Corona-Virus
Die Corona-Infektionen steigen massiv. Schlittert Deutschland in den Corona-Winter?
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Vierte Corona-Welle

Die neuen Corona-Regeln

Die vierte Welle trifft Deutschland massiver als erwartet. Geplant sind nun wieder kostenlose Tests für Alle und mehr 2-G in Deutschland. Die Testvorschriften werden verschärft. Die neuen Pläne zu den Corona-Regeln von Bund und Ländern im KOMMUNAL-Überblick.
Aktualisiert am 12. November 2021

Die Bund-Länder-Runde zum Kampf gegen den Anstieg der Corona-Infektionen soll nächste Woche am Donnerstag zusammenkommen, wie Hendrik Wüst als  Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz jetzt ankündigte. Eine abgestimmte Strategie für den bevorstehenden erneut harten Corona-Winter sollte möglichst bald her, hatten immer mehr Länderchefs und auch Kanzlerin Angela Merkel gefordert. Das Bund-Länder-Treffen zu neuen Corona-Regeln verlangten  Hendrik Wüst, der neue Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, Hessens Regierungschef Volker Bouffier und der bayerische Ministerpräsident Markus Söder. Auch Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer gehört zu denen, die schon länger ein möglichst schnelles Treffen anmahnten. Es gehe um eine schnelle und einheitliche Reaktion, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert.

Bund-Länder-Treffen: Was steht auf der Tagesordnung?

2-G und 3-G

Fest steht: Es wird Verschärfungen bei den Corona-Regeln geben. So soll die 2-G-Regel, nach der nur Geimpfte und Genesene Zutritt zu Bereichen des öffentlichen Lebens haben, ausgeweitet werden. Als erstes Bundesland führte Sachsen eine umfassende 2G-Regel ein.  Seit 8. November haben dort nur noch Geimpfte und Genesene Zugang zu Innenräumen von Gaststätten sowie zu anderen Veranstaltungen in Innenbereichen. In Berlin galt bisher 2-G nur verpflichtend in Clubs, anderen Veranstaltern und den Gastronomen war es freigestellt, ob sie 2-G anwenden oder 3-G (Zugang für Geimpfte, Genesene oder Getestete). Der Senat hat am Mittwoch beschlossen,  dass ab Montag, 15. November,  2-G in allen  Restaurants gelten soll. Gastronomen dürfen ihre Innenräume also nur noch für Getestete und Geimpfte öffnen. Bei Veranstaltungen greift ab mehr als 2000 Teilnehmern die 2-G-Regel. Auch Friseure dürfen nur noch Geimpfte und Genesene in die Geschäfte lassen. Diese Regelungen gelten künftig laut einer Mitteilung des Senats. In Deutschland ist bislang allerdings flächendeckend keine 2-G-Regelung geplant. Dies sieht auch der Regierungsentwurf der künftigen Ampelkoalitionäre nicht vor.

Kommunen gegen flächendeckende 2-G-Regelung

Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg, hat sich gegen eine flächendeckende 2-G-Regelung für ganz Deutschland in der momentanen Lage ausgesprochen. "Diese Regelung würde dem unterschiedlichen Infektionsgeschehen in den Bundesländern nicht gerecht", sagte Landsberg auf Anfrage von KOMMUNAL.  "Es ist aber richtig, gerade in den Ländern mit besonders hoher Inzidenz und niedriger Impfquote die 2-G-Regelungen zu nutzen und die Impfkampagne zu verstärken", betonte er.

Stärkere Kontrollen von 2-G- und 3-G

Einigkeit herrscht in diesem Punkt: Die Corona-Kontrollen sollen wieder verschärft werden. Derzeit wollen viele Gastronomen keinen Impf- oder Testnachweis der Gäste sehen. Damit kann sich das Virus ungehindert verbreiten.

