Haus (Symbolbild)
Wer darf sich im Bürgerhaus einmieten?
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Gerichtsentscheidung

AfD-Kreisververband im Bürgerhaus?

Können Gemeinden der AfD verbieten, öffentliche Räume zu vermieten? Eine Kommune wollte die Partei nicht im Bürgerhaus haben. Diese ging juristisch gegen die Ablehnung vor. Wie das Gericht entschied und zu welchem Schluss in einem anderen Fall das Innenministerium kam.

Das Bürgerhaus der 20.700-Einwohner-Gemeinde Kürten im Rheinisch-Bergischen Kreis steht Vereinen kostenlos zur Verfügung, kann aber für private und kommerzielle Veranstaltungen gemietet werden. Doch gilt das auch für die AfD? Der Kreisverband Rhein-Berg wollte dort eine Veranstaltung durchführen. Die Gemeinde lehnte das ab. Sie begründete dies unter anderem damit, dass es sich mit dem AfD-Kreisverband um eine politische Partei und keine in Kürten ansässige Ortsgruppe handelt. Darauf zog die abgewiesene Partei vor Gericht.

AfD darf Räume im Bürgerhaus mieten

Das Verwaltungsgericht Köln gab dem Eilantrag des Kreisverbandes statt. Die Stadt Kürten legte daraufhin Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht NRW ein. Und scheiterte damit.  Der 15. Senat entschied zu Ungunsten der Kommune: Dem AfD-Kreisverband Rhein-Berg steht ein Anspruch auf Nutzung des Bürgerhauses zu. Die Richter verwiesen darauf, dass die Gemeinde Kürten das Bürgerhaus erstmals im Jahr 2022 für eine Veranstaltung zur Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen vermietet hatte und zunächst auch die Reservierungsanfrage für die jetzige Veranstaltung positiv beantwortet habe. Außerdem überließ die Gemeinde das Bürgerhaus in der Vergangenheit auch dem Kreisverband CDU Rheinisch-Bergischer Kreis. Er hielt dort zwei Kreisparteitage ab.

Oberverwaltungsgericht: Gegendemonstrationen kein Argument

Das Oberverwaltungsgericht kam zu dem Schluss, dass die geplante Veranstaltung des AfD-Kreisverbandes Rhein-Berg („Populistischer Ascherfreitag“ und Europawahl) sich innerhalb der Bestimmungen der Benutzungsordnung bewege und der bisherigen Vergabepraxis. "Hiervon darf die Gemeinde nur mit einem sachlichen Grund zu Ungunsten des Antragstellers abweichen", betonten die Richter. Dieser sachliche Grund konnte von der Gemeinde nicht genannt werden. Das Argument der Kommune, dass die Veranstaltung voraussichtlich von Gegendemonstrationen begleitet sein wird, reiche nicht aus, der Partei die Nutzung des Bürgerhauses zu verweigern, so die Richter.

Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.

Aktenzeichen: 15 B 144/24 (I. Instanz: VG Köln 15 L 253/24)

Gemeindevertretung Michendorf wollte AfD Nutzung verwehren

Immer wieder verweigern Kommunen der AfD, öffentliche Veranstaltungsräume zu nutzen. So hatte in der brandenburgischen Gemeinde Michendorf die Gemeindevertretung im September 2023 beschlossen, dass künftig Organisationen oder Personen, die als "gesichert extremistisch" betrachtet werden oder als "Verdachtsfall" eingestuft sind, keine öffentlichen Räume zur Verfügung gestellt werden sollen.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Michendorf lehne jegliches Handeln ab, das sich gegen unsere freiheitlich demokratische Grundordnung richtet, verfassungsfeindlich, extremistisch, nationalistisch, fremdenfeindlich, antisemitisch und/ oder rassistisch ist", hieß es im Beschluss. Dies gelte insbesondere, wenn hierfür öffentlich zugängliche Räume der Gemeinde genutzt werden. Die Kommunalaufsicht allerdings sah das anders. Das Innenministerium entschied: Die Gemeinde habe nicht das Recht, der AfD kommunale Räume für Veranstaltungen zu verwehren. Mehr Informationen.