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Papierdokumente rechtssicher scannen und gesetzliche Vorgaben einhalten

1. April 2021
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Der Bund muss seit 2020 auf die E-Akte umstellen, die Justiz wird bis 2026 nachziehen. Für Landesbehörden und Bürgerämter fehlt es meist noch an verbindlichen Fristen. Trotzdem sollten auch sie sich mit dem Umstieg auf die E-Akte beschäftigen. 

Schließlich nagt papierbasiertes Arbeiten an der Effizienz und ist nicht kompatibel mit Remote Work. Zudem wachsen mit den Archiven die Lagerungskosten. Papierbestände zu digitalisieren, lohnt sich also – wenn man es richtig angeht: Damit Dateien so rechtswirksam sind wie Gedrucktes, muss beim Digitalisieren der Beweiswert erhalten bleiben. Den geeigneten Prozess beschreibt das BSI in seiner TR RESISCAN.

Der BSI-zertifizierte „RESISCAN Service“ der Bundesdruckerei erfüllt sämtliche Vorgaben Richtlinie für ersetzendes Scannen. Jeder Scan hat die gleiche Beweiskraft wie sein Original. Die Lösung schafft volle Rechtssicherheit. Und viel Flexibilität: vor allem, weil Mitarbeiter ortsunabhängig auf die Daten zugreifen können. Damit sie die gewünschten Informationen sofort finden, ist in allen Dokumenten eine Volltextsuche möglich.

Schon lange begleitet die Bundesdruckerei die Institutionen des Bundes bei Scanvorhaben. Beim RESISCAN Service übernimmt sie den kompletten Prozess – von der Risikoermittlung über das Scannen bis hin zur zertifizierten Vernichtung der Papierversionen. Jedes Dokument erhält abhängig von der Schutzbedarfsklasse eine digitale Signatur und ist im gewünschten Output-Format verfügbar.

Sie wollen rechtssichere und effiziente Scanvorgänge? Informieren Sie sich über den RESISCAN Service: bdr.de/resiscan.

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