Bundeskanzler Olaf Scholz gibt die Verantwortung für die Corona-Politik weitgehend in die Hände der Länder - der Gesetzesentwurf für die Maßnahmen ab dem 20. März
Bundeskanzler Olaf Scholz gibt die Verantwortung für die Corona-Politik weitgehend in die Hände der Länder - der Gesetzesentwurf für die Maßnahmen ab dem 20. März
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Gesetzesentwurf

Corona-Politik: Welche Regeln ab dem 20. März fallen, welche nicht

Am 20. März fallen alle bisherigen Einschränkungen im Rahmen der Corona-Maßnahmen. So hatte es der Bundestag beschlossen. Klar ist aber auch, dass es ein neues Gesetz geben soll, dass ab dem 20. März gelten wird. Nun liegt der Referentenentwurf vor, der nächste Woche im Bundestag beschlossen werden soll. KOMMUNAL liegt der Entwurf vor, wir stellen Ihnen den kompletten Wortlaut als PDF Datei in diesem Beitrag zur Verfügung.

In der Corona-Politik setzt die Ampelkoalition nach eigenen Angaben ab dem 20. März auf sogenannte "Basisschutz-Maßnahmen". Was das heißen soll ist seit heute klar. Zusammengefasst könnte man sagen: Der Bund gibt die Verantwortung an die Bundesländer ab. Denn nur zwei Maßnahmen bleiben wirklich erhalten. Darüber hinaus spricht der Gesetzesentwurf aber von einer ganzen Reihe von Maßnahmen, die die Länder "bei sich dynamisch ausbreitender Infektionslage“ beschließen können. Wann eine solche Infektionslage eintritt, da bleibt das Papier aber ziemlich vage. Die Details: 

Maskenpflicht fällt fast komplett weg 

In Altenheimen und Krankenhäusern bleibt die Maskenpflicht erhalten. Gleiches gilt im öffentlichen Nahverkehr. Im Fernverkehr hingegen würde es keine Maskenpflicht mehr geben. Gleiches gilt dann für Supermärkte und andere Geschäfte.

Zweite deutschlandweite Maßnahme: Die Testpflicht soll überall dort gelten, wo vulnerable Gruppen aufeinander treffen. Wichtig außerdem: Die Testpflicht in Schulen (und anderen Gruppen wie etwa Jugendeinrichtungen) soll erhalten bleiben.

Doch genau hier kommt die Einschränkung: Alle anderen Maßnahmen wie etwa das Tragen der Maske in Geschäften oder auch die Abstandsgebote, das Vorzeigen von Impfnachweisen dürfen weiter verhängt werden. Aber nur dann, wenn der jeweilige Landtag das zuvor beschlossen hat. Was nach einer Stärkung der kommunalen Kompetenzen klingt, ist am Ende somit ein Abschieben der Verantwortung auf die Bundesländer. Ein Flickenteppich scheint wieder vorprogrammiert.

Spannend ist aber noch, WANN die Bundesländer solche Maßnahmen verhängen dürfen, auch dazu hat der Gesetzesentwurf der Bundesregierung eine spannende Definition gefunden. 

Rolle der Bundesländer in der künftigen Corona-Politik

Der Gesetzesentwurf spricht von der Möglichkeit der Bundesländer, weitgehende Maßnahmen im Fall "konkreter Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage" - am Ende also "Pudding an die Wand nageln" - denn wann das in einer Region der Fall ist, bleibt völlig unklar. Konkrete Schwellenwerte werden im Papier nicht genannt. Weder in Sachen Hospitalisierungsinzidenz, noch in Sachen Neuinfektionen. Die Bundesländer haben also freies Spiel oder anders gesagt: Der Zank in den Landesregierungen beginnt damit noch heute. Immerhin gibt es eine Einschränkung im Bundespapier, dort heißt es "Wenn in der jeweiligen Region eine deutlich tödlichere Corona-Variante auftritt oder Überlastung des regionalen Gesundheitssystems wegen hoher Infektionszahlen droht". 

Übersetzt: Die Ampel-Regierung schiebt die Verantwortung auf die Bundesländer ab. 

Was die Bundesländer in der Corona-Politik konkret entscheiden dürfen 

Wenn ein Bundesland also für sich diese Situation feststellt, sind weiter viele Maßnahmen möglich. Dazu gehört laut Gesetzesentwurf ausdrücklich die allgemeine Maskenpflicht. Dazu gehören namentlich weiterhin Abstands- und Hygienekonzepte und auch Zugangsbeschränkungen, sowohl 2G als auch 3G überall in öffentlichen Räumen. 

Bundesweite Maßnahmen wie das Verhängen von Sperrstunden, maximale Besucherzahlen etwa bei Veranstaltungen oder in Restaurants können nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung nicht mehr verhängt werden.

UPDATE: 

Die Übergangsregelung wird von Bundesland Brandenburg bereits genutzt. Dort tritt am Freitag, 18. März ein neues Gesetz in Kraft, das sogar noch Verschärfungen vorsieht. Alle bisherigen Maßnahmen sollen dort zudem erhalten bleinben.

Und das, obwohl ein neues Gutachten (Stand 14.3.) klar sagt, dass selbst viele der sogenannten "Basisschutzmaßnahmen" eigentlich nicht mehr erlaubt sind. Über das Gutachten und die Konsequenzen berichten wir HIER ausführlich. 

 

 

HIER FINDEN SIE DEN REFERENTENENTWURF IM ORIGINAL ZUM HERUNTERLADEN