Im Streit um die Sonntagsöffnung hat die Stadt Witten einen Erfolg errungen

Sonntagsöffnung - Kommune gewinnt Rechtsstreit

Die Sonntagsöffnung ist und bleibt ein juristischer Zankapfel. Kurz vor dem langen Himmelfahrtswochenende hat die Stadt Witten jedoch einen Sieg errungen.

Im Streit zwischen Kommunen und Gewerbetreibenden auf der einen Seite und den Gewerkschaften auf der anderen Seite um die Sonntagsöffnung bleiben die Regeln strikt. Im Mai wurde per Gerichtsentscheid zunächst die Position der Arbeitnehmervertreter gestärkt. Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass eine Sonntagsöffnung in der Stadt Worms im Jahr 2013 rechtswidrig war. KOMMUNAL hatte in der vergangenen Woche ausführlich berichtet.  Nun gibt es ein Urteil - ebenfalls aus NRW - das genau die Gegenseite stärkt. Jedoch nicht ohne Grund.

Genaue Zahlen zur Sonntagsöffnung haben geholfen

Sehr kurzfristig entschied am Tag vor Christi Himmelfahrt das Verwaltungsgericht Arnsberg zugunsten der Stadt Witten. Rund um die Himmelfahrtskirmes hatte Verdi ebenfalls versucht, die genehmigte Sonntagsöffnung zu kippen. Ohne Erfolg. Das Gericht folgte der Begründung der Stadt. Das besondere dabei: Die Kommune hatte ihre Begründung eingereicht, noch bevor Verdi die Klageschrift eingereicht hatte. Denn es ging um den vergangenen Sonntag, eine Eilentscheidung war also nötig. Die Stadt hatte argumentiert, der verkaufsoffene Sonntag sei nur ein Anhängsel an diese Traditionsveranstaltung, die Kirmes selbst ziehe mehr Besucher an als das Shopping und die Kirmes sei auch größer als die Verkaufsfläche der Geschäfte. „Die so genannte Passantenfrequenzmessung hat uns sehr geholfen, so der Vorsitzende der Standortgemeinschaft Karl-Dieter Hoepner. Man habe konkrete Zahlen genannt. Die Kommune hatte sehr genau alle Straßen aufgelistet, wo Geschäfte geöffnet sein dürfen und wo nicht.

Urteil zur Sonntagsöffnung lässt hoffen - ein Kommentar!

Zum Urteil der Kommentar von KOMMUNAL-Chefredakteur Christian Erhardt: Der Erfolg der Stadt Witten in Sachen Sonntagsöffnung könnte richtungsweisend auch für andere Kommunen sein. Er zeigt, dass sich die Klagewelle der Gewerkschaften mit guten Argumenten sehr wohl stoppen lässt. In diesem Fall waren es konkrete Zahlen, die der Stadt geholfen haben. Auch den Gewerkschaften sollten zudem klar sein, dass die Sonntagsöffnung – sicher nicht immer und überall – aber eben tendenziell doch – zur Revitalisierung der Innenstädte beitragen kann. Es kann ein Mosaikstein eines Konzepts zur Stärkung der Verkaufsmeilen sein. Die sehr unterschiedliche

Das Urteil zur Sonntagsöffnung lässt hoffen, meint Christian Erhardt

Regelung in den Bundesländern ist aber viel zu starr. In einigen Bundesländern gibt es vier offene Sonntage, in Berlin sind es zehn. Die Voraussetzungen sind ebenfalls denkbar unterschiedlich. Es sind die Städte- und Gemeinden, die am besten einschätzen können, wo wie viele verkaufsoffene Sonntage Sinn machen und wie diese ausgestaltet sein sollten. Egal, ob man für oder gegen eine komplette Liberalisierung der Sonntagsöffnung ist: Mehr Entscheidungsspielräume vor Ort wären auf jeden Fall das richtige Signal.