Wahlplakat an Laternenmast verboten
Wahlplakate am Laternenmast - hier ist das nicht erlaubt.
© AdobeStock/Montage Melina Werner

Wahlkampf

Gemeinde verbietet Wahlplakate am Laternenmast - darf sie das?

Eine Gemeinde verbietet seit Jahren das Aufhängen von Wahlplakaten an Laternenpfosten. Womit der ehrenamtliche Bürgermeister gegenüber KOMMUNAL das ungewöhnliche und rigorose Vorgehen begründet.

Heckelberg-Brunow geht so konsequent wie wohl kaum eine andere Kommune gegen Wahlwerbung vor. Hier ist von Wahlkampf nichts zu sehen, während anderorts die Bewerber auf den Laternenposten lächeln oder erschreckend grimmig blicken - oder Parteien lediglich in schlichten kurzen Nachrichten ihre Botschaften verkünden. Nicht nur vor den Bundestagswahlen am 26. September bleiben die Straßenlaternen-Pfosten derzeit leer. Auch schon bei den vergangenen Landtags- und Kommunalwahlen hatten Wahlbewerber im brandenburgischen Landkreis Märkisch- Oderland keine Chance auf die visuelle Dauerbegegnung mit den Bürgern herab vom Laternenmast. Wahlplakat ade!

Keine Wahlplakate an Laternenmast - erlaubt?

Was ist da los? Ist Heckelberg-Brunow eine wahlmüde Gemeinde? Es stellt sich auch die Frage: Wahlkampf am Straßenrand zu verbieten - ist das überhaupt erlaubt? Nachfrage beim ehrenamtlichen Bürgermeister der 700-Einwohner-Gemeinde. "Wir haben uns schon vor vielen Jahren dazu entschieden, nachts die Straßenbeleuchtung abzuschalten", erläutert Heiko Liebig KOMMUNAL. "Das hat Kostengründe." Damit die Laternenpfosten aber sichtbar bleiben, wurden Reflektoren angebracht - in Form von roten Banderolen, wie sie ausserorts am Straßenrand zu sehen sind.

Laterne

Laternen als Verkehrszeichen

Der Clou: Die Laternen werden damit zu Verkehrszeichen und es ist verboten, dort Wahlplakate anzubringen. Dies bestätigte auch nochmal das brandenburgische Verkehrsministerium auf Anfrage von KOMMUNAL. Eine Sprecherin verweist auf die Allgemeinverfügung vom Dezember 2020. Sie  regele die Lautsprecher- und Plakatwerbung auf öffentlichen Straßen aus Anlass von allgemeinen Wahlen, Volksbegehren, Volksentscheiden, Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden im Land Brandenburg. Danach ist die Befestigung von Werbeträgern und Plakaten an Pfosten vorhandener Verkehrszeichen und -einrichtungen untersagt. 

Wahlplakate bei Bürgern unbeliebt

Der Bürgermeister bekommt nach seiner Aussage viel Zuspruch von den Bürgern für diese Maßnahme. "Meine Meinung bilde ich mir auf anderem Weg, nicht durch ein Wahlplakat", sagt Liebig. "Immer die gleichen Versprechungen, Themen und Botschaften, und das von Wahl zu Wahl, das will keiner mehr ständig vor Augen haben." Außerdem will er so die Laternen schonen. " Beim Auf- und Abhängen der Plakate hauen sie mit ihren Leitern gegen die Laternen und kratzen den Lack ab."

Bei den Parteien kommt diese Haltung nicht gut an. Sie dürfen zwar auch in Heckelberg-Brunow Wahlwerbung machen, aber nur auf Aufstellern - und die sind teuer im Vergleich zu einem der begehrten Plätzchen an den Laternenpfählen.

Hier finden Sie die Allgemeinverfügung im Amtsblatt für Brandenburg

Fotocredits: Lasternenmast: Foto Privat