Sozialversicherungspflicht für ehrenamtliche Bürgermeister
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"Eine echte Entlastung des Ehrenamtes"

11. November 2019
Ehrenamtliche Bürgermeister in Mecklenburg-Vorpommern dürfen nun auf mehr Geld hoffen. Das geht auf ein aktuelles Urteil zurück.

Fast zehn Jahre lang wurde in Mecklenburg-Vorpommern über die Sozialversicherungspflicht von ehrenamtlichen Bürgermeistern gestritten.

Nun hat das Landessozialgericht in Neustrelitz geurteilt, dass die Sozialversicherungsbeiträge, die von den Aufwandsentschädigungen einbehalten werden, nicht rechtens sind.

Zum Hintergrund: Der ehemalige Bürgermeister von Wendisch-Baggendorf hatte gegen diese Regelung geklagt und Unterstützung vom Städte- und Gemeindetag bekommen.
 

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es circa 650 ehrenamtliche Bürgermeister. Mehrere von ihnen hatten bereits gegen die Sozialversicherungspflicht geklagt.

Erleichterung beim Städte- und Gemeindetag

Das aktuelle Urteil stößt beim Städte- und Gemeindetag auf Erleichterung. Der kommunale Spitzenverband sprach von einer "echten Entlastung des Ehrenamtes." Und der zuständige Referent, Klaus-Michael Glaser äußert sich ebenfalls positiv: „Auf dieses Urteil haben viele Bürgermeister in unserem Land, aber auch in anderen Bundesländern gewartet. Es war eine bürokratische Belastung für das Ehrenamt, dass die Rentenversicherung das Ehrenamt eines Bürgermeisters wie ein weiteres Arbeitsverhältnis gewertet hat und Beiträge erhoben hat Andererseits erhielten die ehrenamtlichen Bürgermeister niemals Leistungen aus der Sozialversicherung.“

Es sei sehr erfreulich, dass die Dritte Gewalt den Unterschied zwischen Ehrenamt und Erwerbstätigkeit klarstellt. „Wir erwarten, dass die Rentenversicherung die versicherungsrechtliche Einschätzung auch aller anderen ehrenamtlichen Bürgermeistern korrigiert.“

Hinweis: Die Revision zum Bundessozialgericht wurde nicht zugelassen.

Was bedeutet das Urteil über Sozialversicherungspflicht nun für ehrenamtliche Bürgermeister?

Für ehrenamtliche Bürgermeister in Mecklenburg-Vorpommern ist das Urteil des Landessozialgerichts ein gutes Zeichen. Sie dürfen nun auf mehr Geld hoffen.

Wie hoch die Aufwandsentschädigung von ehrenamtlichen Bürgermeister in Mecklenburg-Vorpommern ist, wird von der jeweiligen Gemeinde bestimmt. Allerdings gibt das Land Obergrenzen vor: Von 700 Euro bei bis zu 700 Einwohnern bis zu 3000 Euro im Monat bei mindestens 5000 Einwohnern. Die Entschädigung wurde kürzlich erst erhöht.

Sozialversicherungspflicht für ehrenamtliche Bürgermeister
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