digitale Ratssitzung - welches Recht gilt?
digitale Ratssitzung - welches Recht gilt?

Podcast-Serie

Welches Recht gilt für die digitale Ratssitzungen und Livestreaming im Gemeinderat?

Wann und unter welchen Umständen sind digitale Ratssitzungen per Video erlaubt? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Und wie rechtssicher sind Livestreams, um die Öffentlichkeit herzustellen? Ein Jurist klärt im KOMMUNAL-Podcast auf.

Digitale Ratssitzungen waren bisher überhaupt nicht möglich. Doch nun haben mehrere Bundesländer in der Corona-Krise die Möglichkeiten gelockert. Beschlüsse sind somit auch virtuell möglich. Allerdings gibt es dafür weiterhin hohe rechtliche Hürden. Etwas einfacher ist derweil die Herstellung der Öffentlichkeit durch Live-Streaming. Doch rechtssicher sind sie deshalb noch lange nicht. Oftmals sind sie nur ein zusätzliches Mittel zur Herstellung der Öffentlichkeit, können diese aber nicht komplett ersetzen. Das ändert sich, wenn etwa der Livestream in einen separaten Raum übertragen wird. Der Grund ist einfach: Der Zugang muss barrierefrei möglich sein. Das heißt: Auch wer kein Internet hat, muss teilnehmen können. Im KOMMUNAL-Podcast erläutert der Fachanwalt Dr. Martin Burrack, Fachmann für Verwaltungsrecht und Kommunalrecht, die Hintergründe dieser Regelungen und geht auf die unterschiedlichen Möglichkeiten etwa auch von Entscheidungen im Umlaufverfahren in den verschiedenen Bundesländern ein. Außerdem beantwortet er die Frage, welchen rechtlichen Spielraum die Hauptsatzungen der Gemeinden bieten, um im digitalen Zeitalter Sitzungen möglich zu machen.