Corona-Pandemie
Neue Impfverordnung: Wer nach vorne rückt
Aktualisiert am 17. Mai 2021
Deutschland kommt beim Impfen gegen das Corona-Virus und die Mutanten voran. Die neue Impfverordnung ist jetzt da und bereits in Kraft. Sie sieht einige Änderungen vor, von denen sich Bund und Länder laut ihrem Beschluss beim Corona-Gipfel am 3. März eine deutliche Beschleunigung beim Impfen gegen das versprechen. Kern der Veränderung: Mehr Flexibilität bei der Impf-Reihenfolge!
Einige Länder heben Priorisierung nach der Impfverordnung auf
Spätestens ab Juni soll die Priorisierung beim Impfen gegen Corona fallen. Dies teilte Bundeskanzlerin Angela Merkel nach dem Corona-Gipfel am 26. Mai mit. Das heiße nicht, dass dann jeder gleich geimpft werden könne, der es will. Außerdem soll die Impfverordnung erneut angepasst werden. So soll es Veränderungen bei der Priorisierung in der Gruppe 3 geben. Ab Juni sollen die Betriebsärzte regelhaft impfen dürfen, im Mai soll die Gruppe 3 drankommen. Jetzt haben Bund und Länder die Priorisierung mit einer festen Vorrangliste für AstraZeneca aufgehoben. NEU ist auch: Künftig darf der Arzt nach Absprache mit dem Impfling entscheiden, den Abstand für eine AstraZeneca-Zweitimpfung von zwölf auf bis zu vier Wochen zu verkürzen.
Bund und Länder haben sich jetzt (Stand 10. Mai) auch darauf geeinigt, dass der Corona-Impfstoff des US-Herstellers Johnson&Johnson künftig in erster Linie Menschen über 60 Jahren verabreicht werden soll. Damit folgen sie der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO). Gleichzeitig aber soll die Priorisierung für den Impfstoff aufgehoben werden. Er darf auch an Jüngere verimpft werden, wenn sie sich dafür entscheiden. Ähnlich wie bei AstraZeneca waren Fälle von Thrombosen aufgetreten.
Was sich durch die neue Impfverordnung konkret änderte:
- Künftig darf auch in Arztpraxen geimpft werden. Sie werden zuvor damit beauftragt. Die Priorisierung der Coronavirus-Impfverordnung ist weiterhin die Grundlage für die Impfungen in den Arztpraxen. Künftig sind aber Abweichungen in der Impfreihenfolge möglich: Die tatsächliche Entscheidung der Priorisierung erfolgt nach jeweiliger ärztlicher Einschätzung vor Ort.
- Die Impfung bei den Hausärzten wird ab 5. April angeboten, mit Schwerpunkt auf die besonders gefährdete Patienten. Die Praxen erhalten pro Impfung 20 Euro. Wenn sie jemanden für die Impfung aufsuchen, erhalten sie dafür zusätzlich 35 Euro. Werden mehrere Menschen in einer Einrichtung oder etwa Wohngruppe geimpft, bekommen sie weitere 15 Euro.Für die Impfberatung eines Anspruchsberechtigten erhalten Arztpraxen einmalig 10 Euro. Die Impfberatung kann auch telefonisch oder über einen Videosprechstundenkontaktes erfolgen. Für das ärztliche Attest bekommen sie 5 Euro pauschal plus 90 Cent für Porto.Die Ärzte müssen eine Dokumentation anfertigen.
- In einem weiteren Schritt werden die Betriebsärzte und die Unternehmen im Laufe des zweiten Quartals verstärkt in die Impfkampagne eingebunden. Jetzt steht auch das Datum für den Impfstart bei den Betriebsärzten fest: Laut Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (Stand 17. Mai) sollen Betriebsärzte ab 7. Juni routinemäßig impfen dürfen.
Das Vorgehen war schon flexibler geworden: Von der Impfreihenfolge konnte abgewichen werden, wenn dies für eine effiziente Organisation der Schutzimpfungen oder eine zeitnahe Verwendung vorhandener Impfstoffe notwendig ist. Es soll vermieden werden, dass nicht haltbare Impfstoffe weggeworfen werden.
- Die Impf-Reihenfolge musste schon länger nicht immer eingehalten werden, um eine dynamische Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 aus hochbelasteten Grenzregionen sowie in oder aus Hochinzidenzgebieten in der Bundesrepublik Deutschland zu verhindern. Die Grenzregionen klagen ganz besonders, dass die neuen Lockdown-Regelungen ihnen keinen Perspektive bei den Lockerungen verschaffen. Denn bei Inzidenzen über 100 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche dürfen die Geschäfte nicht öffen.
Zuletzt war die Impfverordnung am 24. Februar geändert worden.
Weitere Neuerungen in der Impf-Reihenfolge:
- In die zweite Kategorie - "Schutzimpfungen mit hoher Priorität" - waren weitere Personen aufgerückt, zum Beispiel die "im Rahmen der Ausübung eines Heilberufs mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko" tätig sind.