Impfpflicht in Deutschland

Eine Impfpflicht für alle ab 18 Jahre fordern nach einer ARD-Umfrage  mehr als die Hälfte der Deutschen. Doch die Einführung einer generellen Impfpflicht gegen das Corona-Virus gilt als unwahrscheinlich. Eine Impfpflicht für bestimmte Bereiche wird jedoch wahrscheinlicher.  Der Deutsche Ehtikrat hat sich inzwischen dafür ausausgesprochen, dass die Bundesregierung die Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen prüft.

Bayerns Ministerpräsident Söder hatte laut Funke-Mediengruppe das Gremium aufgerufen, sich angesichts der steigenden Corona-Zahlen noch einmal mit einer Impfpflicht für Pflegekräfte zu befassen. Auch Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat sich für eine Impfpflicht von Personal in Alten- und Pflegeheimen ausgesprochen. "Der Rat empfiehlt angesichts der gegenwärtigen pandemischen Situation nun ohne Gegenstimme bei drei Enthaltungen eine ernsthafte und rasche Prüfung einer berufsbezogenen Impfpflicht in Bereichen, in denen besonders vulnerable Menschen versorgt werden", so eine Pressemitteilung. Die Gesundheitsminister hatten hingegen bei ihrem Treffen in Lindau eine Impfpflicht für Pflegepersonal abgelehnt. Der frühere Bundeskanzler Gerhard Schröder wirbt  für eine Impfpflicht - nicht für bestimmte Berufsgruppen - im Gesundheitswesen und in Pflegeeinrichtungen. "...ich befürchte, das reicht nicht", schreibt er in den sozialen Netzwerken. "Es ist Zeit, über eine Impfpflicht für alle Bevölkerungsgruppen, für die Impfstoffe zugelassen sind, nachzudenken", so Schröder.

Kostenlose Corona-Tests

Kostenlose Corona-Tests sollen ab Sonnabend, 13. November, wieder möglich sein.  Dies kündigte Gesundheitsminister Spahn am Freitag bei einer Pressekonferenz an. Die Parteien der geplanten Ampel-Koalition haben sich nach Informationen der Frankfurter Allgemeinen Zeitung für die Wiedereinführung kostenloser Corona-Tests ausgesprochen. In einem Entwurf für eine Verordnung aus dem Hause Spahn sind kostenlose Bürgertests bereits wieder vorgesehen. Die Bürger sollen danach "mindestens einmal die Woche" Anspruch auf eine kostenlose Testung erhalten. Das bedeutet die Rückkehr zur alten Regelung. Einige Kommunen hatten nach dem Ende der kostenlosen Tests am 11. Oktober  von sich aus weiter auf kostenfreie Testen der Bürger gesetzt. Tübingens Pandemiebeauftragte Lisa Federle begründete das Angebot damit, dass so Infektionen rascher erkannt und die Infektionsketten durchbrochen werden können. Inzwischen bezeichnen Politiker die Entscheidung als Fehler, die Tests nicht mehr für Alle kostenlos zu offerieren.

In den Alten- und Pflegeheimen soll es eine Verschärfung der Testpflichten geben. Der Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz, Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek, hatte nach dem jüngsten Treffen der Gesundheitsminister angekündigt, geimpfte oder genesene Besucher von Heimen sollen zusätzlich zu Tests verpflichtet werden, die aber kostenlos sein sollen. Erwogen wird eine tägliche Testpflicht für Mitarbeiter und Besucher in Pflegeheimen.

Epidemische Lage

Die Fraktionen von SPD, Grüne und FDP haben inzwischen einen gemeinsamen Gesetzesentwurf  vorgelegt, der noch vor dem regulären Auslaufen der Corona-Notlage am 25. November im Bundestag und danach im Bundesrat verabschiedet werden soll. Die Corona-Notlage soll nicht mehr verlängert werden. Im Beschlussentwurf ist eine Übergangsregelung vorgesehen.  Auf Grundlage des neuen Gesetzes können die Bundesländer bis zum 20. März 2022 weiterhin Corona-Maßnahmen anordnen, Nach dem Willen der möglichen künftigen Koalitionäre  könnte der Bundestag nach Beratungen und Anhörungen am 18. November den entsprechenden Beschluss fassen.

