
Durchblick beim Unterschwellenvergaberecht? ©Comaniciu Dan/123rf
Unterschwellenvergabeverordnung - so behalten Sie den Durchblick!
Sonderregelungen für freiberufliche Leistungen, Direktkäufe bis 1.000 Euro – die Unterschwellenvergabeordnung ist seit wenigen Wochen im Bundesanzeiger veröffentlicht. Gastautorinnen Nicola Ohrtmann und Katrin Weßler geben einen ersten Überblick.
Erarbeitet hat die Unterschwellenvergabeverordnung nicht etwa der Deutsche Verdingungsausschuss für Leistungen (DVAL), der für die VOL/A verantwortlich zeichnet, sondern das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in Abstimmung mit den Ländervertretern. Erklärtes Ziel der UVgO ist es, die Regelungsansätze im neuen Oberschwellenvergaberecht auch bei der Vergabe öffentlicher Aufträge für Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte zur Anwendung kommen zu lassen, ohne auf bestehende Vereinfachungen zu verzichten (sog. „soft harmonization“).