Bis zu 5000 Sportplätze stehen vor dem Aus, wenn die EU ein Verbot von Kunstrasen beschließen sollte - zuletzt ruderte die EU zurück, doch wie geht es jetzt weiter?
Bis zu 5000 Sportplätze stehen vor dem Aus, wenn die EU ein Verbot von Kunstrasen beschließen sollte - zuletzt ruderte die EU zurück, doch wie geht es jetzt weiter?
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Sportplätze: Kampf um Kunstrasen? - Wie es jetzt weitergeht...

Das Thema Mikroplastik auf Kunststoffrasenplätzen verunsichert derzeit Kommunen und Sportvereine. Die EU ist inzwischen zwar zurückgerudert, was ein mögliches komplettes Verbotszenario angeht. Das sei nicht geplant, sondern "nur" eine Prüfung, wie der Austrag von Mikroplastik auf Kunstrasenplätzen verringert werden könne. Ein Dementi kann man darin sehen, muss man aber nicht. Unterstellt, dass kein Verbot geplant ist, erklärt Uwe Lübking, der zuständige Beigeordnete für Sport beim Deutschen Städte- und Gemeindebund im KOMMUNAL Gastbeitrag, wie die Diskussion aktuell läuft und wie es weitergehen könnte.

Hintergrund ist, dass die ECHA (Europäische Chemikalienagentur) Ende März 2019 einen Beschränkungsvorschlag veröffentlicht hat, in dem das Inverkehrbringen von „bewusst zugesetztem“ Mikroplastik verboten werden soll. Hierunter fällt auch das als Füllstoff (Infil) verwendete Kunststoffgranulat für Kunststoffrasensysteme. Die sich daran anschließende Diskussion in Deutschland hat zwischenzeitlich sowohl die ECHA wie die Europäische Kommission veranlasst, klarzustellen, dass kein Verbot von Kunstrasenplätzen geplant sei. Es werde vielmehr geprüft, wie der Austrag von umweltschädlichen Mikroplastik in die Umwelt verringert werden könne, also ausschließlich um den Neueintrag oder das Nachfüllen von Kunststoffgranulat und nicht um den Abriss bestehender Sportplätze. Das Ergebnis kann ein Verbot von bestimmten Kunststoffgranulaten sein oder auch andere Vorgaben, um die umweltschädlichen Auswirkungen von Mikroplastik zu minimieren. Sie kann auch Übergangsbestimmungen beinhalten, um sicherzustellen, dass betroffene Akteure genug Zeit haben, sich an neue Vorgaben anzupassen. Bei der Ausarbeitung ihres Vorschlags will die Kommission sicherstellen, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen sowohl wirksam sind, um die Freisetzung von Mikroplastik zu verringern, als auch verhältnismäßig mit Blick auf die gesellschaftlichen Auswirkungen.

Auslöser der Diskussion um die Sportplätze war eine falsche Studie 

Maßgeblicher Auslöser der Diskussion um den Kunstrasenplatz war eine Aussage des Fraunhofer Instituts, wonach jährlich ca. 11.000 Tonnen Gummigranulat von Kunstrasenplätzen abgetragen werden und in die Umwelt gelangen. Festzuhalten ist, dass die tatsächliche Menge an freigesetztem Mikroplastik in Form von Kunststoffgranulaten derzeit nicht bekannt ist. Die Zahlen des Fraunhofer Instituts sind insbesondere vom Deutschen Institut für Normung DIN und der Gütegemeinschaft RAL kritisiert worden. Diese gehen von einem Austrag von ca. zehn Prozent des von Fraunhofer Instituts in die Welt gesetzten Wertes aus. 

Wie geht die Diskussion um Sportplätze in der EU nun weiter? 

Im Anschluss an die öffentliche Konsultation beginnen die fachlichen Prüfungen. Zwei sogenannte Beurteilungsausschüsse, die mit unabhängigen Wissenschaftlern besetzt sind, werden ab Herbst eine fundierte Stellungnahme erarbeiten. Ein Ausschuss wird sich mit der Risikobewertung für Verbraucher, Arbeitnehmer und Umwelt beschäftigen. Der andere Ausschuss arbeitet speziell zu den sozioökonomischen Folgen, also zum Beispiel auch den Folgen für den Sportbetrieb. Die Erarbeitung der Entwürfe der Stellungnahmen dauert ein Jahr, anschließend besteht nochmals die Möglichkeit einer Kommentierung. Nach nochmaliger Überprüfung werden die Bewertungen veröffentlicht und der EU-Kommission geschickt. Auf der Grundlage dieser Bewertungen kann die EU-Kommission einen Regulierungsvorschlag (im Rahmen des REACH-Regelwerks) machen.

So wichtig sind Kunstrasenplätze in Deutschland

Für die Sportstätteninfrastruktur sind Kunstrasenplätze von großer Bedeutung. Nach aktuellen Zahlen dürften in Deutschland zwischen 3.500 und 5.000 Plätze von einem Verbot des Kunststoffranulats betroffen sein. Gerade in Ballungsräumen mit zunehmender Bevölkerung ist in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von Plätzen entstanden. Anders als Naturrasenplätze sind die Kunstrasenplätze durchgängig bespielbar. Müssten sie bis zu einer möglichen Sanierung schließen, wären viele Sportler, darunter ein Großteil Kinder und Jugendlicher, auf unbestimmte Zeit in ihren Betätigungsmöglichkeiten sehr stark eingeschränkt. 

Die Bundesländer haben schon auf die Sportplatz-Diskussion reagiert 

Unabhängig vom Ausgang dieses Verfahrens haben einzelne Bundesländer, darunter Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein bereits entschieden, bis auf Weiteres keine Förderungen von Kunststoffrasenplätzen mit besagtem Kunststoffgranulaten mehr vorzunehmen. Ausgenommen werden in der Regel die Plätze, für die bereits Förderbescheide erteilt wurden. Notwendig wäre, dass die Länder dann aber auch die Umrüstung bestehender Plätze fördern oder baulich-konstruktive bzw. technische Maßnahmen (z.B. Auffangsysteme) zur Reduzierung des Austrags von Füllstoffen. Der DStGB hat deshalb eine finanzielle Unterstützung der betroffenen Kommunen und Vereine durch Bund und Länder eingefordert, wenn die Kunstrasenplätze für den Sport erhalten werden sollen. Die Umrüstung ist mit erheblichen Kosten verbunden, wobei die vorliegenden Schätzungen von 70.000 Euro bis rund 500.000 Euro variieren.