War Zelten während der Corona-Pandemie erlaubt oder nicht? Ein Bürgermeister zieht in der Sache vor Gericht
War Zelten während der Corona-Pandemie erlaubt oder nicht? Ein Bürgermeister zieht in der Sache vor Gericht
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Gerichtsurteil

Zelten: Wie viel Entscheidungsbefugnisse ein Bürgermeister in der Corona-Pandemie hat

Formal ging es vor Gericht nur um eine geringe Summe - um ein Bußgeld von 500 Euro gegen einen Bürgermeister. Dahinter steckt aber die ganz grundsätzliche Frage, wie eng die Einflussmöglichkeiten für Bürgermeister in der Pandemie wirklich waren. Der Bürgermeister klagte daher gegen das Bußgeld. Vor Gericht verlor er nun jedoch (s. Update am Ende des Textes). Die ganze Geschichte:

In der Corona-Pandemie war vieles verboten. Zelten etwa auf Campingplätzen eine Zeitlang. Auch in Rauhenbrach, einer knapp 3000 Einwohner-Gemeinde in Unterfranken, war das so. Und der Bürgermeister hat dieses Verbot auch umgesetzt. Anders bewertete Bürgermeister Matthias Bäuerlein aber eine Anfrage von acht Wanderern im April vergangenen Jahres. Sie wollten auf einem Trekkingplatz im Steigerwald übernachten. Dort gibt es lediglich eine Wiese, eine Feuerstelle und ein damals geschlossenes Plumpslko. Bäuerlein selbst liess auf der Tür des bewusst geschlossenen Plumpsklos die Hygieneregeln befestigen. Geschlossen hat er den Trekkingplatz aber nicht, über die Homepage "Trekkingerlebnis Steigerwald" erlaubte er die Übernachtung in eigenen Zelten und jeweils alleine! 

Trotzdem hat das Landratsamt in Haßberge ihm nun einen Bußgeldbescheid über 500 Euro zugestellt. Der Grund: Trekkingplätze seien mit Campingplätzen gleichzusetzen. Der Bürgermeister habe somit gegen Corona-Auflagen verstoßen. Das sieht Bäuerlein aber ganz anders.

Zelten auf einem Campingplatz ist etwas ganz anderes...

In einer Stellungnahme zu dem Bußgeldbescheid schreibt der Bürgermeister nun, er habe das Angebot mit größter Sorgfalt und nach den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und insbesondere mit Blick auf das Infektionsrisiko geprüft. Der Trekkingplatz sei weit davon entfernt, einem Campingplatz auch nur zu ähneln. Das Zelten sei mit dem auf einem Campingplatz nicht zu vergleichen. Ein Campingplatz sei schließlich ein Beherbergungsbetrieb. Dort gibt es "sanitäre Einrichtungen, es gibt eine räumliche Ausstattung und das  ist auf unserem Trekkingplatz gar nicht gegeben" so Bäuerlein auch mit Verweis auf die Tatsache, dass weder Dusche noch Toilette zur Verfügung standen. "Hier ist eine klare Abtrennung zu ziehen". Gegenüber dem Bayerischen Rundfunk erklärte Bäuerlein zusätzlich: "Es gibt ja auch so Fakten wie die psychischen und physischen Beeinträchtigungen, die die Menschen während dieser Phase ertragen mussten". So habe man doch noch einen gewissen Bereich der Freizeitgestaltung und auch der körperlichen Ertüchtigung zur Verfügung stellen wollen. 

Zelten erlaubt oder nicht? - so geht es nun weiter 

Im Grundsatz geht es nun also um die Frage, ob eine Wiese ohne Toilette als Campingplatz gewertet wird, oder ob es sich lediglich um "geordnetes" Zelten auf einer Wiese handelte. Der Landkreis argumentiert, dass die Übernachtung auf der Wiese Eintritt (4,80 Euro) kostet. Der Bürgermeister sagt, schon die Summe zeige, dass es sich lediglich um einen Unkostenbeitrag handelt um die Wiese und die Feuerstelle in einem guten Zustand zu erhalten. Bäuerlein hat daher Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt. Jetzt wird das Amtsgericht in Haßfurt in dem Ordnungswidrigkeitenverfahren entscheiden müssen. 

 

Update vom 24. Februar: 

Das Amtsgerich Haßfurt hat die Klage des Bürgermeisters gegen das Bußgeld nun abgewiesen. Ein Trekkingplatz sei mit einem Campingplatz gleichzusetzen, urteilte die Vorsitzende Richterin. Außerdem seien Übernachtungen zu dem Zeitpunkt nur für berufliche oder geschäftliche, nicht aber für touristische Zwecke erlaubt gewesen. Dem Bayerischen Rundfunk sagte Bürgermeister Bäuerlein nach dem Urteil, er sei enttäuscht von dem Richterspruch. Ob er Rechtsmittel (Rechtsbeschwerde) einlegt, ließ er aber noch offen.