Wahlplakate abreißen
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Wahlplakate abreißen - ist das erlaubt?

15. Mai 2019
Immer wieder werden Wahlplakate zerstört oder abgerissen. Aber: Ist das rechtlich erlaubt? Und wie sieht es mit dem Umdrehen von Plakaten aus?

Während des Wahlkampfs hängt die Stadt voller Wahlplakate.

Was da drauf steht, passt allerdings nicht jedem. Doch: Dürfen Bürger die Plakate abhängen, abreißen oder übermalen?

Die Antwort lautet: Nein!

Nach §  303 Absatz 1 des Strafgesetzbuches gilt das Abreißen von Wahlplakaten als Sachbeschädigung: "Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bestraft."

§ 303 StGB regelt auch das Übermalen von Wahlplakaten. Wer Slogans durchstreicht, Politikern schwarze Zähne malt oder eigene Parolen drauf schreibt, begeht ebenfalls eine Sachbeschädigung. Und dabei kommt es nicht darauf an, welchen Inhalt das Plakat hat oder ob es vor oder erst nach der Wahl beschädigt wurde.

Wichtig: Bürger, die verfassungsfeindliche Symbole auf Wahlplakate schmieren, also zum Beispiel Hakenkreuze, dürfen mit besonders harten Strafen rechnen. Nämlich mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe. 

Und wenn es sich bei den Slogans auf den Wahlplakaten um Volksverhetzung handelt?

Auch wenn das Plakat mit radikalen Aussagen provoziert und es sich womöglich um Volksverhetzung handelt, gilt der rechtliche Schutz von Wahlplakaten weiterhin. Auch in diesem Fall dürfen Bürger die Plakate nicht abnehmen, abreißen oder übermalen. 

Zudem ist beim Abhängen sowie Beschädigen auch schon der Versuch strafbar. Allerdings verfolgen die betroffenen Parteien die Zerstörung selten - weil die Aufklärung sehr schwer ist.

Sobald Bürger davon überzeugt sind, dass es sich bei den Wahlplakaten nicht nur um freie Meinungsäußerung handelt, sondern um Volksverhetzung, sollten sie die Polizei kontaktieren und Anzeige erstatten. Der Plakatinhalt kann dann im nächsten Schritt juristisch überprüft werden.

 

Hinweis: Da die Wahlplakate auch vorab von den Verantwortlichen juristisch geprüft werden, ist es in der Regel schwer, eine Volksverhetzung nachzuweisen.

 

Wahlplakate umdrehen - das ist rechtlich umstritten

Im Jahr 2017 drehte eine Berliner Künstlergruppe 100 Wahlplakate um - ohne sie zu beschädigen. Laut VICE Magazin erwischte die Polizei zwei Mitglieder der Gruppe - ließ sie aber wenig später laufen, weil es einen ähnlichen Fall noch nie gab. Etwas später twitterte die Polizei jedoch, dass die Handlungen nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft als Sachbeschädigung verfolgt werden. Bisher gibt es aber keinen Präzedenzfall, der als Orientierung beim Urteil dient.