Ostsee Zweitwohnsitz Mecklenburg-Vorpommern
An der Ostsee haben viele einen Zweitwohnsitz. Mecklenburg-Vorpommern lässt die Einreise dorthin nicht mehr zu.
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Neue Corona-Regeln

Zweitwohnsitz: Besitzer müssen abreisen

In den Bundesländern werden die Corona-Regeln wegen steigender Inzidenzen verschärft. Mecklenburg-Vorpommern erlaubt seit Montag, 19. April, keine Reisen mehr zum Zweitwohnsitz. Beschlossen ist auch: Besitzer eines Zweitwohnsitzes müssen in den nächsten Tagen abreisen. An diesem Mittwoch, 21. April, hat der Bundestag über die vom Kabinett beschlossene umstrittene Bundesnotbremse entschieden. SPD und Union hatten sich zuvor auf Änderungen geeinigt.
Aktualisiert am 21. April 2021

Mecklenburg-Vorpommern greift in der 3. Welle der Corona-Pandemie durch: Die neuen Regeln betreffen auch Zweitwohnbesitzer. Die Landes­regierung hat mit Vertretern aus Kom­munen, Wirt­schaft, Gewerk­schaften und Sozial­verbänden über die Corona-Lage und die Schutz­maßnahmen  beraten. Das Ergebnis sind strengere Vorgaben.  "Ich bitte die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis, dass wir in dieser Situation die Schutz­maßnahmen noch einmal deutlich verstärken müssen", sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig. Wir können damit nicht warten, bis der Bund das Infektions­schutzgesetz ändert. Die gefassten Beschlüsse der Landesregierung haben auch Konsequenzen für  Zweitwohnbesitzer. 

Zweitwohnsitz: Besitzer müssen Mecklenburg-Vorpommern verlassen

Es gilt nun: Nicht nur touristische Reisen bleiben nach Mecklenburg-Vorpommern verboten. Vorübergehend werden auch Reisen nach Mecklenburg-Vorpommern zur Nutzung von Zweitwohnsitzen und Dauer­camping­plätzen untersagt. "Zweit­wohnungs­besitzer, die sich bereits im Land befinden, müssen das Land bis einschließlich Freitag, 23. April verlassen", lautet die Anordnung. Die neue Regelungen treten am Montag, 19. April, in Kraft.

Die Ankündigung schlug hohe Wellen. Zu Beginn der Corona-Pandemie waren im Frühjahr 2020  Besitzer eines Zweitwohnsitzes an der Küste in Niedersachsen oder Mecklenburg-Vorpommern gezwungen worden, ihre eigenen Wohnungen und Häuser zu verlassen. Sie durften nicht mehr zu ihrem Zweitwohnsitz reisen, damit sich das Corona-Virus nicht ausbreiten kann.  Auch in anderen deutschen Urlaubsregionen spielten sich emotionale Szenen ab. Dabei beschimpften manche Einheimische Zweitwohnbesitzern aus Angst vor dem Virus. Die Rede war von einer Vertreibungsjagd durch Einheimische.

Zweitwohnsitzbesitzer klagen gegen Einreiseverbot

Die empörten Zweitwohnbesitzer wehrten sich: So klagten Zweitwohnbesitzer gegen die Anordnungen mit Erfolg vor Gericht. In Brandenburg hatte der Landkreis Ostprignitz-Ruppin damals im Alleingang beschlossen, Zweitwohnbesitzern die Fahrt zu ihrem Zweitwohnsitz und den Aufenthalt dort zu verbieten. Damit ging er einen Sonderweg, das Land Brandenburg hat  eine solche Regelung nie getroffen.

Zwei Berliner erreichten vor dem Verwaltungsgericht Potsdam, dass sie trotz der in Ostprignitz-Ruppin beschlossenen Regelung weiterhin zu ihrem Zweitwohnsitz  reisen dürfen. Anfang April 2020 kippte auch das Oberverwaltungsgericht Greifswald in zwei Eilverfahren das von der mecklenburg-vorpommerische Landesregierung verfügte Reiseverbot. Nun könnten erneut  Klagen ins Haus stehen.

Infektionsschutzgesetz sieht Bundesnotbremse vor

Das Bundeskabinett hat den Entwurf zum veränderten Infektionsschutzgesetz inzwischen beschlossen. Der Bund möchte damit einheitliche Regelungen in den Ländern durchsetzen. Geplant war, dass bei einer mehr als 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in sieben Tagen nächtliche Ausgangsbeschränkungen von 21 bis 5 Uhr gelten. Die SPD in der Regierungskoalition mit der CDU wollte allerdings erreichen, dass es dabei Ausnahmen für Sport im Freien geben soll. Auch in der CDU gab es noch Änderungswünsche. Die Opposition forderte dringende Anpassungen. Herausgekommen ist ein Kompromiss, den der Bundestag am Mittwoch, 21. April, mehrheitlich verabschiedet hat. Die oppositionellen Fraktionen von FDP, Linke und AfD stimmten dagegen, die Grünen in der Opposition enthielten sich.

Bundestag beschließt Bundesnotbremse

Die  Bundesnotbremse sieht nun vor, dass ab einer Inzidenz von 100 eine nächtliche Ausgangssperre ab Mitternacht bis 5 Uhr gilt. Ab 22 Uhr darf nur noch alleine Sport getrieben oder spazieren gegangen werden.

Bundesweit müssen die Schulen  den Präsenzunterricht einstellen, wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die Inzidenz über 165 liegt. Auch die Kontaktbeschränkungen werden verschärft. Das Gesetz, das inzwischen auch den Bundesrat passierte, tritt laut Bundesinnenministerium am Sonnabend, 24. April, in Kraft. Der Beschluss als pdf.