfahren in den 10 Jahren zuvor. Juristen geben bei den Zahlen aber auch zu bedenken, dass der Klageweg einfacher geworden sei. Häufig sind es demnach auch Landwirte, die gegen Wasserbescheide klagen. Sie verbrauchen laut Statistik zwar nur gut ein Prozent des gesamten Wassers in Deutschland. Kritiker sagen aber, sie würden häufig Wasser aus eigenen Brunnen nutzen, die in den STatistiken dann nicht erwähnt würden. 

Wassernutzung - weitere Rechtsgrundlagen und Organisatorisches 

Wasser ist ein Allgemeingut und kann somit zunächst - bis eben auf die beschriebenen Ausnahmen - von allen genutzt werden. So ist es gesetzlich geregelt. Daher sind zum Beispiel fließende Gewässer nicht eigentumsfähig. Eine Ausnahme von dieser Regelung bilden die Bundeswasserstraßen, die im Besitz des Bundes sind. 

Auch das unterirdische Wasser ist einer öffentlich-rechtlichen Benutzungsordnung unterstellt. Zugriffe auf das Grundwasser müssen somit erst von Behörden genehmigt werden.

Bei stehenden Gewässern gibt es eine solche Verordnung nicht. Die Bundesländer können die Eigentumsfähigkeit von Seen, Teichen und Weihern eigenhändig regeln.

Oberirdische Gewässer gehören prinzipiell der Allgemeinheit. Das ist unter Paragraph 25 des Wasserhaushaltgesetzes geregelt. Zu möglichen Formen der Wassernutzung gehören unter anderem Schwimmen, Waschen, Bootfahren, das Abschöpfen von Wasser mit Handgefäßen und die Viehtränke. 

In Deutschland gibt es rund 5700 Unternehmen mit über 200.000 Beschäftigten, die für die öffentliche Versorgung mit Wasser verantwortlich sind. An diese Verteilungssysteme sind inzwischen weit über 99 Prozent aller Haushalte angeschlossen. Laut Artikel 2 des Grundgesetzes haben alle Bürger ein Grundrecht auf Versorgung mit Trinkwasser. Wichtigste Ressource ist dabei das Grundwasser. Damit es trinkbar wird, muss es zunächst unter anderem gefiltert und mineralisiert werden. 

Die Entscheidung darüber, wie und von welchem Unternehmen eine Gemeinde mit Wasser versorgt wird, treffen die Kommunen. Auch für die Entsorgung von Abwasser sind die Kommunen verantwortlich. Entweder handhaben die Kommunen das in Eigenregie oder arbeiten mit einem externen Unternehmen zusammen.