Gasheizung ist weiterhin erlaubt
Eine Gasheizung darf nach den neuesten Plänen der Regierungskoalition weiterhin eingebaut werden. Doch das Heizen dürfte teurer werden.
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Einigung

Heizungsgesetz: Das soll sich ändern

Die schwarz-rote Koalition hat sich nach monatelangem Gezerre auf ein neues Heizungsgesetz geeinigt. Was die Entscheidung für Kommunen und Bürger und Bürgerinnen bedeutet. Bei KOMMUNAL finden Sie das Eckpunktepapier zum Herunterladen.

Aus dem Gebäudeenergiegesetz soll das Gebäudemodernisierungsgesetz werden. Das verkündeten die Fraktionsspitzen von CDU/CSU und SPD. "Die Bürger haben wieder selbst die Freiheit, zu entscheiden, wie sie heizen", sagte CDU-Fraktionschef Jens Spahn. "Heizen wird wieder zur Privatsache." Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann klang nach der Einigung geradezu euphorisch. Die Bevormundung habe ein Ende. "Klimaschutz soll Spaß machen." Von einem Kompromiss sprach dagegen zurückhaltender SPD-Fraktionschef Matthias Miersch. Immerhin hatte die SPD in der Koalition mit den Grünen die Pläne des damaligen Bundeswirtschaftsministers Robert Habeck unterstützt. Nun hat Schwarz-Rot die umstrittenen Vorgaben im Kern zurückgenommen. Der "Heizungshammer", wie die Kritiker ihn nannten, wandert unbenutzt in die politische Werkzeugkiste zurück.  Die Bundesregierung will die umstrittenen Paragrafen im derzeitigen Gebäudeenergiegesetz streichen.

Das sind die wichtigsten Eckpunkte

 - Die bisher besonders umstrittene 65-Prozent-Regel fällt weg. Bislang war vorgesehen, dass jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Diese Vorgabe galt zunächst für Neubauten in Neubaugebieten, für Bestandsgebäude bestanden Übergangsfristen.

- Künftig soll es keine Verpflichtung mehr geben, funktionierende Heizungen auszutauschen oder bestimmte Technologien vorzuschreiben. Neben Wärmepumpen, Fernwärme, hybriden Lösungen oder Biomasseheizungen können damit auch Gas- und Ölheizungen weiter eingebaut werden.

- Ganz ohne Vorgaben bleiben fossile Heizungen allerdings nicht. Sie sollen künftig mit einem steigenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe betrieben werden, etwa Biomethan, synthetisches Methan, Wasserstoff und seine Derivate oder Bioöl -mit einer sogenannten Bio-Treppe

- Für die Gasversorger ist wichtig: Ab 2028 soll zunächst eine Lieferantenquote von einem Prozent gelten. Ab 2029 soll der Anteil klimafreundlicher Energieträger bei zehn Prozent liegen und bis 2040 in mehreren Schritten weiter steigen. Auf diesen klimafreundlichen Anteil soll kein CO₂-Preis erhoben werden, was einen Anreiz zum Umstieg schaffen soll. Branchenvertreter weisen jedoch darauf hin, dass diese Energieträger teurer und bislang nur begrenzt verfügbar sind. Für Eigentümer könnten daher Mehrkosten entstehen.

Vereinfachte Wärmeplanung für Kommunen unter 15.000 Einwohner 

- Für Kommunen bleibt die Wärmeplanung ein zentraler Baustein, vor allem im Gebäudebestand. Eigentümer sollen auf Grundlage dieser Planungen entscheiden können, ob sie sich beispielsweise an ein Wärmenetz anschließen oder eine dezentrale Lösung wie eine Wärmepumpe installieren. Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen ihre Wärmeplanung bis Mitte 2026 vorlegen, kleinere Kommunen bis Mitte 2028. Kommunen unter 15.000 Einwohner sollen nach den neuen Plänen eine vereinfachte Wärmeplanung vorlegen. "Für rund 99 Prozent der Gemeinden senken wir den Aufwand der Wärmeplanung um satte 80 Prozent, heißt es aus der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag. In größeren Städten sollen die Daten über Heizung und Verbrauch nicht mehr für Einfamilienhäuser übermittelt werden. 

- Für Mieterinnen und Mieter ist ein Schutz vor überhöhten Nebenkosten durch den Neueinbau unwirtschaftlicher Heizungen vorgesehen. Konkrete Details enthält das Eckpunktepapier bislang allerdings nicht.

Staat fördert klimafreundliche Heizungen weiterhin

Während zahlreiche Vorgaben gelockert werden, werden klimafreundliche Heizungen weiterhin staatlich gefördert. Die Förderung soll mindestens bis 2029 gesichert sein. Wer seine alte Heizung austauschen oder im Neubau auf fossile Systeme verzichten möchte, kann weiterhin Zuschüsse beantragen. Nach bisherigem Stand sind Förderquoten von bis zu 70 Prozent möglich. Neben einer Grundförderung gibt es einen Klimageschwindigkeitsbonus sowie einen Einkommensbonus für Haushalte mit einem Jahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro. Der maximale Investitionskostenzuschuss für den Heizungstausch beträgt 21.000 Euro. Im vergangenen Jahr stieg der Absatz von Wärmepumpen laut Branchenangaben deutlich auf rund 299.000 Geräte, dennoch wurden die ursprünglichen Ausbauziele klar verfehlt.

Zeitplan für das Gebäudemodernisierungsgesetz

Bis Ostern soll das Kabinett einen Gesetzentwurf beschließen, anschließend befasst sich der Bundestag mit der Reform. Das neue Gesetz soll zum 1. Juli in Kraft treten.

Kritik am neuen geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz

Scharfe Kritik kam bereits von den Grünen. Die Bundesregierung gebe ihre Klimaschutzziele damit auf. Die Koalition dagegen betont, dass die Ziele des Klimaschutzgesetzes weiterhin gelten. Der Gebäudesektor verfehlt diese Ziele jedoch seit Jahren, ebenso wie der Verkehrsbereich. Sollte sich bei einer Überprüfung im Jahr 2030 zeigen, dass der Gebäudesektor seine Vorgaben erneut nicht einhält, soll nachgesteuert werden.

Mieter müssen mit höheren Kosten rechnen

Kritik am neuen Heizungsgesetz kommt auch von den Mieterverbänden. "Die Bundesregierung lässt Mieter und Mieterinnen die Zeche zahlen", kritisiert Sebastian Bartels, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins. "Wer den Klimaschutz im Gebäudesektor aufgibt, lässt Mieterinnen und Mieter doppelt zahlen: heute mit steigenden Heizkosten und morgen mit den Folgen der Klimakrise." Er kritisiert vor allem die Abschaffung der 65-Prozent-Regel für den Einsatz neuer Energien in Bestandsgebäuden. Die Mieter seien damit weiterhin steigenden Heizkosten ausgeliefert. 

Das Eckpunktepapier zum Gebäudemodernisierungsgesetz können Sie als PDF hier herunterladen: