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  3. Neues Urteil zum Thema E-Scooter
E-Scooter sind für die Einen Segen, für die anderen ein Fluch - ein Gericht hat nun bestätigt, dass "im Weg herumstehende" E-Scooter kostenpflichtig umgesetzt werden dürfen
E-Scooter sind für die Einen Segen, für die anderen ein Fluch - ein Gericht hat nun bestätigt, dass "im Weg herumstehende" E-Scooter kostenpflichtig umgesetzt werden dürfen
© 123rf

Wildparken

Neues Urteil zum Thema E-Scooter

von Christian Erhardt-Maciejewski
Chefredakteur | KOMMUNAL
5. Juli 2024
E-Scooter führen zu vielen Diskussionen bei den Bürgern. Die einen lieben sie als zusätzlichen Teil der öffentlichen Nahverkehrs - weil man schnell mit ihnen innerhalb einer Stadt von A nach B kommt - und das mit einem gewissen Spassfaktor. Die anderen beschweren sich, dass die E-Scooter häufig "irgendwo" abgestellt werden. Doch das muss eine Kommune nicht hinnehmen - wenn es Regeln gibt, dürfen Kommunen die E-Scoooter auch umsetzen und die Kosten dafür den Nutzern in Rechnung stellen. So sagt es ein neues Urteil.

Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat in einer Entscheidung vom 03.07.2024 die Klage einer Anbieterin von E-Scootern gegen einen Kostenbescheid der Stadt Frankfurt abgewiesen. Die Klägerin hatte gegen die Stadt geklagt, weil sie zur Erstattung der Kosten für das Umsetzen eines falsch abgestellten E-Scooters herangezogen wurde. 

E-Scooter-Klage: Sachverhalt und Gegenstand

Die Klägerin, eine bundesweit in etwa 20 Städten tätige Anbieterin von Elektrokleinstfahrzeugen, ermöglicht es Privatpersonen, E-Scooter über eine Smartphone-App zu mieten und nach der Nutzung beliebig im Stadtgebiet abzustellen.

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