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Vergabe: Ist der Bieter vertrauenswürdig?
Das neue Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt dient der Korruptionsbekämpfung und soll die Verwaltung entlasten. Für KOMMUNAL erläutert die Vergabeexpertin Anna-Maria Pascher, ab wann Kommunen bei der Vergabe überprüfen müssen, ob gegen den Bieter etwas vorliegt.
Voraussichtlich Anfang 2021 soll das Wettbewerbsregister seinen Betrieb aufnehmen können. Schon am 29. Juli 2017 ist das Gesetz zur Einführung des Wettbewerbsregisters (WRegG) in Kraft getreten Derzeit wird hierfür noch die erforderliche Rechtsverordnung vorbereitet. Sie soll die Einzelheiten zur Umsetzung des Wettbewerbsregisters regeln - insbesondere die technischen und organisatorischen Voraussetzungen. Auch der technische Aufbau des Registers wird noch etwas Zeit in Anspruch nehmen.