Wie Kommunalpolitiker Gefahr abwenden können, erklärt das LKA Rheinland-Pfalz

Sicherheitsempfehlungen für Kommunalpolitiker

Immer wieder werden kommunale Mandats- und Amtsträger beleidigt, bedroht oder angegriffen. Aber auch ehrenamtlichen Helfern oder Verwaltungsmitarbeitern schlägt Hass entgegen. Um Kommunalpolitiker zukünfig besser vor Gewalt zu schützen, hat das LKA Rheinland-Pfalz Sicherheitsempfehlungen herausgegegeben, die die Amtsträger im Alltag anwenden können

Mit einer 30 cm langen Klinge attackierte ein Mann den nordrhein-westfälischen Bürgermeister Andreas Hollstein (CDU) in einer Dönerbude. Der Täter verletzte Hollstein am Hals, der anschließend in einem Krankenhaus behandelt wurde und am Abend wieder nach Hause durfte. Vorfälle wie dieser schockieren. Doch längst sind sie keine Seltenheit mehr. Immer wieder werden Politiker Opfer von Beleidigungen, Drohungen oder Angriffen. So bekam Kölns Oberbürgermeisterin Henriette Reker beispielsweise im Oktober 2015 ein Jagdmesser in den Hals gerammt - und lag mehrere Tage im Koma. Werden Politiker angegriffen, trifft es dabei meist nicht die Minister oder die Kanzlerin. Sondern einfache Abgeordnete und Kommunalpolitiker. Um sie dennoch vor Gewalt zu schützen, hat das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz deshalb Verhaltensempfehlungen für Amts-und Mandatsträger veröffentlicht. Die Empfehlungen sollen Kommunalpolitiker auf Gefahren am Arbeitsplatz, Veranstaltungen und das eigene Haus sensibilisieren. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund rät außerdem, ein Kompetenzzentrum mit Ansprechpartnern für die Bearbeitung von Hassmails, Bedrohungen und anderen Angriffen gegenüber Mandatsträger einzurichten. Diese könnten, so der DStGB, bei den Staatsanwaltschaften angesiedelt werden. Zusätzlich aber fordert der kommunale Spitzenverband auch, dass Strafbarkeitslücken geschlossen und Strafschärfungen vorgenommen werden müssen. Darüber hinaus will der Verband, dass die Justiz die Taten entsprechend verfolgt und verurteilt.

DAS sind die Sicherheitsempfehlungen für Kommunalpolitiker

Die Verhaltensempfehlungen des LKA Rhenland-Pfalz für Kommunalpolitiker reichen von der bewussten Wahrnehmung, über die Sicherung von Beweismitteln, bis hin zum Umgang mit persönlichen Daten. Spezielle Sicherheitshinweise hingegen betreffen Einbruchsschutzmaßnahmen, den Umgang mit Postsendungen, die Untersuchung des eigenen Fahrzeugs und das Verhalten auf Reisen und Veranstaltungen. Anbei finden Sie Beispiele für die Sicherheitsempfehlungen:

  • Machen Sie keine Spaziergänge an abgelegen Orten
  • Drohungen und Beleidigungen sollten Sie sofort anzeigen, sie könnten der Anfang einer Straftatenreihe sein
  • Den Terminkalender sollten Sie so aufbewahren, dass Dritte keinen Zugang dazu haben
  • Sie werden im Internet bedroht? Dann sammeln Sie die Beweise, zum Beispiel als Screenshots
  • Teilen Sie Fremden keine Reisepläne mit
  • Sichern Sie Ihr Haus ab
  • Überprüfen Sie immer wieder das Bremssystem, die Lenkung und die Radmuttern Ihres Autos
  • Steigen Sie nicht in Ihr Auto ein, wenn sich verdächtige Personen in der Nähe Ihres Autos befinden
  • Stellen Sie Ihr Auto am besten in der eigenen Garage ab
  • Öffnen Sie keine verdächtigen Pakete. Zum Beispiel, wenn kein Absender erkennbar ist und auf dem Paket vermerkt ist, wer das Paket öffnen soll: „Nur durch XX zu öffnen“ etc…

Die kompletten Verhaltensempfehlungen finden Sie auf der Homepage des DStGB in der Rubrik „Aktuelles“ und „Sicherheit und Kommunen.“ Außerdem finden Sie das Positionspapier des DStGB zur inneren Sichrheit in Kommunen in der Rubrik „Publikationen.“ In diesem wird das Thema Schutz kommunaler Amts- und Mandatsträger noch einmal ausführlich dargelegt und entsprechende Forderungen zur Verbesserung an die Bundes- und Landespolitik adressiert.

Auch von Njema Drammeh