Wahlplakate an Straßenlaternen in Berlin-Lichterfelde
Für das Anbringen von Wahlplakaten gibt es Regeln.
© Gudrun Mallwitz

Bundestagswahl 2025

Wo Wahlplakate aufgehängt werden dürfen

Wahlwerbung kann ablenken - daher gibt es konkrete Regeln für die Anbringung von Plakaten. Eine Partei muss jetzt Plakate wieder abnehmen, weil sie nach Ansicht der Stadt gegen den Gleichberechtigungsgrundsatz verstoßen hat. Der KOMMUNAL-Überblick für Wahlkämpfer.

Beim Anbringen von Wahlplakaten müssen die Wahlkämpfer so einiges beachten. Dabei geht es vor allem um Sicherheit und um Fairness. Jüngstes Beispiel: Im niedersächsischen Cuxhaven verfügte die Stadt, dass eine Partei Wahlplakate im Bundestagswahlkampf 2025 jetzt wieder abnehmen musste. Die AfD hatte dort ihre Wahlwerbung an mehreren Laternenpfosten nacheinander angebracht. Das, so rügte die Stadtverwaltung laut Nordseezeitung, verstoße gegen die Chancengleichheit.

Wahlwerbung muss genehmigt werden

Für die Genehmigung von Wahlwerbung sind in Deutschland die Kommunen zuständig. Wahlwerbung ist gesetzlich nicht geregelt. Allerdings ist sie geschützt durch den Artikel 5, Absatz 1 des Grundgesetzes, der die Pressefreiheit regelt sowie durch Absatz 3, in dem die Kunstfreiheit festgelegt ist. Zudem sieht der Artikel 21 des Grundgesetzes das Parteienprivileg vor, wie die Bundeswahlleiterin erläutert. Der Standort muss sowohl mit der Gemeinde als auch mit dem jeweiligen Grundstückseigentümer abgestimmt sein. Es handelt sich bei Wahlplakaten um eine Sondernutzung, die genehmigt werden muss.

Wann die Wahlplakate aufgestellt werden dürfen, ist in Deutschland unterschiedlich geregelt. Auch das ist eine Entscheidung der jeweiligen Kommune. Im bayerischen Regensburg durfte schon drei Monate vor der Bundestagswahl plakatiert werden, in Bremen zwei Monate, in Berlin und vielen anderen Städten dürfen die Wahlplakate erst frühestens sieben Wochen vor der Wahl hängen. In Berlin darf auch nur jeder zweite Lichtmast genutzt werden, um auch anderen Wahlwerbern eine Chance zu geben.

Wahlplakate nur innerorts

Wahlwerbung darf innerorts so angebracht werden, dass die Sicherheit des Verkehrs, vor allem die Sicht an Kreuzungen und Einmündungen sowie in Innenkurven, nicht beeinträchtigt wird.

Keine Wahlwerbung an Ampeln

An Verkehrseinrichtungen und Verkehrszeichen darf keine Wahlwerbung angebracht werden. Ampeln, Ortsschilder und Verkehrszeichen, welche die Vorfahrt regeln bzw. die zulässige Höchstgeschwindigkeit angeben, sind für das Anbringen von Wahlwerbung tabu. Plakate könnten den Fahrzeugführer oder die Fahrzeugführerin ablenken, sodass er die Verkehrseinrichtungen bzw. -zeichen nicht erkennt.

Fußgängerüberwege ohne Wahlwerbung

Auch bei Fußgängerüberwegen darf keinerlei Wahlwerbung aufgestellt werden. Dort besteht die Gefahr, dass die Werbetafeln vor allem Kinder verdecken und diese dann beim Überqueren der Fahrbahn von Autofahrern zu spät erkannt werden.

Nicht zu nah an der Fahrbahn werben

Für größere Plakate gelten eigene Regeln: Großplakate haben einen Mindestabstand von 3 m zum Fahrbahnrand einzuhalten, kleinere Plakate einen Abstand von 1,5 m.

Wahlplakataufsteller muss stabil sein

Die Plakattafeln sind so aufzustellen, dass sie nicht umfallen. Sie benötigen kipp- und sturmsichere Verankerungen. Die Standsicherheit ist mindestens einmal wöchentlich zu überprüfen.

Wahlplakate außerorts: Die Regeln

Außerorts darf an freier Strecke von Landes- und Kreisstraßen nur über eine Ausnahmegenehmigung Wahlwerbung angebracht werden, wie es bei einer Übersicht auf der Homepage der Landesregierung Schleswig-Holstein heißt.

Fristen: Wahlwerbung muss wieder entfernt werden

Die Wahlwerbung ist nach der Wahl wieder abzubauen. In Berlin ist das spätestens eine Woche nach dem Wahltag der Fall,  in Bremen müssen die Plakate nach der Bundestagswahl am 23. Februar bis 2. März verschwunden sein.