Einer der schärfsten Kritiker der geplanten Entscheidung ist Bayerns Ministerpräsident Söder. Er fordert angesichts der steigenden Corona-Infektionen die Verlängerung der epidemischen Lage nationaler Tragweite. Die Corona-Notlage bildet bundesweit die rechtliche Grundlage für viele Coronabeschränkungen. Sie ermöglicht es seit März vorigen Jahres der Bundesregierung und den Ländern Corona-Maßnahmen anordnen zu können, ohne dass der Bundestag und die Landesparlamente dem jeweils zustimmen. Der Bundestag hatte am 27. März 2020 erstmals die epidemische Lage festgestellt, zuletzt und zum vierten Mal am 25. August dieses Jahres.

Auskunftspflicht zu Impfstatus

Arbeitgeber können in bestimmten Einrichtungen zu Infektionsschutzzwecken Beschäftigtendaten zum Impf- und Genesenen-Status der Beschäftigten unabhängig vom Bestehen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite bis zum Ablauf des 19. März 2022 verarbeiten. Das sieht der Gesetzesentwurf von SPD, Grüne und FDP für das verändert Infektionsschutzgesetz anlässlich der Aufhebung der epidemischen Lage vor.

Booster-Impfungen für Alle

Die Gesundheitsminister der Länder haben sich für Auffrischungsimpfungen für alle ausgesprochen, die das wünschen. Voraussetzung dafür ist, dass seit der zweiten Corona-Impfung mindestens 6 Monate vergangen sind. Die Ständige Impfkommission (StiKO) allerdings empfielt sogenannten Booster-Impfungen bislang nur für Menschen ab 70 Jahre -  mit einem mRNA-Vakzin, also dem von Impfstoff von Biontech oder Moderna.

Impfzentren und Mobile Impfteams

Wegen der zu erwartenden Auffrischungsimpfungen könnten nun doch Impfzentren wieder eröffnet werden, die seit Wochen im Stand-by-Modus geschlossen sind. Viele Impfzentren, die noch geöffnet sind, fahren ihre Kapazitäten teilweise bereits hoch. Der Geschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg hat sich gegen die Wiederöffnung der Impfzentren ausgesprochen. Auch die Gesundheitsminister der Länder betonen, nun seien die Hausarztpraxen in der Pflicht. Es müsse aber auch mehr öffentliche Angebote wie Impfstellen und -busse geben. Die mobilen Teams sollen nun wieder verstärkt eingesetzt werden.

Impfkampagne verstärken

Unzufriedenheit herrscht mit der Impfkampagne. Es müsse nun verstärkt für Booster-Impfungen geworben und die Bevölkerung umfassend darüber informiert werden, so die Forderung. Die älteren Menschen sollen direkt auf eine dritte Impfung angesprochen werden.

Lockdown verhindern

Wird es erneut einen Lockdown geben? Bund und Länder wollen einen erneuten Lockdown möglichst vermeiden. Auch die Kommunen warnen vor einem erneuter Schließung von Geschäften und Gastronomie. Allerdings wird, darin besteht Einigkeit, eine stärkere Kontrolle der Einhaltung der Corona-Maßnahmen notwendig sein. Viele Gastronomen lassen die Gäste ins Lokal, ohne sich die Impfausweise zeigen zu lassen und die Daten zur Kontaktverfolgung zu erheben.

Maskenpflicht: Länder erlassen Regelungen

Die Maskenpflicht wird bei steigenden Infektionen verschärft. Bayerns Schüler müssen bereits ab Montag, 8. November, unabhängig von der örtlichen Inzidenz wieder Maske im Unterricht tragen. Das gilt seit Sonntag, 7. November, in Bayern. Schleswig-Holstein hingegen lockerte die Maskenpflicht im Unterricht ab 1. November.