- Auch Beschäftigte in Auslandsvertretungen oder von politischen Stiftungen, die an Orten tätig sind, an denen die gesundheitliche Versorgung unzureichend ist, sind in Gruppe 2. Neu aufgenommen in der 3. Kategorie "Schutzimpfungen mit erhöhter Priorität" - sind unter anderem Wahlhelfer. Nun soll die Impfpriorisierung bundesweit zum 7. Juni fallen.
Inzwischen empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) den Impfstoff AstraZeneca nur mehr für über 60-Jährige. Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern haben am 30. März beschlossen, dass AstraZeneca nicht mehr an Jüngere verimpft werden soll.
Die Neuerungen bei AstraZeneca konkret:
- Der Impfstoff von AstraZeneca darf nun an alle Personen, die ihn wünschen verimpft werden - unabhängig in welcher Impfgruppe sie eingeordnet sind.
- Der Impfstoff von AstraZeneca sollte eigentlich nur noch bei Personen eingesetzt werden, die das 60. Lebensjahr vollendet haben. Den Ländern steht es frei, bereits jetzt auch die 60- bis 69-Jährigen für diesen Impfstoff mit in ihre Impfkampagne einzubeziehen. Dies gibt die Möglichkeit, diese besonders gefährdete und zahlenmäßig große Altersgruppe angesichts der wachsenden 3. Welle nun schneller zu impfen.
- Der Impfstoff von AstraZeneca kann auch genutzt werden bei Personen, die das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die gemeinsam mit dem impfenden Arzt nach ärztlichem Ermessen und bei individueller Risikoanalyse nach sorgfältiger Aufklärung entscheiden, mit AstraZeneca geimpft werden zu wollen. Dies soll grundsätzlich in den Praxen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte erfolgen.
So sieht die Einteilung in den einzelnen Gruppen jetzt aus:
Zu dieser Gruppe, die zuerst geimpft wird, zählen Bewohner von Altenheimen, über 80-Jährige, Mitarbeiter von ambulanten Pflegediensten, Personal, das erhöhtem Ansteckungsrisiko ausgesetzt ist - etwa auf Intensivstationen, in Notaufnahmen und im Rettungsdienst.
Zur Gruppe 2 gehören nach wie vor 70-80-Jährige, Menschen mit Trisomie 21, Demenz, Transplantationspatienten, enge Kontaktpersonen bei der Betreuung, Menschen in Asyl- oder Obdachlosenunterkünften. Inzwischen werden deutlich mehr Menschen mit Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in diese Gruppe aufgenommen, etwa bei schwerer Diabetes, chronischen Lungen-, Leber- und Nierenerkrankungen und Patienten mit Krebserkrankungen ohne gestopptes Tumorwachstum. In diese Gruppe gehören auch Lehrer und Erzieher. Früher geimpft werden auch besonders fettleibige Menschen und Personen mit Erkrankungen wie biopolarer Störung, schwerer Depression, Schizophrenie. Neu: Personen, die im Rahmen der Ausübung eines Heilberufs mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko" tätig sind. Beschäftigte in Auslandsvertretungen oder von politischen Stiftungen, die an Orten tätig sind, an denen die gesundheitliche Versorgung unzureichend ist. Künftig können auch bis zu 2 Kontaktpersonen benannt werden, die geimpft werden.
Zur Gruppe 3 zählen 60-bis 70-Jährige, medizinisch vorbelastete Menschen, Polizei und Feuerwehr, Einzelhandel und ursprünglich auch Personal in Kitas und Schulen. NEU: Zu dieser Gruppe zählen jetzt auch die Wahlhelfer. Zeitplan ab Mai 2021
Zur Gruppe 4 gehören alle Menschen unter 60 Jahren ohne Vorerkrankungen und sonstigem erhöhtem Risiko. Zeitplan: Wegfall der Priorisierung spätestens ab Juni. Dann können alle einen Termin vereinbaren. Dies gilt nun ab 7. Juni.
Hierfinden Sie die bisherige Einteilungen der Gruppen im Detail.
Bei einem Impfgipfel einigten sich Bund und Länder am 19. März darauf, dass ab 5. April in den Hausarztpraxen geimpft werden soll. Aufgrund der zunächst noch begrenzten Zahl an Impfdosen werden anfangs kleinere Mengen an die Praxen ausgeliefert. Jede der rund 50.000 Hausarztpraxen soll wöchentlich etwa 20 Impfdosen erhalten. Später sollen auch Fach- und Betriebsärzte einbezogen werden. Die Ergebnisse des Impfgipfels! Derzeit ist laut Bundesregierung nicht vorgesehen, dass Impfstoffdosen für die erforderliche Zweitimpfung in den Arztpraxen zurückgelegt werden. Die Ärztinnen und Ärzte müssen die Termine entsprechend planen und dann die benötigten Dosen für die Zweitimpfungen bestellen. Weitere Informationen der Bundesregierung zum Impfen in den Arztpraxen.
Die aktuellen Zahlen zu den Impfungen gegen das Corona-Virus veröffentlicht das Bundesministerium für Gesundheit auf seinem Impf-Dashboard.
Hier finden Sie die neue Impfverordnung zum Runterladen! Und hier geht es zum neuesten Bund-Länder-Beschluss vom 22. März.