
Änderungen im Vergaberecht
Vergaberecht: Neue EU-Schwellenwerte
Ob Bauaufträge oder Dienstleistungen - Kommunen müssen sich im Vergaberecht an strenge Regeln halten. Zum Jahreswechsel werden die Schwellenwerte deutlich verändert. KOMMUNAL hat für Sie den Überblick in Kurzform.
Zum Jahreswechsel werden neue EU-Schwellenwerte im Vergaberecht eingeführt. Sie stellen gegenüber den aktuellen Werten eine erhebliche Anhebung da. Die entsprechende EU-Verordnung soll in den nächsten Tagen veröffentlich werden. Wir haben für Sie bereits den Überblick über die künftigen Schwellenwerte im. Vergaberecht: Künftig gilt für Bauaufträge eine Summe von 5.548.000 Euro - das sind mehr als 300.000 Euro mehr als bisher.Die gleiche Summe gilt auch für den kompletten Sektorenbereich Bau.