
Die barrierefreie Kommunalverwaltung betrifft nicht nur die Absenkung des Bordsteins vor dem Haupteingang des Rathauses oder die Rampe für Rollstuhlfahrer. Worte können ebenso Barriere sein. Deshalb müssen Kommunen ihre Kommunikation auch in Leichter Sprache anbieten, um damit barrierefreie Kommunikation sicherzustellen. Dies betrifft Worte, Nutzung von Fremdworten, Bebilderung, Layout, Schriftgrößen, Kontraste. Leichte Sprache ist immer grammatikalisch korrekt und keine Kindersprache, sie richtet sich an Erwachsene! Leichte Sprache soll Menschen mit niedrigen Sprachkompetenzen ermöglichen, an Interaktions-, Partizipations-, Kommunikation- und Informationsprozessen aktiv teilzunehmen. Damit wird Teilhabe und Selbstbestimmtheit ermöglicht.
Unser Webinar-Angebot für den 05.06.2023:
- Was ist Leichte Sprache?
- Rechtliche Grundlagen und Notwendigkeit der Leichten Sprache in den Kommunen
- Worauf Sie achten müssen
- Leichte Sprache vs. Gendersprache
- Konzepte und Methoden
- Anwendungsbeispiele und Best Practice
Referent ist Prof. Dr. Oliver Junk. Der frühere Oberbürgermeister von Goslar ist seit dem Jahr 2022 mit der Vertretungsprofessur für Verwaltungsrecht, Schwerpunkt Kommunalrecht, an der Hochschule Harz beauftragt.
Preis pro Teilnehmer: 59,- Euro (netto)