Verhindert die positive Wohnsitzauflage Zuzugsstopps?

Überforderte Kommunen sollten Zuzugsstopps für Geflüchtete aussprechen - mit dieser Aussage überraschte Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, an diesem Wochenende. Mit der Diskussion will der kommunale Spitzenverband besonders die Länder wachrütteln. Denn: Gebe es in jedem Bundesland eine positive Verteilungsregelung für Flüchtlinge, sei die Diskussion über Zuzugsstopps unnötig.

Zusätzliche Plätze in den Kindergärten und Schulen, freie Wohnflächen, weitere Sprachkurse und Integrationsangebote für den Arbeitsmarkt - all das braucht eine Kommune, um eine funktionierende Integration von Geflüchteten zu gewährleisten. Zu Beginn der Flüchtlingskrise waren viele Kommunen damit überfordert. Seitdem sinken die Flüchtlingszahlen stetig - und damit auch die Zahl der überforderten Kommunen. Durch eine ungleiche Verteilung der Geflüchteten kommt es allerdings zu Härtefällen. So geschehen unter anderem im niedersächsischen Salzgitter oder im sächsischen Freiberg, wo die Geflüchteten, laut Bürgermeister Sven Krüger, derzeit fünf Prozent der Einwohner ausmachen.

Landsberg rät zu Zuzugsstopps

Hier setzt die Forderung von DStGB-Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg an. Kommunen, die einen besonders hohen Prozentsatz an Flüchtlingen haben und deren Kapazitäten überfordert sind, sollten Zuzugsstopps verhängen. Das hält aber natürlich auch der DStGB nicht für die Ideallösung, sondern für die Ultima Ratio, wenn die Länder weiterhin nicht handeln. Denn nur sie können über die Verteilung der Geflüchteten entscheiden. Die Geflüchteten müssten gleichmäßig auf die Kommunen verteilt werden, fordert DStGB-Präsident Uwe Brandl. Nur so sei eine erfolgreiche Integration überhaupt möglich. Diese gleichmäßige Verteilung können die Bundesländer durch eine positive Wohnsitzauflage ermöglichen. Der Unterschied zwischen positiver und negativer Wohnsitzauflage: Die negative Wohnsitzauflage bedeutet einen kompletten Stopp des Zuzugs für das jeweilige Gebiet. Sie kann durch einen einfachen Beschluss, zum Beispiel durch den Stadtrat einer Kommune, verhängt werden. Die positive Wohnsitzauflage dagegen, die den Geflüchteten für drei Jahre einen festen Wohnsitz zuweist, bedarf eines Landesgesetzes. Gebrauch von einem solchen Gesetz machen bisher Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt. Sachsen arbeitet an der Umsetzung.

Brandl: Positive statt negativer Wohnsitzauflage

Wenn Bund, Länder und Kommunen konstruktiv bei der Verteilung von Geflüchteten zusammenarbeiteten, sei eine Debatte über Zuzugsstopps in Zukunft unnötig, sagt DStGB-Präsident Uwe Brandl. Der Appell geht besonders in Richtung der Flächenländer, die bisher keine Wohnsitzauflage geschaffen haben. Auch Boris Palmer, Bürgermeister von Tübingen, hat zu der Diskussion im Deutschlandfunk Stellung bezogen. Er verurteilt die Diskussionen über fiktive Obergrenzen. Stattdessen müsse konkret in jeder Kommune nach den Kapazitäten geschaut werden. Nur danach ließe sich eine sinnvolle Verteilung entscheiden.