Zweitwohnsitz -Dürfen Kinder mit? Strandbild
Mit oder ohne Kinder zum Zweitwohnsitz? Die Entscheidung ist gefallen.
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Corona-Regeln an Pfingsten

Wer darf mit zum Zweitwohnsitz?

In Mecklenburg-Vorpommern dürfen Geimpfte und Genesene in der Corona-Pandemie nun doch zu ihrem Zweitwohnsitz. Wer darf noch mit in die Zweitwohnung? Das Landeskabinett hat jetzt auch entschieden, dass auch die Kinder von Geimpften und Genesenen mit an den Zweitwohnsitz reisen dürfen. Was dafür notwendig ist! Hier finden Sie den Beschluss als pdf!

Das Landeskabinett Mecklenburg-Vorpommern hat am heutigen Donnerstag, 12. Mai, darüber entschieden, ob auch die Kinder von Geimpften und Genesenen mit an den Zweitwohnsitz reisen dürfen. Dies teilte ein Sprecher der Landesregierung auf Anfrage von KOMMUNAL mit. Dabei gibt es gute Nachrichten: Die geimpften Zweitwohnbesitzer dürfen  im selben Haushalt lebende Kinder bis 18 Jahre zum zweiten Zuhause mitbringen. "Kinder zwischen 6 und 18 Jahren müssen am Tag der Einreise einen tagesaktuelles negatives COVID-19- Bescheid vorweisen können. Es reicht ein Schnelltest, auch wenn er selbst durchgeführt wurde", heißt es in der Entscheidung des Kabinetts unter Manuela Schwesig.

Zweitwohnsitz: Geimpfte und Genesene und Kinder dürfen einreisen

Der Zweitwohnungsbesitzer Stephan Goericke hatte vor dem Oberverwaltungsgericht Schwerin erreicht, dass die Regierung Geimpften den Zugang zum Zweitwohnsitz ermöglichen muss. Seit Montag, 19. April, waren wegen steigender Inzidenzen in der Corona-Pandemie keine Reisen mehr zum Zweitwohnsitz erlaubt.  Zweit­wohnungs­besitzer und Dauercamper, die sich bereits im Land befinden, mussten Mecklenburg-Vorpommern  einschließlich Freitag, 23. April verlassen. So  lautete die strenge  Anordnung. Das Bundesland war das einzige, das diesen Sonderweg ging, was zu schwerer Kritik führte.

Die Landesregierung hat inzwischen entschieden, dass Geimpfte und Genesene doch zum Zweitwohnsitz dürfen, dazu hatte die Entscheidung des Oberverwaltungsgericht geführt. Doch die Zweitwohnungsbesitzer fragten sich danach: Gilt das auf für unsere Kinder? Denn erst ab Sommer will die Bundesregierung die Möglichkeit zulassen, dass Kinder ab zwölf Jahre geimpft werden. Bis zum Ende der Sommerferien soll es laut Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ein Impfangebot für alle zwölf bis 18-Jährigen geben. Die Ständige Impfkommission (STIKO) jedoch fordert zur Geduld auf. "Wir wollen in jedem Fall die Daten zur Impfung von Kindern genau prüfen, bevor eine generelle Impfempfehlung für Kinder gegeben werden kann", sagte der STIKO-Vorsitzende Thomas Mertens der "Welt". Seit Mittwoch, 5. Mai, dürfen Geimpfte und Genesene wieder zum Zweitwohnsitz reisen.

Am Zweitwohnsitz ausgesperrt

Der Potsdamer Unternehmer Goericke hat voriges Jahr mit seiner Familie ein 250 Jahre altes Haus auf der Insel Rügen gekauft. Er hat die Entscheidung, Zweitwohnungsbesitzer auszusperren, nicht akzeptiert. "In Mecklenburg-Vorpommern gibt es rund 60.000 Zweitwohnbesitzer, die mehr als 150 Tage im Jahr dort wohnen", sagte Stephan Goericke zu KOMMUNAL. "Es ist ihr zweites Zuhause. Sie lassen ihr Geld da, beauftragen Handwerker. Da kann doch was nicht stimmen, wenn jemand sagt: "Pack Deine Sachen und geh - schon gar nicht als jemand, der gegen Corona geimpft ist." Der Zweitwohnungsbesitzer beschloss: "Ich werde mich dagegen juristisch wehren."

Oberverwaltungsgericht: Verordnung in Hinblick auf Geimpfte rechtswidrig

Das Oberverwaltungsgericht hat daraufhin entschieden, dass die von der Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern beschlossene Verordnung geändert werden müsse. Von dem bestehenden Einreiseverbot und Ausreisegebot in der Verordnung würden sowohl die Gruppe der vollständig Geimpften wie auch die Gruppe der nicht geimpften Personen erfasst und damit gleichbehandelt.  "Dies stellt sich aufgrund des Umstandes, dass vollständig Geimpfte bei der Epidemiologie keine wesentliche Rolle mehr spielen, als willkürlich dar", entschied das Gericht. Und betonte: Es  liege kein sachlicher Grund mehr vor, vollständig geimpfte Personen im Sinne der vom Robert Koch-Institut gemachten Vorgaben  bei der Einreise zu ihrer Zweitwohnung wie nichtgeimpfte Personen zu behandeln.

Kabinett ändert Regeln für Zweitwohnungsbesitzer

Das Kabinett musste also handeln - und änderte die Verordnung im Sinne der Richter. Wichtig: Die vollständig Geimpften und Genesenen sowie die begleitenden Kinder müssen bei der Einreise frei von typischen CoronaSymptomen sein - wie Husten, Fieber, Schnupfen oder Geruchs- und Geschmacksverlust. Weiterhin das Nachsehen haben Zweiwohnbesitzer, die nicht geimpft sind.

 Hier finden Sie den Beschluss zu den neuen Einreiseregelungen als pdf!