Karlsruhe
Karlsruhe hat ein dreistufiges Energiesparprogramm beschlossen.
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Beschlüsse

So drastisch sparen Kommunen Energie

Kommunen wollen den Energieverbrauch drosseln - mit zahlreichen Maßnahmen. Es werden bereits Krisenstäbe zur Energieversorgung gebildet. Klar ist auch schon: Die Bürger müssen sich wegen der finanziellen Belastung der Städte, Gemeinden und Landkreise auf weitere Einschränkungen gefasst machen. KOMMUNAL fasst die Beschlüsse und Pläne von Kommunen für die kommenden Monate zusammen. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch, 24. August, Energiesparmaßnahmen beschlossen. Bei uns finden Sie die neue Verordnung als PDF.

Wegen des drohenden Energie-Engpasses im Winter haben die meisten Kommunen bereits zum Teil einschneidende Energiesparmaßnahmen beschlossen. So hat das Personaldezernat der Stadt Karlsruhe (Baden-Württemberg) in einem Schreiben an alle städtischen Dienststellen drei erste Schritte bekannt gegeben. Die Stadt wird grundsätzlich alle Warmwasserbereitungsanlagen in ihren Verwaltungsgebäuden deaktivieren. Das betrifft die zentralen Warmwasserspeicher und dezentralen Speicher oder Durchlauferhitzer. Es werden aber vereinzelt Ausnahmen gemacht.So bleiben Personalduschen für Arbeitskräfte, die bei hrer Tätigkeit duschen müssen, in Betrieb. Sicher gestellt bleibe auch ein betriebsbedingter Warmwasserbedarf.  Auch in zentralen Küchen und den Teeküchen  fließt weiterhin Warmwasser. Jedoch: Wandwaschbecken in WCs werden nicht mehr mit warmem Wasser versorgt, um so Energie zu sparen

 Energie sparen - Klima- und Lüftungsanlagen außer Betrieb

Außerdem will die Stadt  möglichst alle Anlagen zur Raumluftkühlung und alle mechanischen Lüftungsanlagen außer Betrieb nehmen. Dies gilt dort, wo es eine Möglichkeit der freien Belüftung gibt und keine zwingenden Gründe die Kälteversorgung erfordern, heißt es in einer Mitteilung. Das betrifft zentrale oder dezentrale Gebäudetechnik, nicht aber mobile Geräte wie Ventilatoren. Die Energiemaßnahme gilt in erster Linie in größeren Räumen, Sälen oder Hallen. Für Veranstaltungsstätten oder beispielsweise Museen gilt dies aktuell noch nicht.

Als weitere Sofortmaßnahme und sichtbares Zeichen in der Außenwirkung sollen städtische Gebäude nicht weiter angestrahlt werden. Dagegen wird die Beleuchtung in den Gebäuden aus Sicherheitsgründen weiterhin "angemessen"  eingesetzt. "Ziel ist die deutliche Absenkung des Strom- und des Heizwärmeverbrauchs. Die Stadt Karlsruhe strebt an, ihren Energieverbrauch um bis zu 20 Prozent zu reduzieren", unterstrich der Karlsruher Oberbürgermeister Frank Mentrup. Damit wolle sie einem "drohenden Energie-Engpass im Winter verhindern, der durch reduzierte Gaslieferungen aus Russland infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine ausgelöst wird".

Köln:  Dom wird nicht mehr die Nacht angestrahlt

In Köln wird die  Beleuchtung repräsentativer Bauwerke derzeit schon um 23 Uhr abgeschaltet.  Normalerweise wird der Kölner Dom die ganze Nacht lang angestrahlt. Auch  die romanische Kirchen, das Historisches Rathaus sowie die Hohenzollernbrücke und Severinsbrücke werden nachts nicht mehr beleuchtet. Zudem hat Köln beschlossen, die Straßenbeleuchtung später ein- und früher auszuschalten. Ab 23 Uhr soll sie auf die Hälfte der Helligkeit gedimmt werden. In städtischen Büros ist die Raumklimatisierung  auf ein "betriebsnotwendiges Minimum" reduziert.

Energiespartipps und Krisenstab

Außerdem sollen die Kölner zum Energiesparen animiert werden. "Jede und jeder soll einen Beitrag leisten um Energie zu sparen und damit einer möglichen Notlage im Herbst und Winter vorbeugen", sagte Kölns Oberbürgermeisterin Henriette Reker. Das städtische Unternehmen RheinEnergie  werde eine Informationskampagne mit Energiespartipps starten. Und:  Im Rathaus wurde ein eigener Krisenstab gebildet: Die  "Taskforce Energiesicherheit" wird  in einen Krisenstab unter Stadtdirektorin Andrea Blome umgewandelt. Mehr Informationen. Die Hansestadt Buxtehude in Niedersachsen hat einen dauerhaften Krisenstab eingesetzt. Dort wendet sich Bürgermeisterin Katja Oldenburg-Schmidt an die Bürger.

Kommunale Spitzenverbände warnen

Die Bürger müssen sich wegen der finanziellen Belastung der Städte, Gemeinden und Landkreise auf weitere Einschränkungen gefasst machen. "Wenn hohe Energiepreise dazu zwingen, wird man das bei freiwilligen Leistungen tun müssen - wie der Förderung von Kultur oder Vereinen, betonte Gerd Landsberg Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes. Der Präsident des Landkreistages, Reinhard Sager,  warnte gegenüber der WELT: "Die stark steigenden Gas- und Strompreise treffen die Kreise und Gemeinden hart. Das ist allein mit Energieeinsparungen nicht  zu kompensieren." Eine Reihe von Kommunen werde das durch "Angebotseinschränkungen ausgleichen müssen, soweit es nicht um vorgeschriebende Leistungen geht."

