Oberlandesgericht Karlsruhe
Weg frei für bundesweite Bezahlkarte für Flüchtinge?
Ein juristischer Streit hat die Einführung der Bezahlkarte für Flüchtlinge bundesweit verzögert. 14 der 16 Bundesländern hatten sich bereits Anfang des Jahres darauf verständigt, das bargeldlose System einzuführen. Bayern und Mecklenburg-Vorpommern entschieden sich für einen eigenen Weg. Im April fasste der Bundestag den entsprechenden Beschluss. Doch die Umsetzung des umstrittenen Vorhabens verzögerte sich. Während die Bezahlkarte im Bund bisher auf sich warten lässt, haben schon früh Landkreise die Bezahlkarte gestartet, etwa im Kreis Greiz in Thüringen. Der Landkreis Eichsfeld gehörte ebenfalls zu den Vorreitern. Nach knapp einem halben Jahr sind Sachsens Landkreise zufrieden mit der Einführung der Bezahlkarte für Asylbewerber. Sie sei "weitestgehend problemlos" verlaufen, teilte der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge auf Anfrage von NTV jüngst mit. Auch die Landkreise Bautzen und Zwickau berichten von einem reibungslosen Prozess. Der Einsatz der Karten funktioniere gut, sagte eine Sprecherin aus Meißen.
Bezahlkarte für Flüchtlinge - Zuschlagsverbot entfällt
Grund für die Verzögerung waren Einsprüche von Unternehmen im Ausschreibungsverfahren, mit dem ein Unternehmen beauftragt ist. Es kam zu einem Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer Baden-Württemberg. Jetzt hat das Oberlandesgericht Karlsruhe eine erste Entscheidung dazu getroffen. Der für Vergabesachen zuständige 15. Zivilsenat hat den Antrag des im Vergabeverfahrens unterlegenen Bieters abgelehnt, die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer vom 13. August zu verlängern. Das Gericht entschied: "Die Entscheidung der Vergabekammer ist umsetzbar, das bislang bestehende Zuschlagsverbot entfällt." Bislang durfte die Vergabestelle noch keinen Auftrag erteilen. Die Richter argumentierten, dass die nachteiligen Folgen durch die weitere Verzögerung der Vergabe des Auftrags überwiegen. Deshalb lehnten sie den Verlängerungsantrag ab.
OLG Karlsruhe will noch endgültig entscheiden
Über die sofortige Beschwerde selbst wird der Senat erst nach dem bereits angekündigten Termins vom 18. Oktober 2024 zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden, heißt es in der Mitteilung des Oberlandesgerichts.
Mit der Bezahlkarte können Flüchtlinge Waren und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs bezahlen. Sie können aber nur einen geringen Betrag Bargeld damit abheben. Überweisungen ins Ausland sollen damit auch nicht mehr möglich sein. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hatte einen rechtlichen Rahmen gefordert. Bereits jetzt haben einige Kommunen in Deutschland die Bezahlkarte eingeführt.
Aktenzeichen des Oberlandesgerichts Karlsruhe: 15 Verg 9/24
Aktenzeichen der Vorinstanz: VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 13. August 2024, 1 KV 38/24
Zur Mitteilung des OLG.