Glatteiswarnung für ganz Deutschland - was das rechtlich bedeutet
Glatteis: Wenn das Verkehrsschild verschneit ist
© 123rf

Glatteis: Arbeits- und Verkehrsrecht - das müssen Sie wissen!

Blitzeis-Alarm in Deutschland - Unfälle, Unwetterwarnungen in vielen Bundesländern. Gefrierender Regen hat viele Straßen in Rutschbahnen verwandelt. Was bedeutet das für Autofahrer und Kommunen? Welches Recht gilt? Wer ist wofür zuständig? Ein Überblick!

Wenn das Schild mit dem Tempolimit wegen Schneefalls nicht mehr richtig zu erkennen ist, stellt sich für viele die Frage: Gilt etwa das Tempo 30 Schild noch? Schnee auf dem Schild heißt ja nicht immer gleich Glatteis auf der Straße.  Kann ich wirklich noch geblitzt werden? Rechtlich ein klares JEIN.

Ist ein Verkehrsschild eingeschneit und nicht mehr zu erkennen, dann ist auch seine Gültigkeit eingeschränkt. Aber es gibt - wie so oft bei Rechtslagen - zahlreiche Ausnahmen. Ein Beispiel: Ein eckiges STOPP Schild - es ist schon an seiner Form eindeutig erkennbar. Und somit gilt es trotzdem, auch wenn der Schriftzug vom Schnee komplett verdeckt ist. Beim "Schrittempo fahren" Schild kommt es erst recht drauf an. Sind Sie Anwohner der Straße, darf das Ordnungsamt  von Ihnen verlangen, dass sie ob des Limits wissen, auch wenn das Schild nicht mehr erkennbar ist. Schließlich ist davon auszugehen, dass sie die Straße regelmässig nutzen. Sind Sie hingegen nicht ortskundig, kann Ihnen niemand einen Vorwurf machen. Naja, fast niemand: Denn gerade bei Glatteis und Schnee gilt grundsätzlich: "Sie müssen angemessen fahren", sprich, sich auf die Wetterbedingungen einstellen.

Selbst, wenn auf der Straße sonst Tempo 50 erlaubt ist, kann es sein, dass Sie mit Tempo 40 bereits eine Ordnungswidrigkeit begehen, wenn die Straße total vereist ist. Dann müssen Sie sich nämlich auf die Verhältnisse einstellen, deutlich längere Bremswege einrechnen und mit dem "Rutschen" anderer Verkehrsteilnehmer rechnen. 

Trotz Schnee und Glatteis: Dazu sind Sie nicht verpflichtet 

Nun mag es hilfsbereite Zeitgenossen geben, die auf die Idee kommen, das Straßenschild könne man auch mal schnell vom Schnee befreien. Also anhalten, rechts ranfahren und den Schnee wegwischen. Das ist löblich (wenn Sie damit den restlichen Verkehr nicht behindern) aber definitiv rechtlich nicht nötig. Das gilt zumindest für den fließenden Verkehr. Anders sieht es im ruhenden Verkehr aus. Das Parkschild oder ein Halteverbotsschild dürfen Sie auch dann nicht ignorieren, wenn es schneebedeckt ist. Dann gilt: vom Schnee befreien und nachschauen. Sonst darf Ihnen das Ordnungsamt trotzdem ein Bußgeld aufdrücken. 

Autos müssen ebenfalls vor Fahrtantritt komplett vom Schnee befreit werden!
Autos müssen ebenfalls vor Fahrtantritt komplett vom Schnee befreit werden!

Wann muss ich trotz Glatteis zur Arbeit? 

Gerade Pendler stellen sich heute früh die Frage: Was tun, wenn auf den Flughäfen nichts mehr geht, wenn nach dem Glatteis viele Flieger einen nicht zur Arbeit oder aus dem Urlaub heimbringen. Das ist rechtlich betrachtet nicht gut. Denn laut Arbeitsgesetz müssen Mitarbeiter prinzipiell dafür sorgen, dass sie auch bei schlechtem Wetter pünktlich zur Arbeit kommen. Allerdings: Das Glatteis, der Schnee oder auch ein Flugstreik muss absehbar gewesen sein. Sprich: Bei Blitzeis müssen Sie nicht zur Arbeit fahren, bei angekündigtem Schneefall oder Streiks aber schon. Das Arbeitsgesetz verlangt hier, dass sie das einplanen und sich rechtzeitig auf den Weg machen. 

Bleiben Sie aus Sicherheitsgründen dennoch zu Hause oder kommen Sie zu spät ins Büro, kann der Arbeitgeber fordern, dass Sie die Arbeitszeit nachholen. Theoretisch ist bei regelmässigen Verstößen gegen die Arbeitszeit auch in solchen Fällen eine Abmahnung möglich. 

Hinweis: Dieser Beitrag wurde zuerst im Dezember 2022 veröffentlicht, gibt aber den aktuellen rechtlichen Stand wieder.