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Wie kann schneller gebaut werden?
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Ministerin

Das plant das Bauministerium noch 2023 - Überblick für die Kommunen

Bis Ende des laufenden Jahres 2023 will das Bundesbauministerium eine Novelle des Baugesetzbuches auf den Weg bringen. Neben Klimaschutz und -anpassung soll damit die Innenentwicklung gestärkt und zusätzliche Bauflächen mobilisiert werden. Bundesbauministerin Klara Geywitz legte jetzt den Ausblick für das zweite Halbjahr 2023 vor. VIeles davon ist für die Kommunen interessant.
Aktualisiert am 27. Juli 2023

Das Bundesbauministerium hat jetzt seine Pläne bis zum Ende des Jahres öffentlich gemacht. Vieles davon betrifft die Kommunen direkt. Ein Überblick:.

- Im Bundestag soll nach der Sommerpause das Heizungsgesetz verabschiedet werden. Das Bundesverfassungsgericht hatte eine Entscheidung in der letzten Sitzung vor der Plenarpause gestoppt, da der Gesetzesentwurf mitsamt der parlamentarischen Änderungen zu kurzfristig vorlegt worden war. Das Wärmeplanungsgesetz soll am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Es soll noch besser mit dem Gebäudeergiegesetz (GEG) verzahnt werden.

- Das Ministerium richtet eine Geschäftsstelle Serielles Bauen und Sanieren ein. Serielles und modulares Bauen soll dafür sorgen, dass schneller gebaut werden kann und die Baukosten niedriger gehalten werden. 

- Bund und Länder werden im Herbst 2023 einen gemeinsamen Pakt zur Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung verabschieden. Die einheitliche Musterbauordnung muss weiterentwickelt und die Landesbauordnungen müssen harmonisiert werden, etwa bei der Anforderung von KfZ-Stellplätzen oder der Bauregelung für barrierefreie Wohnungen. Für das serielle Bauen soll  eine bundesweit einheitliche Typengenehmigung geschaffen werden. Was einmal genehmigt wurde, soll bundesweit in allen Ländern gelten. 

- Der digitale Bauantrag wird bis Ende 2023 bundesweit ausgerollt.

- In Städten soll dichter gebaut werden. Das Bauministerium strebt eine bundesweit einheitliche Regelung für den Ausbau von Dachgeschossen an. Die Genehmigungsverfahren sollen zeitlich bundesweit begrenzt werden. "Wir brauchen eine bundesweit einheitliche Genehmigungsfiktion von höchstens drei Monaten", so Bauministerin Klara Geywitz.

- Der Gebäudetyp E kann mehr Innovationen bei Bauvorhaben ermöglichen. Damit werde ein Impuls für mehr bezahlbaren Wohnraum ausgelöst. Die rechtlichen Anpassungen müssen zeitnah geprüft werden.

- Bis Ende des laufenden Jahres 2023 wird das BMWSB eine große Novelle des Baugesetzbuches auf den Weg bringen, in der Klimaschutz und -anpassung, Gemeinwohlorientierung und die Innenentwicklung gestärkt, zusätzliche Bauflächen mobilisiert und weitere Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt werden sollen.

Vorkaufsrecht Symbolbild

- In der zweiten Jahreshälfte 2023 soll ein Gesetzentwurf zur rechtssicheren Ausgestaltung des Vorkaufsrechtes in Gebieten mit einer Sozialen Erhaltungssatzung beschlossen werden. Viele Kommunen warten auf dieses Instrumentarium, um bezahlbaren Wohnraum zu sichern. 

-Die Arbeiten am Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit (NAP) werden intensiv fortgesetzt.  Ziel ist, das Ende 2023 Eckpunkte zum NAP vorzulegen. 

- Die Förderprogramme des Ministeriums für Bauen und Wohnen „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) und „Wohneigentum für Familien“ (WEF) werden fortgesetzt. Damit können zusätzliche Bau-Investitionen ausgelöst werden.

- Die Neue Wohngemeinnützigkeit (NWG)  soll für mehr bezahlbaren Wohnraum sorgen und die Kommunen dabei unterstützen. Worum es dabei geht? Unternehmen verpflichten sich als gemeinnützige Wohnungsunternehmen (gWU) durch ihre Satzung dazu, dauerhaft Wohnraum unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete zur Verfügung zu stellen. Dafür bekommen sie staatliche Entlastungen und es wird eine Investitionszulage gewährt. Damit profitieren auch Wohnungsbaugenossenschaften und kommunale Wohnungsunternehmen.  Unternehmen können in Neubau-Vorhaben investieren. Ebenso ist die Sanierung im Bestand möglich. Das Ministerium will die Eckpunkte, die dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vorgelegt wurden, weiter ausarbeiten.

Für Unruhe und Unsicherheit sorgt momentan ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Die Richter bewerten den Paragrafen 13b, Absatz 1 Baugesetzbuch, der ein beschleunigtes Verfahren ermöglicht, als unvereinbar mit dem EU-Recht. Konkret geht es um ein Baugebiet in der Gemeinde Gaiberg im Rhein-Neckar-Kreis. Die Entscheidung wird wohl Auswirkungen auf zahlreiche Baugebiete in Deutschland haben. Danach dürfen keine Freiflächen außerhalb des Siedlungsbereichs einer Stadt oder Gemeinde von weniger als 10.000 Quadratmetern im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung geplant werden. Das Bundesbauministerium prüft derzeit die Auswirkungen des Urteils.

 

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