
Recht Aktuell
Webinar: Rechtssichere Ausgestaltung von Hybridsitzungen auf kommunaler Ebene
Bei allen Einschränkungen, die die Corona-Pandemie uns abverlangte, dürfte doch der damit verbundene Digitalisierungsschub für das gesellschaftliche, berufliche und politische Leben nicht zu unterschätzen sein. Geschäftliche Meetings, Sitzungen des Bundeskabinetts, ja sogar Weihnachtsfeiern wurden per Videokonferenz durchgeführt, Konzerte im Livestream verbreitet. Dadurch wurden Potenziale zeitlicher Effizienz gehoben und ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet, wenn etwa Anfahrtswege entfallen. Zu hoffen ist, dass die Vorzüge des Digitalisierungszeitalters auch nach der Pandemie erhalten bleiben.
Eine Möglichkeit dieser Digitalisierung ist die hybride Ratssitzung, bei der sich einzelne oder alle Abgeordneten und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung per Video zur Sitzung zuschalten lassen können. Referent Oliver Junk war selbst lange Jahre Oberbürgermeister von Goslar und kennt auch daher nicht nur die rechtlichen Rahmenbedingungen, sondern auch die politischen Diskussionen um das Thema.
Wir möchten Sie einladen, an diesem spannenden Online-Seminar teilzunehmen. Die Themen sind im Einzelnen:
- Landesgesetzgebung/“außergewöhnliche Notlagen“
- Einführung auch außerhalb von „außergewöhnlichen Notlagen“
- Technische Voraussetzungen
- Rechtliche Herausforderungen:
- Recht auf informationelle Selbstbestimmung
- Datenschutzthemen: Welche Software ist „Wie“ einzusetzen.
- Aufzeichnung der Sitzung
- Gewährleistung von geheimen Abstimmungen
- Abgrenzung der Verantwortlichkeiten bei Technikproblemen
- Anforderungen an die Sitzungsleitung
- Allgemeine Pflichten der zugeschalteten Abgeordneten sowie die Sicherstellung der Nichtöffentlichkeit
- Recht auf informationelle Selbstbestimmung
- Ausgestaltung der Hauptsatzung
- Ausgestaltung der Geschäftsordnung
- Verhaltenskodex
Das Webinar findet statt am kommenden Dienstag, 19. Juli in der Zeit von 10.30 Uhr bis 12 Uhr.