Ostern und Corona-Pandemie - Herausforderung für Ordnungsämter der Kommunen
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Verwaltungen bereiten sich vor

Ostern in der Corona-Pandemie - Eine neue Herausforderung für Kommunen

Ostern wird während der Corona-Pandemie für alle zur Herausforderung. Aber für niemanden so sehr wie für die Ordnungsämter. Offzielle Stellen erklären was erlaubt ist, Bundesländer arbeiten auf Hochtouren an Bußgeldkatalogen.

Ostern ist eine Zeit der Traditionen. Familien treffen sich, um gemeinsam ein Osterlamm zu essen. Kinder gehen draußen auf die Suche nach Ostereiern, viele Christen besuchen die Ostermesse, im Norden werden große Osterfeuer veranstaltet. Der Ablauf ist bei den meisten Deutschen von Jahr zu Jahr der gleiche. Doch nicht in diesem Jahr. Die Corona-Pandemie macht den Deutschen einen Strich durch ihre Traditionen. Denn die sind mit den Kontaktsperren und vielen anderen Schutzmaßnahmen nicht vereinbar. Schon zu Beginn dieser Woche hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel darum gebeten von Osterbesuchen in diesem Jahr Abzusehen. "Die Pandemie kennt keine Feiertage", so ihre Ansage. Doch für die Umsetzung der Schutzmaßnahmen bleiben weiterhin die Kommunen zuständig. Auf die Ordnungsämter könnte viel Arbeit zukommen. Denn, ob sich die Bürger auch an den Osterfeiertagen an die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie halten werden, bleibt abzuwarten.

Osterfeuer und Eiersuche im Garten erlaubt

Um zu zeigen, dass einige Traditionen im Kleinen erhalten bleiben können, machen öffentliche Stellen verstärkt darauf aufmerksam, was weiterhin möglich und erlaubt ist. Die besonders im Norden beliebten Osterfeuer auf öffentlichen Plätzen sind zwar nicht erlaubt. Kleine Feuer auf Privatgelände können aber organisiert werden. In Niedersachsen wird es allerdings schwierig private Osterfeuer zu organisieren. Denn auch das Sammeln von brennbarem Material ist derzeit verboten. Auch die Ostereiersuche kann auf privatem Gelände veranstaltet werden wie in jedem Jahr. Nur das Einladen von Gästen ist zu Ostern weiterhin verboten.

Messen online und im Fernsehen

Für Menschen, die zu Ostern einen Gottesdienst besuchen wollten, gibt es sowohl Online-Angebote als auch Messen, die im Fernsehen übertragen werden. ARD, ZDF und viele weitere Sender werden am Ostersonntag Gottesdienste übertragen. Auch die Osterfeierlichkeiten im Hamburger Michel werden im Fernsehen übertragen. Viele kleinere Kirchen werden ihre Ostermessen live im Internet streamen. 

Mecklenburg-Vorpommern verbietet Tagesausflüge

Viele Osterpläne werden jedoch aufgrund der Beschränkungen gänzlich ins Wasser fallen. So hat Mecklenburg-Vorpommern Osterausflüge auf seine Inseln und an die Mecklenburgische Seenplatte untersagt. Schleswig-Holstein will noch an diesem Wochenende einen Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie veröffentlichen. Das soll Uneinsichtige einschüchtern an Ostern gegen die Maßnahmen zu verstoßen. Wer jetzt noch nicht begriffen habe, dass es wichtig ist, sich an die Schutzmaßnahmen zu halten, der werde durch einfach Ansprache nicht mehr vom Gegenteil überzeugt, heißt es vom Innenministerium des Bundeslandes. 

NRWs Bußgeldkatalog bezüglich der Corona-Pandemie

Den detailliertesten Bußgeldkatalog hat bisher das bevölkerungsreichste Bundesland, Nordrhein-Westfalen, veröffentlicht. Der Aufenthalt im Freien mit mehr als einer Person, die nicht im gleichen Haushalt lebt, sowie Besuche in Krankenhäusern und Altersheimen werden mit einer Geldbuße von 200 Euro bestraft. Wer im öffentlichen Raum picknickt oder grillt zahlt 250 Euro. Restaurants, die trotz Verbot Tische bedienen werden mit einer Geldbuße von 4.000 Euro bestraft und das Öffnen von Bars, Discos und Fitnessstudios kostet 5.000 Euro.