Wahlpanne in Brandenburg - Warum 2 Kommunalwahlen teils wiederholt werden müssen
Wahlpanne in Brandenburg - Warum 2 Kommunalwahlen teils wiederholt werden müssen
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Panne zur Ortsbeiratswahl

Zu wenig Stimmzettel: Kommunalwahl muss wiederholt werden

Bei Kommunalwahlen kommt es üblicherweise nur sehr selten zu größeren Pannen. Doch am 9. Juni fanden ja in gleich 9 Bundesländern Kommunalwahlen statt. In Brandenburg zählten die Beobachter zwei eigentlich kleinere Unstimmigkeiten. Eine davon jedoch führt nun zu einer Wiederholung der Kommunalwahl.

Es klingt eher wie eine Geschichte aus Berlin - dort musste ja vor einigen Monaten die Bundestagswahl teilweise wiederholt werden, weil Stimmzettel ausgegangen waren und Wahlberechtigte vor den Lokalen daher stundenlang warten mussten, bis sie überhaupt wählen durften. Auch weit nach 18 Uhr war die Wahl noch nicht beendet. Denn auch die neuen Stimmzettel brauchten ewig, da die Wahlhelfer wegen des zeitgleich mit der damaligen Bundestagswahl stattfindenden Berlin-Marathons schlicht nicht zu den Wahllokalen gelangten. 

In Klein und weit weniger spektakulär ist das nun auch im Brandenburgischen Michendorf passiert. Die 14.000 Einwohner-Gemeinde liegt nur 35 Kilometer Luftlinie von Berlin entfernt. Aber auch hier sind Stimmzettel ausgegangen. Mit verheerenden Folgen. 

Warum es zu wenig Stimmzettel gab 

In Michendorf war es leider in der Vergangenheit so, wie in vielen Städten - die Wahlbeteiligung bei Kommunalwahlen ist eher mässig. Und darum hatte die Verwaltung entschieden, weniger Papiermüll produzieren zu wollen. Anhand der Wahlbeteiligung vergangener Kommunalwahlen wurden nur Stimmzettel für rund 80 Prozent der Wahlberechtigten vorbereitet. Doch dieses Mal kam es anders. Die Wahlbeteiligung in Michendorf war auffallend groß. Das betraf vor allem die Ortsteile Wildenbruch und Michendorf selbst. Zur Wahl der dortigen Ortsbeiräte gingen entsprechend gegen 16 Uhr die Stimmzettel aus. Nachweislich wollten mindestens noch gut 30 Menschen in den Wahllokalen ihre Stimme für die dortigen Ortsbeiräte abgeben, konnten dies aber nicht. 

Der Wahlausschuss hatte keine Bedenken wegen der fehlenden Stimmzettel

Zunächst hatte der Wahlausschuss direkt nach der Wahl entschieden, dass es zu keiner Nachwahl kommen muss. Aus Sicht des Wahlausschusses sei die Zahl der Personen, die nicht wählen konnten, "zu vernachlässigen" gewesen. Doch daraufhin hagelte es in der Gemeinde massiven Unmut. So berichtet etwa Gregor Goscinaiak, Mitglied im Wildenbrucher Ortsbeirat in einem Zeitungsgespräch: "Mich haben mehrere Wähler empört angerufen, etwa ein Erstwähler, der meinte, er habe sich extra informiert und vorbereitet um schlussendlich nicht wählen zu dürfen". Eine Dame habe wörtlich zu ihm gesagt: "In der DDR wussten zwar alle, wer zu wählen war. Aber zumindest gab es Wahlzettel". 

Schließlich legte zunächst ein Wahlberechtigter Einspruch gegen die Wahl ein. Der Wahlleiter zog daraufhin die Notbremse und stellte Selbstanzeige wegen der Wahlpanne. Sprich: Auch er legte offiziell Wahleinspruch ein. 

An diesem Montag nun fand die konstituierende Sitzung der neu gewählten Gemeindevertretung in Michendorf statt. In der Sitzung beschlossen die Gemeindevertreter, die Wahlen der Ortsbeiräte Wildenbruch und Michendorf in Teilen zu wiederholen. In Teilen heißt: In allen Wahlbezirken, in denen es nicht genügend Stimmzettel gab. Das sind drei der sechs Wahlbezirke in Michendorf und alle drei Wahlbezirke in Wildenbruch. Das betrifft die Urnenwähler, die Stimmen der Briefwähler bleiben gültig. 

Teilwiederholung versus komplette Wiederholung 

Für die Ortsbeirat in Wildenbruch ist die Sachlage klar - dort gibt es drei Wahlbezirke, in allen dreien wird die Wahl wiederholt - es handelt sich also um eine komplette Neuwahl.

Anders sieht es im Ortsteil Michendorf aus. Dort wird die Wahl der Ortsbeiräte nur in drei der sechs Wahllokale wiederholt. Der Fall erinnert dann doch an Berlin. Dort musste die damalige Wahl zum Abgeordnetenhaus damals komplett wiederholt werden. Dort waren die Fehler aus Sicht der Richter so gravierend, dass eine komplette Wiederholung notwendig wurde. Im Ergebnis wurde der Senat unter der Regierenden Bürgermeisterin Giffey abgewählt, Kai Wegner wurde Regierender Bürgermeister. 

Anders die Entscheidung zur Teilwiederholung der Bundestagswahl in Berlin - auch hier gab es unter anderem wegen fehlender Stimmzettel Wahlpannen. Das Gericht entschied aber in diesem Fall, dass nur in den betroffenen Wahlbezirken die Wahl wiederholt werden muss - das betraf rund ein Fünftel aller Wahlbezirke. Als Begründung führten die Richter unter anderem an, dass die Auswirkungen auf die Zusammensetzung des Bundestages nicht so gravierend seien - eine Veränderung der Mehrheiten war rechnerisch ausgeschlossen. 

Über die teils kuriosen Auswirkungen der Wahlwiederholung hatte KOMMUNAL ausführlich berichtet: 

Im Ortsbeirat in Michendorf ist die Sachlage noch etwas anders: Rund die Hälfte der Wähler sind erneut zur Wahl aufgerufen - der Ortsbeirat hat 9 Mitglieder, die meisten Gruppierungen und Parteien sind bisher mit einem Sitz vertreten - die Wahl könnte - je nach Wahlergebnis- also die Zusammensetzung grundsätzlich verändern. 

Die Neuwahl in den Wahllokalen der beiden Ortsteile findet zeitgleich mit der Landtagswahl in Brandenburg am 22. September statt. 

Weitere Wahlpanne in Brandenburg 

Weniger dramatische Auswirkungen hat eine zweite kleine Unregelmässigkeit in Brandenburg, genauer im Landkreis Barnim. In der Gemeinde Sydower Fließ versagte die Software zur Berechnung der Sitzverteilung in der Gemeindevertretung. „Hierbei handelt es sich um einen Ausnahmefall bei der Berechnung der Sitzverteilung, der von der Software nicht abgedeckt war, was mittlerweile jedoch korrigiert wurde“, sagte eine Sprecherin der Landeswahlleitung. Das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg stehe aktuell im Austausch mit dem Softwarehersteller. Inzwischen wurde die Panne behoben, sie hatte keine Auswirkungen auf die Besetzung, lediglich wurde den Bürgern die Zahl der Mandate falsch angezeigt.