Windkraftrad
Deutschland setzt auf mehr Windkraftanlagen.
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Kabinettsbeschluss

Windkraft - So werden die Verfahren schneller

Die Ampelkoalition ist mit dem Versprechen angetreten, die Genehmigungsverfahren zum Windenergie-Ausbau deutlich beschleunigen zu wollen. Das ermöglicht auch die sogenannte EU-Notfallverordnung in der Energiekrise. Viele Umweltverträglichkeitsprüfungen fallen weg. Was aber bedeutet das für den Artenschutz? Das Bundeskabinett hat jetzt einen Beschluss gefasst.
Aktualisiert am 31.Januar 2023

Die Genehmigungsverfahren zum Ausbau von Windenergie an Land, Windenergie auf See sowie für Offshore-Anbindungsleitungen und Stromnetze sollen weiter deutlich beschleunigt werden. Dafür fallen Umweltverträglichkeitsprüfungen in bestimmten Fällen weg. Das Bundeskabinett hat  den von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck vorgelegten Entwurf einer "Formulierungshilfe zur Umsetzung der sogenannten EU-Notfallverordnung (Verordnung EU 2022/2577)" jetzt beschlossen. Noch ist nichts entschieden, denn die sogenannte Formulierungshilfe wird nun dem Bundestag zugeleitet. 

Windkraft-Ausbau an Land und auf See beschleunigen

Wirtschaftsminister Robert Habeck sagte in einer Mitteilung dazu: "Die Verfahren für den Ausbau von Windenergieanlagen an Land und auf See werden noch mal deutlich schneller. Das gilt auch für den Ausbau der Stromleitungen." Damit erhöhe der Bund die Dynamik des Ausbaus der Erneuerbaren Energien nochmal kräftig.  Die Bundesländer und die Genehmigungsbehörden  verfügten nun die gesetzlichen Grundlagen, um den Windkraftausbau mit voller Kraft voranzutreiben und Anlagen zügig zu genehmigen. "Die Erneuerbaren sind Klimaschutz, sie sind eine Standortfrage, sie bedeuten Sicherheit", so Habeck. Er betonte, dass der  Artenschutz wichtig bleibe. Es werde trotz der Beschleunigung und Verfahrensvereinfachungen weiterhin Schutz- und Ausgleichsmaßnahmen geben.

2 Prozent der Fläche für Windenergie

Bis Ende 2032 müssen die Länder zwei Prozent der Bundesfläche für die Windenergie ausweisen. Bis 2027 sollen 1,4 Prozent der Flächen für Windenergie bereitstehen, hat der Bundestag festgelegt. Repowering-Maßnahmen am selben Standort sind vorzuziehen.

EU-Notfallverordnung beschlossen

Die sogenannte EU-Notfallverordnung war Ende des Jahres 2022 im EU-Energieministerrat beschlossen worden und ermöglicht in den Mitgliedstaaten eine deutliche Beschleunigung. Sie wird durch Änderungen im Windenergieflächenbedarfsgesetz, im Windenergie-auf-See-Gesetz und im Energiewirtschaftsgesetz umgesetzt. Dafür hat das Bundeskabinett heute eine Formulierungshilfe beschlossen, die in das parlamentarische Verfahren zur Änderung des Raumordnungsgesetzes eingebracht werden soll.

Punkte-Katalog zur Beschleunigung des Windkraftausbaus:

  •  Die Verordnung gilt für alle Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen an Land, Windenergieanlagen auf See und Stromnetze ab einer Leistung von 110 kV, die vor dem 30. Juni 2024 begonnen werden. Auch bereits begonnene Genehmigungsverfahren können von den Erleichterungen profitieren.
  • Die Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen an Land, Windenergieanlagen auf See und Netzinfrastrukturprojekte in ausgewiesene EE- und Netzgebiete werden einfacher: Für ausgewiesene EE- und Netzgebiete, die bereits eine strategische Umweltprüfung (SUP) durchlaufen haben, entfällt im Genehmigungsverfahren die Pflicht der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und der artenschutzrechtlichen Prüfung.
  • Um die artenschutzrechtlichen Belange zu wahren, soll die zuständige Behörde sicherstellen, dass der Betreiber angemessene und verhältnismäßige Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen durchführt. Vor allem, wenn solche Maßnahmen nicht existieren, müssen Betreiber einen finanziellen Ausgleich in ein Artenhilfsprogramm leisten. Die Bewertung erfolgt auf Basis bestehender Daten. Die Vorgaben der Vogelschutz-, Fauna-Flora-Habitat- und Umweltverträglichkeits-Richtlinie zur artenschutzrechtlichen Prüfung und UVP werden für den Anwendungsbereich der Verordnung außer Kraft gesetzt.

Die sogenannte EU-Notfallverordnung enthält außerdem weitere Regelungen zur Beschleunigung, die laut Bundeswirtschaftsministerium jetzt schon anwendbar sind:

  • Bei Repowering von erneuerbaren Anlagen oder Netzverstärkungsmaßnahmen wird die Umweltverträglichkeitsprüfung auf eine Deltaprüfung begrenzt, also auf die Mehrbelastung der neuen Anlage oder Leitung im Vergleich zur bestehenden Anlage oder Leitung. Bei Repowering von Solaranlagen kann die UVP-Pflicht unter bestimmten Umständen gänzlich entfallen.
  • Beschleunigung für die Installation von Solarenergieanlagen: Die Dauer von Genehmigungsverfahren für die Installation von Solarenergieanlagen (auch Dach-PV und PV auf künstlichen Strukturen wie  Deponien) wird auf drei Monate verkürzt. Darüber hinaus müssen die nationalen Genehmigungsbehörden bei PV-Anlagen auf künstlichen Strukturen keine Prüfung vornehmen, ob das Projekt eine UVP erfordert, oder eine spezielle UVP durchzuführen wäre. Für Anlagen unter 50 kW gilt zusätzlich eine Genehmigungsfiktion.
  • Beschleunigung des Wärmepumpenausbaus: Die Verordnung begrenzt die Dauer der Genehmigungsverfahren grundsätzlich auf einen Monat für die Installation von Wärmepumpen mit einer elektrischen Leistung von weniger als 50 MW und auf drei Monate bei Erdwärmepumpen. Zudem wird ein Anschlussrecht für Wärmepumpen bis 12 kW bzw. bis 50 kW im Eigenverbrauch etabliert.

Hier finden Sie weitere Informationen.

Die Formulierungshilfe  für den beschleunigten Ausbau von Windenergie und  der Stromnetze als PDF: