241.000 Menschen in Deutschland zeigen Verhalten von Spielsucht - rund 65 Millionen Deutsche spielen von Zeit zu Zeit Glücksspiele

Spielerschutz gewährleistet?

Um Spielotheken gibt es vor Ort immer wieder Diskussionen – doch es gibt solche und solche. Wie Sie erkennen können, ob Ihre Spielothek sich um den Schutz von Süchtigen kümmert!

Im März verhandelte das Landgericht Bielefeld einen spannenden Fall. Es ging um Hausverbote für Spielsüchtige. Der Fachverband Glücksspielsucht wollte erreichen, dass Spielsüchtige zum Eigenschutz ein Hausverbot von Betreibern einfordern können. Das Gericht lehnte das ab. Denn vor allem in Sachen Datenschutz hätte eine entsprechende Regelung zum Spielerschutz große Angriffsfläche geliefert. Konkret wollte der Verband Ausweiskontrollen durchführen lassen. Die werden nun nicht kommen. Das bedeutet auch, dass flächendeckende Kontrollen zum Schutz von Spielsüchtigen nicht kommen werden.

Wie Kommunen erkennen, wer sich um Spielerschutz bemüht

Trotzdem haben Kommunen gute Möglichkeiten, um zu überprüfen, ob „ihre“ Spielhalle vor Ort sich aktiv um Spielerschutz bemüht oder nicht. Zum einen gibt es mehrere große Anbieter, die freiwillig ein eigenes Sperrsystem haben. Nicht über persönliche Daten wie Ausweiskontrollen, sondern datenschonend über biometrische Merkmale. Betreten Spieler, die sich haben sperren lassen, eine entsprechende Spielothek werden sie bei der Einlasskontrolle „herausgefiltert“. Technisch funktioniert das ähnlich wie auf Flughäfen  - mittels eines Face-Check Systems kann per Gesichtserkennung überprüft werden, welchem Spielstätten-Gast der Eintritt bedenkenlos gewährt werden kann und welchem er verwehrt wird. Somit ist der Face-Check dem üblichen Einlasskontrollsystem in Punkto Handling, Sicherheit und Datenschutz überlegen.

Ist Ihr Anbieter vor Ort Mitglied in der Gesellschaft für Spielerschutz ?

Noch deutlicher für Kommunen und für jeden sichtbar ist jedoch die Mitgliedschaft in der noch recht jungen „Gesellschaft für Spielerschutz und Prävention“. Der Verband wurde im vergangenen Jahr gegründet und setzt sich dafür ein, den Jugend- und Spielerschutz als verbindliches, qualitatives Element in der Gewinnspielbranche zu etablieren. Zu erkennen ist die Mitgliedschaft zumeist an Aufklebern in den Spielhallen – etwa dem Logo „Spiel bewusst“. Konkret bietet die Gesellschaft ihren Mitgliedern ein Paket an Leistungen an, damit diese ihre Maßnahmen in der Praxis wirkungsvoll umsetzen können. Dabei kooperiert sie mit verschiedenen Institutionen aus dem Hilfesystem (etwa der LZG-Akademie Rheinland-Pfalz). Eigene Präventionsberater als Schnittstelle zwischen dem Aufsichtspersonal vor Ort in den Spielhallen, den Gästen und den Hilfeeinrichtungen sind für den Verband tätig. Sie unterstützen das Personal vor Ort im Umgang mit problematischen Spielgästen, führen Erstgespräche mit Hilfesuchenden und vermitteln Hilfeeinrichtungen. Politisch hat der Verband das Ziel, dass künftig nur noch solche Spielstätten Konzessionen erhalten, die sich an die verbindlichen Regeln der Branche halten. Also: Augen auf, wer bei ihnen die Betreiber von Spielstätten sind!