Berlin: Das gilt beim Energiesparen

Auch die Hauptstadt strahlt Wahrzeichen, wie etwa die Siegessäule, den Berliner Dom, das Humboldt-Forum, die Gedächtniskirche und das Rote Rathaus nicht mehr an.  "Ziel ist es, mindestens 10 Prozent des Energieverbrauchs der öffentlichen Hand in Berlin zu sparen", so der Senat in seinem Beschluss. Die Einschnitte betreffen die  Landesverwaltung, nachgeordnete Behörden, öffentliche Einrichtungen wie Schulen, Hochschulen, Gerichte, Justizvollzugsanstalten bis hin zu landeseigenen Kulturstätten und Betrieben. Raumtemperaturen werden begrenzt und die Warmwasserbereitung in zahlreichen Bereichen abgeschaltet werden, ebenso wie die Außenbeleuchtung und das Anstrahlen repräsentativer Gebäude.

In den Gebäuden des öffentlichen Dienstes sollen die Heizungsanlagen zügig gewartet und die Beleuchtung auf LED umgestellt werden. Zudem sollen die gasbetriebenen Straßenbeleuchtung schneller umgerüstet werden.  Die Wirtschaftsverwaltung in Zusammenarbeit mit der ressortübergreifenden Taskforce überwacht die Maßnahmen. Die Beschlüsse gelten zunächst bis 31. März 2023 und sollen bei Bedarf erweitert und verlängert werden.

Einige der wichtigsten Energiesparmaßnahmen: Die  Raumtemperatur in öffentlichen Gebäuden wird auf die arbeitsschutzrechtlich vorgeschriebene Mindesttemperatur begrenzt. In Treppenhäusern und Fluren soll das Thermometer 16 Grad Celsius nicht übersteigen. Ausnahmen gibt es etwa für Dienststellen von Polizei und Feuerwehr, für Schulen, Kitas, oder für den Schutz von Kultursammlungen. Die Warmwasserbereitung in öffentlichen Gebäuden wird abgeschaltet. Ausgenommen davon sind die Dusch- und Waschräume von Sport- und Schwimmhallen. Vorlauftemperaturen der Warmwasserbereitung in Sporthallen und Sportplatzhäusern werden auf den geringsten individuell zu prüfenden Wert reduziert. Warmwasser für Waschbecken der Sportstätten wird abgeschaltet.

Die Raumtemperatur in Sporthallen und Sportfunktionsgebäuden wird auf 17 Grad Celsius gesenkt. Geplante Sanierungen von Heizungsanlagen sollen zügig realisiert werden. Die Wassertemperaturen in Schwimmbädern wird auf maximal 26 Grad Celsius gesenkt. Temperierte Außenbecken werden abgeschaltet und gegebenenfalls. Mehr Infos.

Lüneburg: Energiekonferenz - Bürger einbezogen

Im niedersächsischen Lüneburg wird das Parkleitsystem zwischen 23 Uhr bis 5 Uhr ausgeschaltet. Über Nacht bleibt der Hafen bis auf eine Notbeleuchtung dunkel.  Die Verwaltung erwägt, die Temperatur in Büros auf bis zu 18 Grad abzusenken.  Mit der Energiekrise und den möglichen Folgen für die Hansestadt beschäftigt sich die Lüneburger Stadtkonferenz am kommenden Samstag, 27. August. Dazu hat Oberbürgermeisterin Claudia Kalisch Verbände, Unternehmen und Institutionen eingeladen. Die Bürger waren aufgerufen, Vorschläge und Sorgen mitteilzuteilen:  „Wir möchten diese Anregungen mit in unsere Arbeitsgruppen nehmen“, so die Oberbürgermeisterin. Dafür wurde extra ein Mailpostfach eingerichtet, an das Bürger ihre Bedenken, Gedanken und Ideen an die Verwaltung schicken konnten. Weitere Informationen.

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch diese Beschlüsse zu Energiesparmaßnahmen gefasst und diese Verordnung beschlossen. Hier einige Beispiele:

  • In Arbeitsstätten wird die Mindestraumtemperatur um ein Grad Celsius abgesenkt. In öffentlichen Arbeitsstätten ist dies zugleich die Höchsttemperatur. Erlaubt sind maximal 19 Grad. Gemeinschaftsflächen, an denen sich nicht dauerhaft Personen aufhalten, dürfen nicht mehr beheizt werden.
  • Warmwasser soll dort, wo es lediglich dem Händewaschen dient, abgeschaltet werden oder die Temperatur auf das hygienische Mindestmaß abgesenkt werden.
  • Die Nutzung von leuchtenden beziehungsweise lichtemittierenden Werbeanlagen wird für bestimmte Zeiten untersagt. Hierdurch reduziert sich der unnötige Energieverbrauch vor allem im Gewerbe-, Handel und Dienstleistungssektor.
  • Die Beleuchtung von Gebäuden und Baudenkmälern wird verboten, soweit sie nicht zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit oder zur Abwehr anderer Gefahren erforderlich ist.
  • Gebäudeeigentümer werden zur Optimierung der Heizungssysteme ihrer Gebäude verpflichtet.