Weil die Aufstellung eines Bebauungsplans für einen Solarpark den Bedarf an Kitaplätzen in der Kommune unberührt lässt, konnte sich der Betreiber bislang finanziell nicht am Kindergarten beteiligen.
© Adobe Stock
Recht aktuell
PV und Windenergie: Wann sind Kommunen käuflich?
Seit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG 2021 ist es Betreibern von Windenergie- und Photovoltaikanlagen erlaubt, Kommunen finanzielle Zuwendungen ohne Zweckbindung zu gewähren. Doch dabei gilt es, einiges zu beachten. Wie verbleibende rechtliche Risiken minimiert werden können, erläutern die Anwälte Till Bellinghausen und Maximilian Dombert im KOMMUNAL-Gastbeitrag.
Auch wenn eine Mehrheit der Deutschen angibt, dem Ausbau der erneuerbaren Energien positiv gegenüberzustehen: Sobald ein Wind- oder Solarpark vor Ort geplant wird, regt sich regelmäßig Widerstand. Um die lokale Akzeptanz zu stärken, will das Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG seit 2021 einen finanziellen Anreiz für die betroffenen Kommunen schaffen. Danach sollen Betreiber von Wind- und Solarenergieanlagen den Gemeinden 0,2 Cent pro Kilowattstunde durch einseitige Zuwendungen ohne Gegenleistung anbieten.